Gewerbe anmelden in Schweinfurt

Gewerbeanmeldung Schweinfurt

Stand18. Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

Bayern, 54.539 Einwohner

Kosten
35 € (natürliche Person)
Wo
Ordnungs-, Gewerbe- und Marktwesen (Ordnungsamt), Markt 1, 97421 Schweinfurt
Was mitbringen
Kopie von Personalausweis oder Reisepass; Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug oder vergleichbare ausländische Unterlagen mit deutscher Übersetzung und 3 weitereAlle Unterlagen ansehen

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Schweinfurt?

Gebühr für die Gewerbeanmeldung in Schweinfurt:

Natürliche Person
35 €

Für Schweinfurt nennt das BayernPortal eine Gebühr von 35 Euro für die Gewerbeanmeldung. Der Landesrahmen liegt bei 25 bis 100 Euro.

Quelle: Seite der Stadt Schweinfurt, Stand 18. Oktober 2026

Landesrecht Bayern: Rahmen des Landes, Betrag legt die Gemeinde fest (25 € bis 100 €). Regel für Bayern

Gewerbe in Schweinfurt online anmelden

Die Stadt nimmt die Gewerbeanmeldung online an, über Online-Gewerbemeldung der Stadt Schweinfurt (Bürgerdienste online).

Zur Online-Anmeldung

Quelle: Seite der Stadt Schweinfurt

Gewerbeamt Schweinfurt

Ordnungs-, Gewerbe- und Marktwesen (Ordnungsamt)

Markt 1, 97421 Schweinfurt

Telefon: 09721 51-0
E-Mail: Ordnungsamt@schweinfurt.de
Seite des Amts

Unterlagen für die Gewerbeanmeldung

Die Stadt Schweinfurt nennt:

  • Kopie von Personalausweis oder Reisepass
  • Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug oder vergleichbare ausländische Unterlagen mit deutscher Übersetzung
  • Bei einer GmbH in Gründung: Abschrift des notariellen Gründungsvertrags und Vollmacht der Gründer
  • Bei überwachungsbedürftigen Gewerben: Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Bei Minderjährigen: Ermächtigung der gesetzlichen Vertreter und Genehmigung des Familiengerichts

Nach der Anmeldung

  1. Empfangsbescheinigung

    Das Gewerbeamt bescheinigt den Empfang der Anzeige innerhalb von drei Tagen (§ 15 Abs. 1 GewO). Das ist der sogenannte Gewerbeschein.

  2. Finanzamt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

    Innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung per ELSTER an das Finanzamt (§ 138 Abs. 1b und 4 AO). Danach bekommen Sie Ihre Steuernummer.

  3. IHK oder Handwerkskammer

    Gewerbetreibende gehören kraft Gesetzes zur IHK (§ 2 IHKG), Handwerksbetriebe zur Handwerkskammer (§ 90 HwO). Das Gewerbeamt meldet Sie dort (§ 14 Abs. 8 GewO). Zuständig für Schweinfurt: IHK Würzburg-Schweinfurt bzw. Handwerkskammer für Unterfranken.

  4. Berufsgenossenschaft

    Binnen einer Woche ist der Unfallversicherungsträger zu informieren; eine rechtzeitige Gewerbeanzeige erfüllt das (§ 192 Abs. 1 SGB VII). Welche Berufsgenossenschaft zuständig ist, zeigt die DGUV.

  5. Später ändern oder beenden

    Umzug, neuer Tätigkeitsbereich oder Aufgabe müssen Sie ebenfalls anzeigen (§ 14 Abs. 1 GewO): Ummeldung in Schweinfurt, Abmeldung in Schweinfurt.

Gewerbesteuer in Schweinfurt

400 % Hebesatz für 2026

Quelle: Stadtfinanzen, Steuersätze der Stadt Schweinfurt (Hebesätze für 2026 und Folgejahre), Stand 18. Oktober 2026

Die Gewerbesteuer ergibt sich aus Gewerbeertrag, Steuermesszahl von 3,5 % und dem Hebesatz der Gemeinde (§§ 11, 16 GewStG). Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 €.

Gewerbesteuer in Schweinfurt schätzen

Rechtsform
Gewinn, abgerundet auf volle 100 €
50.000 €
abzüglich Freibetrag
24.500 €
Steuermessbetrag (3,5 %)
892,50 €
Gewerbesteuer im Jahr
3.570 €

Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften können die Gewerbesteuer zum großen Teil mit ihrer Einkommensteuer verrechnen: Nach § 35 EStG mindert sich die Einkommensteuer um das Vierfache des Messbetrags, höchstens um die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer und nur soweit Einkommensteuer auf die gewerblichen Einkünfte entfällt.

Vereinfachte Schätzung nach § 11 GewStG: Gewinn gleich Gewerbeertrag, ohne Hinzurechnungen und Kürzungen (§§ 8, 9 GewStG). Freibetrag 24.500 € nur für natürliche Personen und Personengesellschaften. Keine Steuerberatung; den Bescheid erlassen Finanzamt und Gemeinde.

Alle Hebesätze im Vergleich

Städte in der Nähe

StadtEntfernungHebesatz
Würzburg 35 km 420 %
Bamberg 50 km 390 %
Fulda 69 km 380 %
Erlangen 75 km 440 %
Aschaffenburg 78 km 400 %

Häufige Fragen zur Gewerbeanmeldung in Schweinfurt

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Schweinfurt?

35 € (natürliche Person). Für Schweinfurt nennt das BayernPortal eine Gebühr von 35 Euro für die Gewerbeanmeldung. Der Landesrahmen liegt bei 25 bis 100 Euro.

Kann ich mein Gewerbe in Schweinfurt online anmelden?

Ja. Ja, über Online-Gewerbemeldung der Stadt Schweinfurt (Bürgerdienste online).

Wo melde ich in Schweinfurt ein Gewerbe an?

Ordnungs-, Gewerbe- und Marktwesen (Ordnungsamt), Markt 1, 97421 Schweinfurt.

Welche Unterlagen brauche ich in Schweinfurt?

Die Stadt nennt: Kopie von Personalausweis oder Reisepass; Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug oder vergleichbare ausländische Unterlagen mit deutscher Übersetzung; Bei einer GmbH in Gründung: Abschrift des notariellen Gründungsvertrags und Vollmacht der Gründer; Bei überwachungsbedürftigen Gewerben: Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister; Bei Minderjährigen: Ermächtigung der gesetzlichen Vertreter und Genehmigung des Familiengerichts.

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Schweinfurt?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Schweinfurt beträgt 400 % (für 2026, Quelle: Stadtfinanzen, Steuersätze der Stadt Schweinfurt (Hebesätze für 2026 und Folgejahre)).

Was muss ich nach der Gewerbeanmeldung erledigen?

Innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER an das Finanzamt senden (§ 138 Abs. 1b und Abs. 4 AO). Das Gewerbeamt übermittelt Daten aus der Anzeige an IHK oder Handwerkskammer und über die DGUV an die Berufsgenossenschaft (§ 14 Abs. 8 GewO); eine rechtzeitige Gewerbeanzeige gilt auch als Meldung an die Berufsgenossenschaft (§ 192 Abs. 1 SGB VII).

Quelle und Stand

Hauptquelle: Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung | BayernPortal (Stadt Schweinfurt), geprüft am 18. Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist die Auskunft der Stadt. Fehler melden