Gewerbesteuer-Rechner

Wählen Sie Ihre Stadt oder tragen Sie den Hebesatz selbst ein. Der Rechner folgt § 11 GewStG und rechnet direkt im Browser; es wird nichts gespeichert oder gesendet.

Ihre Angaben

Rechtsform
Gewinn, abgerundet auf volle 100 €
50.000 €
abzüglich Freibetrag
24.500 €
Steuermessbetrag (3,5 %)
892,50 €
Gewerbesteuer im Jahr
4.417,88 €

Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften können die Gewerbesteuer zum großen Teil mit ihrer Einkommensteuer verrechnen: Nach § 35 EStG mindert sich die Einkommensteuer um das Vierfache des Messbetrags, höchstens um die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer und nur soweit Einkommensteuer auf die gewerblichen Einkünfte entfällt.

Vereinfachte Schätzung nach § 11 GewStG: Gewinn gleich Gewerbeertrag, ohne Hinzurechnungen und Kürzungen (§§ 8, 9 GewStG). Freibetrag 24.500 € nur für natürliche Personen und Personengesellschaften. Keine Steuerberatung; den Bescheid erlassen Finanzamt und Gemeinde.

So wird gerechnet

  1. Der Gewerbeertrag wird auf volle 100 € nach unten abgerundet (§ 11 Abs. 1 Satz 3 GewStG).
  2. Natürliche Personen und Personengesellschaften ziehen einen Freibetrag von 24.500 € ab, Kapitalgesellschaften nicht (§ 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG).
  3. Der Rest mal Steuermesszahl 3,5 % ergibt den Steuermessbetrag (§ 11 Abs. 2 GewStG).
  4. Steuermessbetrag mal Hebesatz der Gemeinde ergibt die Gewerbesteuer (§ 16 GewStG).

Der Gewerbeertrag ist nicht ganz dasselbe wie der Gewinn: Hinzurechnungen und Kürzungen nach §§ 8 und 9 GewStG (zum Beispiel ein Teil von Zinsen und Mieten) können ihn verändern. Der Rechner lässt sie weg und ist deshalb eine Schätzung, keine Steuerberatung.

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