Gewerbe anmelden in Bayreuth

Gewerbeanmeldung Bayreuth

Stand5. Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

Bayern, 72.919 Einwohner

Kosten
50 € (natürliche Person), 75 € (juristische Person)
Online möglich?
Ja, über Online-Dienste der Stadt Bayreuth: Gewerbe-Anmeldung Anmeldung mit: ohne Konto möglich (Ausweiskopie hochladen), optional BayernID
Wo
Amt für öffentliche Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz (Gewerbeabteilung), Luitpoldplatz 13, 95444 Bayreuth
Was mitbringen
Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel (online als Kopie von Vorder- und Rückseite); Juristische Personen mit mehreren gesetzlichen Vertretern: zusätzliches Beiblatt

Hinweis der Stadt: Bei Personengesellschaften wie GbR oder OHG muss jeder Gesellschafter das Online-Formular gesondert ausfüllen und absenden.

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Bayreuth?

Die Stadt Bayreuth nennt diese Gebühr:

Natürliche Person
50 €
Juristische Person
75 €

Die Stadt Bayreuth berechnet für die Gewerbeanmeldung 50 Euro bei natürlichen Personen und 75 Euro bei juristischen Personen. Eine Zweitschrift kostet 10 Euro.

Quelle: Seite der Stadt Bayreuth, Stand 5. Oktober 2026

Landesrecht Bayern: Rahmen des Landes, Betrag legt die Gemeinde fest (25 € bis 100 €). Regel für Bayern

Gewerbe in Bayreuth online anmelden

Die Stadt nimmt die Gewerbeanmeldung online an, über Online-Dienste der Stadt Bayreuth: Gewerbe-Anmeldung. Zum Anmelden: ohne Konto möglich (Ausweiskopie hochladen), optional BayernID.

Zur Online-Anmeldung

Quelle: Seite der Stadt Bayreuth

Gewerbeamt Bayreuth

Amt für öffentliche Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz (Gewerbeabteilung)

Luitpoldplatz 13, 95444 Bayreuth

Telefon: +49 921 25-0
E-Mail: gewerbebehoerde@stadt.bayreuth.de
Seite des Amts

Unterlagen für die Gewerbeanmeldung

Die Stadt Bayreuth nennt:

  • Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel (online als Kopie von Vorder- und Rückseite)
  • Juristische Personen mit mehreren gesetzlichen Vertretern: zusätzliches Beiblatt

Nach der Anmeldung

  1. Empfangsbescheinigung

    Das Gewerbeamt bescheinigt den Empfang der Anzeige innerhalb von drei Tagen (§ 15 Abs. 1 GewO). Das ist der sogenannte Gewerbeschein.

  2. Finanzamt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

    Innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung per ELSTER an das Finanzamt (§ 138 Abs. 1b und 4 AO). Danach bekommen Sie Ihre Steuernummer.

  3. IHK oder Handwerkskammer

    Gewerbetreibende gehören kraft Gesetzes zur IHK (§ 2 IHKG), Handwerksbetriebe zur Handwerkskammer (§ 90 HwO). Das Gewerbeamt meldet Sie dort (§ 14 Abs. 8 GewO). Zuständig für Bayreuth: IHK für Oberfranken Bayreuth bzw. Handwerkskammer für Oberfranken.

  4. Berufsgenossenschaft

    Binnen einer Woche ist der Unfallversicherungsträger zu informieren; eine rechtzeitige Gewerbeanzeige erfüllt das (§ 192 Abs. 1 SGB VII). Welche Berufsgenossenschaft zuständig ist, zeigt die DGUV.

  5. Später ändern oder beenden

    Umzug, neuer Tätigkeitsbereich oder Aufgabe müssen Sie ebenfalls anzeigen (§ 14 Abs. 1 GewO): Ummeldung in Bayreuth, Abmeldung in Bayreuth.

Gewerbesteuer in Bayreuth

390 % Hebesatz für 2026

Quelle: Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Stadt Bayreuth (Hebesatzsatzung) vom 25.09.2024, in Kraft ab 01.01.2025, Stand 5. Oktober 2026

Die Gewerbesteuer ergibt sich aus Gewerbeertrag, Steuermesszahl von 3,5 % und dem Hebesatz der Gemeinde (§§ 11, 16 GewStG). Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 €.

Gewerbesteuer in Bayreuth schätzen

Rechtsform
Gewinn, abgerundet auf volle 100 €
50.000 €
abzüglich Freibetrag
24.500 €
Steuermessbetrag (3,5 %)
892,50 €
Gewerbesteuer im Jahr
3.480,75 €

Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften können die Gewerbesteuer zum großen Teil mit ihrer Einkommensteuer verrechnen: Nach § 35 EStG mindert sich die Einkommensteuer um das Vierfache des Messbetrags, höchstens um die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer und nur soweit Einkommensteuer auf die gewerblichen Einkünfte entfällt.

Vereinfachte Schätzung nach § 11 GewStG: Gewinn gleich Gewerbeertrag, ohne Hinzurechnungen und Kürzungen (§§ 8, 9 GewStG). Freibetrag 24.500 € nur für natürliche Personen und Personengesellschaften. Keine Steuerberatung; den Bescheid erlassen Finanzamt und Gemeinde.

Alle Hebesätze im Vergleich

Städte in der Nähe

StadtEntfernungHebesatz
Bamberg 50 km 390 %
Erlangen 56 km 440 %
Fürth 67 km 440 %
Zwickau 108 km 450 %
Gera 110 km 464 %

Häufige Fragen zur Gewerbeanmeldung in Bayreuth

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Bayreuth?

50 € (natürliche Person), 75 € (juristische Person). Die Stadt Bayreuth berechnet für die Gewerbeanmeldung 50 Euro bei natürlichen Personen und 75 Euro bei juristischen Personen. Eine Zweitschrift kostet 10 Euro.

Kann ich mein Gewerbe in Bayreuth online anmelden?

Ja. Ja, über Online-Dienste der Stadt Bayreuth: Gewerbe-Anmeldung. Anmeldung: ohne Konto möglich (Ausweiskopie hochladen), optional BayernID.

Wo melde ich in Bayreuth ein Gewerbe an?

Amt für öffentliche Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz (Gewerbeabteilung), Luitpoldplatz 13, 95444 Bayreuth.

Welche Unterlagen brauche ich in Bayreuth?

Die Stadt nennt: Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel (online als Kopie von Vorder- und Rückseite); Juristische Personen mit mehreren gesetzlichen Vertretern: zusätzliches Beiblatt.

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Bayreuth?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Bayreuth beträgt 390 % (für 2026, Quelle: Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Stadt Bayreuth (Hebesatzsatzung) vom 25.09.2024, in Kraft ab 01.01.2025).

Was muss ich nach der Gewerbeanmeldung erledigen?

Innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER an das Finanzamt senden (§ 138 Abs. 1b und Abs. 4 AO). Das Gewerbeamt übermittelt Daten aus der Anzeige an IHK oder Handwerkskammer und über die DGUV an die Berufsgenossenschaft (§ 14 Abs. 8 GewO); eine rechtzeitige Gewerbeanzeige gilt auch als Meldung an die Berufsgenossenschaft (§ 192 Abs. 1 SGB VII).

Quelle und Stand

Hauptquelle: Gewerbe - Bayreuth.de, geprüft am 5. Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist die Auskunft der Stadt. Fehler melden