Gewerbe anmelden in Erlangen

Gewerbeanmeldung Erlangen

Stand5. Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

Bayern, 116.450 Einwohner

Kosten
60 €
Online möglich?
Ja, über Online-Gewerbeanzeige über das BayernPortal Anmeldung mit: BayernID-Konto (Benutzername und Passwort genügen; Online-Ausweis, EU-ID oder ELSTER-Zertifikat nicht zwingend)
Wo
Stadt Erlangen, Sachbearbeitung Gewerberecht, Rathausplatz 1, 91052 Erlangen, Termin nötig
Was mitbringen
Kopie von Personalausweis oder Reisepass; Juristische Personen: Handelsregisterauszug oder vergleichbarer Nachweis aus dem Ausland (mit deutscher Übersetzung) und 4 weitereAlle Unterlagen ansehen

Hinweis der Stadt: In Erlangen läuft die Gewerbeanmeldung bevorzugt online über das BayernPortal; dasselbe Formular dient auch für Ummeldung und Abmeldung. Termine vor Ort gibt es nur nach Vereinbarung per E-Mail oder Kontaktformular.

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Erlangen?

Die Stadt Erlangen nennt diese Gebühr:

Natürliche Person
60 €
Juristische Person
60 €

Die Stadt Erlangen berechnet für die Gewerbeanmeldung 60 Euro, für natürliche und juristische Personen gleich.

Quelle: Seite der Stadt Erlangen, Stand 5. Oktober 2026

Landesrecht Bayern: Rahmen des Landes, Betrag legt die Gemeinde fest (25 € bis 100 €). Regel für Bayern

Gewerbe in Erlangen online anmelden

Die Stadt nimmt die Gewerbeanmeldung online an, über Online-Gewerbeanzeige über das BayernPortal. Zum Anmelden: BayernID-Konto (Benutzername und Passwort genügen; Online-Ausweis, EU-ID oder ELSTER-Zertifikat nicht zwingend).

Zur Online-Anmeldung

Die Stadt bittet, nicht nach dem Bearbeitungsstand zu fragen. Fehlen Unterlagen, meldet sich das Gewerbeamt.

Quelle: Seite der Stadt Erlangen

Gewerbeamt Erlangen

Stadt Erlangen, Sachbearbeitung Gewerberecht

Rathausplatz 1, 91052 Erlangen

Termin nötig
Telefon: 09131 86-1500
E-Mail: gewerbe@stadt.erlangen.de
Seite des Amts

Unterlagen für die Gewerbeanmeldung

Die Stadt Erlangen nennt:

  • Kopie von Personalausweis oder Reisepass
  • Juristische Personen: Handelsregisterauszug oder vergleichbarer Nachweis aus dem Ausland (mit deutscher Übersetzung)
  • GmbH in Gründung: Abschrift des notariellen Gründungsvertrags und Vollmacht der Gründer
  • Überwachungsbedürftige Gewerbe: Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Bei Vertretung: Vollmacht und Ausweise von Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem
  • Nicht-EU-Bürger: Aufenthaltstitel, der die selbstständige Tätigkeit erlaubt

Nach der Anmeldung

  1. Empfangsbescheinigung

    Das Gewerbeamt bescheinigt den Empfang der Anzeige innerhalb von drei Tagen (§ 15 Abs. 1 GewO). Das ist der sogenannte Gewerbeschein.

  2. Finanzamt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

    Innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung per ELSTER an das Finanzamt (§ 138 Abs. 1b und 4 AO). Danach bekommen Sie Ihre Steuernummer.

  3. IHK oder Handwerkskammer

    Gewerbetreibende gehören kraft Gesetzes zur IHK (§ 2 IHKG), Handwerksbetriebe zur Handwerkskammer (§ 90 HwO). Das Gewerbeamt meldet Sie dort (§ 14 Abs. 8 GewO). Zuständig für Erlangen: IHK Nürnberg für Mittelfranken bzw. Handwerkskammer für Mittelfranken.

  4. Berufsgenossenschaft

    Binnen einer Woche ist der Unfallversicherungsträger zu informieren; eine rechtzeitige Gewerbeanzeige erfüllt das (§ 192 Abs. 1 SGB VII). Welche Berufsgenossenschaft zuständig ist, zeigt die DGUV.

  5. Später ändern oder beenden

    Umzug, neuer Tätigkeitsbereich oder Aufgabe müssen Sie ebenfalls anzeigen (§ 14 Abs. 1 GewO): Gewerbe ummelden, Gewerbe abmelden.

Gewerbesteuer in Erlangen

440 % Hebesatz für 2026

Quelle: Gewerbesteuer; Erhalt des Bescheids über die Festsetzung | Stadt Erlangen (Hebesatz seit 01.01.2013: 440 Prozent), Stand 5. Oktober 2026

Die Gewerbesteuer ergibt sich aus Gewerbeertrag, Steuermesszahl von 3,5 % und dem Hebesatz der Gemeinde (§§ 11, 16 GewStG). Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 €.

Gewerbesteuer in Erlangen schätzen

Rechtsform
Gewinn, abgerundet auf volle 100 €
50.000 €
abzüglich Freibetrag
24.500 €
Steuermessbetrag (3,5 %)
892,50 €
Gewerbesteuer im Jahr
3.927 €

Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften können die Gewerbesteuer zum großen Teil mit ihrer Einkommensteuer verrechnen: Nach § 35 EStG mindert sich die Einkommensteuer um das Vierfache des Messbetrags, höchstens um die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer und nur soweit Einkommensteuer auf die gewerblichen Einkünfte entfällt.

Vereinfachte Schätzung nach § 11 GewStG: Gewinn gleich Gewerbeertrag, ohne Hinzurechnungen und Kürzungen (§§ 8, 9 GewStG). Freibetrag 24.500 € nur für natürliche Personen und Personengesellschaften. Keine Steuerberatung; den Bescheid erlassen Finanzamt und Gemeinde.

Alle Hebesätze im Vergleich

Städte in der Nähe

StadtEntfernungHebesatz
Fürth 13 km 440 %
Bamberg 34 km 390 %
Bayreuth 56 km 390 %
Würzburg 80 km 420 %
Ingolstadt 97 km 400 %

Häufige Fragen zur Gewerbeanmeldung in Erlangen

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Erlangen?

60 €. Die Stadt Erlangen berechnet für die Gewerbeanmeldung 60 Euro, für natürliche und juristische Personen gleich.

Kann ich mein Gewerbe in Erlangen online anmelden?

Ja. Ja, über Online-Gewerbeanzeige über das BayernPortal. Anmeldung: BayernID-Konto (Benutzername und Passwort genügen; Online-Ausweis, EU-ID oder ELSTER-Zertifikat nicht zwingend).

Wo melde ich in Erlangen ein Gewerbe an?

Stadt Erlangen, Sachbearbeitung Gewerberecht, Rathausplatz 1, 91052 Erlangen, Termin nötig.

Welche Unterlagen brauche ich in Erlangen?

Die Stadt nennt: Kopie von Personalausweis oder Reisepass; Juristische Personen: Handelsregisterauszug oder vergleichbarer Nachweis aus dem Ausland (mit deutscher Übersetzung); GmbH in Gründung: Abschrift des notariellen Gründungsvertrags und Vollmacht der Gründer; Überwachungsbedürftige Gewerbe: Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister; Bei Vertretung: Vollmacht und Ausweise von Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem; Nicht-EU-Bürger: Aufenthaltstitel, der die selbstständige Tätigkeit erlaubt.

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Erlangen?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Erlangen beträgt 440 % (für 2026, Quelle: Gewerbesteuer; Erhalt des Bescheids über die Festsetzung | Stadt Erlangen (Hebesatz seit 01.01.2013: 440 Prozent)).

Was muss ich nach der Gewerbeanmeldung erledigen?

Innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER an das Finanzamt senden (§ 138 Abs. 1b und Abs. 4 AO). Das Gewerbeamt übermittelt Daten aus der Anzeige an IHK oder Handwerkskammer und über die DGUV an die Berufsgenossenschaft (§ 14 Abs. 8 GewO); eine rechtzeitige Gewerbeanzeige gilt auch als Meldung an die Berufsgenossenschaft (§ 192 Abs. 1 SGB VII).

Quelle und Stand

Hauptquelle: Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung | Stadt Erlangen, geprüft am 5. Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist die Auskunft der Stadt. Fehler melden