Gewerbe anmelden in Würzburg

Gewerbeanmeldung Würzburg

Stand5. Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

Bayern, 133.753 Einwohner

Kosten
40 € (natürliche Person)
Wo
Bürgerbüro der Stadt Würzburg, Rückermainstraße 2, 97070 Würzburg
Was mitbringen
Personalausweis oder Reisepass; Je nach Tätigkeit ein Führungszeugnis und 1 weitereAlle Unterlagen ansehen

Hinweis der Stadt: In Würzburg können Sie Anmeldung, Ummeldung und Abmeldung online, per Post oder als Scan per E-Mail an das Bürgerbüro schicken (Formular plus Ausweiskopie).

Meldung: Gewerbesteuer Würzburg 2027: Hebesatz steigt auf 450 Prozent

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Würzburg?

Die Stadt Würzburg nennt diese Gebühr:

Natürliche Person
40 €

Die Stadt Würzburg erhebt für die Gewerbeanmeldung grundsätzlich 40 Euro, je nach Rechtsform wird es mehr. Im Einzelfall können weitere Gebühren anfallen. Ummeldung und Abmeldung kosten jeweils 30 Euro.

Quelle: Seite der Stadt Würzburg, Stand 5. Oktober 2026

Landesrecht Bayern: Rahmen des Landes, Betrag legt die Gemeinde fest (25 € bis 100 €). Regel für Bayern

Gewerbe in Würzburg online anmelden

Die Stadt nimmt die Gewerbeanmeldung online an, über Online-Service Gewerbeanmeldung (geve-online).

Zur Online-Anmeldung

Quelle: Seite der Stadt Würzburg

Gewerbeamt Würzburg

Bürgerbüro der Stadt Würzburg

Rückermainstraße 2, 97070 Würzburg

Telefon: 0931 372000
E-Mail: gewerbemeldung@stadt.wuerzburg.de
Seite des Amts

Unterlagen für die Gewerbeanmeldung

Die Stadt Würzburg nennt:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Je nach Tätigkeit ein Führungszeugnis
  • Je nach Gewerbeart und Rechtsform weitere Unterlagen (Auskunft vorab beim Bürgerbüro)

Nach der Anmeldung

  1. Empfangsbescheinigung

    Das Gewerbeamt bescheinigt den Empfang der Anzeige innerhalb von drei Tagen (§ 15 Abs. 1 GewO). Das ist der sogenannte Gewerbeschein.

  2. Finanzamt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

    Innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung per ELSTER an das Finanzamt (§ 138 Abs. 1b und 4 AO). Danach bekommen Sie Ihre Steuernummer.

  3. IHK oder Handwerkskammer

    Gewerbetreibende gehören kraft Gesetzes zur IHK (§ 2 IHKG), Handwerksbetriebe zur Handwerkskammer (§ 90 HwO). Das Gewerbeamt meldet Sie dort (§ 14 Abs. 8 GewO). Zuständig für Würzburg: IHK Würzburg-Schweinfurt bzw. Handwerkskammer für Unterfranken.

  4. Berufsgenossenschaft

    Binnen einer Woche ist der Unfallversicherungsträger zu informieren; eine rechtzeitige Gewerbeanzeige erfüllt das (§ 192 Abs. 1 SGB VII). Welche Berufsgenossenschaft zuständig ist, zeigt die DGUV.

  5. Später ändern oder beenden

    Umzug, neuer Tätigkeitsbereich oder Aufgabe müssen Sie ebenfalls anzeigen (§ 14 Abs. 1 GewO): Ummeldung in Würzburg, Abmeldung in Würzburg.

Gewerbesteuer in Würzburg

420 % Hebesatz für 2026

Quelle: Haushaltssatzung 2026 der Stadt Würzburg (im Haushaltsplan 2026), Stand 5. Oktober 2026

vom Rat beschlossen

Der Rat hat am 30. Juli 2026 beschlossen: Ab 1. Januar 2027 soll der Hebesatz auf 450 % steigen. Die Satzung ist noch nicht veröffentlicht.

Der Würzburger Stadtrat hat am 30. Juli 2026 beschlossen, den Gewerbesteuer-Hebesatz zum 1. Januar 2027 von 420 auf 450 Prozent anzuheben. Die Satzung mit dem neuen Satz ist noch nicht veröffentlicht.

Quelle: Beschluss, 30. Juli 2026

Die Gewerbesteuer ergibt sich aus Gewerbeertrag, Steuermesszahl von 3,5 % und dem Hebesatz der Gemeinde (§§ 11, 16 GewStG). Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 €.

Gewerbesteuer in Würzburg schätzen

Rechtsform
Gewinn, abgerundet auf volle 100 €
50.000 €
abzüglich Freibetrag
24.500 €
Steuermessbetrag (3,5 %)
892,50 €
Gewerbesteuer im Jahr
3.748,50 €

Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften können die Gewerbesteuer zum großen Teil mit ihrer Einkommensteuer verrechnen: Nach § 35 EStG mindert sich die Einkommensteuer um das Vierfache des Messbetrags, höchstens um die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer und nur soweit Einkommensteuer auf die gewerblichen Einkünfte entfällt.

Vereinfachte Schätzung nach § 11 GewStG: Gewinn gleich Gewerbeertrag, ohne Hinzurechnungen und Kürzungen (§§ 8, 9 GewStG). Freibetrag 24.500 € nur für natürliche Personen und Personengesellschaften. Keine Steuerberatung; den Bescheid erlassen Finanzamt und Gemeinde.

Alle Hebesätze im Vergleich

Städte in der Nähe

StadtEntfernungHebesatz
Aschaffenburg 60 km 400 %
Bamberg 69 km 390 %
Erlangen 80 km 440 %
Hanau 82 km 458 %
Fürth 83 km 440 %

Häufige Fragen zur Gewerbeanmeldung in Würzburg

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Würzburg?

40 € (natürliche Person). Die Stadt Würzburg erhebt für die Gewerbeanmeldung grundsätzlich 40 Euro, je nach Rechtsform wird es mehr. Im Einzelfall können weitere Gebühren anfallen. Ummeldung und Abmeldung kosten jeweils 30 Euro.

Kann ich mein Gewerbe in Würzburg online anmelden?

Ja. Ja, über Online-Service Gewerbeanmeldung (geve-online).

Wo melde ich in Würzburg ein Gewerbe an?

Bürgerbüro der Stadt Würzburg, Rückermainstraße 2, 97070 Würzburg.

Welche Unterlagen brauche ich in Würzburg?

Die Stadt nennt: Personalausweis oder Reisepass; Je nach Tätigkeit ein Führungszeugnis; Je nach Gewerbeart und Rechtsform weitere Unterlagen (Auskunft vorab beim Bürgerbüro).

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Würzburg?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Würzburg beträgt 420 % (für 2026, Quelle: Haushaltssatzung 2026 der Stadt Würzburg (im Haushaltsplan 2026)). Der Rat hat am 30. Juli 2026 beschlossen: Ab 1. Januar 2027 soll der Hebesatz auf 450 % steigen. Die Satzung ist noch nicht veröffentlicht.

Was muss ich nach der Gewerbeanmeldung erledigen?

Innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER an das Finanzamt senden (§ 138 Abs. 1b und Abs. 4 AO). Das Gewerbeamt übermittelt Daten aus der Anzeige an IHK oder Handwerkskammer und über die DGUV an die Berufsgenossenschaft (§ 14 Abs. 8 GewO); eine rechtzeitige Gewerbeanzeige gilt auch als Meldung an die Berufsgenossenschaft (§ 192 Abs. 1 SGB VII).

Quelle und Stand

Hauptquelle: Gewerbe | Bürgerbüro | Stadt Würzburg, geprüft am 5. Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist die Auskunft der Stadt. Fehler melden