Gewerbesteuer-Rechner
Wählen Sie Ihre Stadt oder tragen Sie den Hebesatz selbst ein. Der Rechner folgt § 11 GewStG und rechnet direkt im Browser; es wird nichts gespeichert oder gesendet.
So wird gerechnet
- Der Gewerbeertrag wird auf volle 100 € nach unten abgerundet (§ 11 Abs. 1 Satz 3 GewStG).
- Natürliche Personen und Personengesellschaften ziehen einen Freibetrag von 24.500 € ab, Kapitalgesellschaften nicht (§ 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG).
- Der Rest mal Steuermesszahl 3,5 % ergibt den Steuermessbetrag (§ 11 Abs. 2 GewStG).
- Steuermessbetrag mal Hebesatz der Gemeinde ergibt die Gewerbesteuer (§ 16 GewStG).
Der Gewerbeertrag ist nicht ganz dasselbe wie der Gewinn: Hinzurechnungen und Kürzungen nach §§ 8 und 9 GewStG (zum Beispiel ein Teil von Zinsen und Mieten) können ihn verändern. Der Rechner lässt sie weg und ist deshalb eine Schätzung, keine Steuerberatung.