Gewerbe anmelden in Aschaffenburg

Gewerbeanmeldung Aschaffenburg

Stand5. Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

Bayern, 73.326 Einwohner

Kosten
25 € bis 100 € nach Landesrecht in Bayern; die Stadt nennt keinen eigenen BetragGrundlage: Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (KVz), Tarif-Nr. 5.III.5/2
Wo
Ordnungs- und Straßenverkehrsamt, Sachgebiet Ordnungswesen (Gewerbeamt), Dalbergstraße 15, 63739 Aschaffenburg
Was mitbringen
Ausgefülltes Anmeldeformular; Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung und 4 weitereAlle Unterlagen ansehen

Hinweis der Stadt: Gewerbemeldungen sind auch per Post an das Gewerbeamt möglich. Für persönliche Vorsprachen bietet das Ordnungs- und Straßenverkehrsamt eine Online-Terminvereinbarung an.

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Aschaffenburg?

Die Stadt Aschaffenburg nennt auf ihrer Seite keinen konkreten Betrag. Sie schreibt:

Die Stadt Aschaffenburg weist darauf hin, dass für Gewerbeanzeigen Gebühren anfallen, nennt aber keinen Betrag.

Quelle: Seite der Stadt Aschaffenburg, Stand 5. Oktober 2026

Was das Landesrecht in Bayern vorgibt

25 € bis 100 € Rahmen des Landes, Betrag legt die Gemeinde fest

In Bayern legt das Kostenverzeichnis des Landes für die Gewerbeanmeldung einen Gebührenrahmen von 25 bis 100 Euro fest. Die zuständige Gemeinde setzt die Gebühr innerhalb dieses Rahmens fest, deshalb unterscheiden sich die Beträge von Ort zu Ort.

Rechtsgrundlage: Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (KVz), Tarif-Nr. 5.III.5/2, Stand 5. Oktober 2026

Gewerbe in Aschaffenburg online anmelden

Die Stadt nimmt die Gewerbeanmeldung online an, über Bürgerdienste online: Gewerbeanzeige (Stadt Aschaffenburg).

Zur Online-Anmeldung

Bestätigung sofort bei persönlicher Vorsprache, bei schriftlicher Meldung innerhalb von drei Tagen.

Quelle: Seite der Stadt Aschaffenburg

Gewerbeamt Aschaffenburg

Ordnungs- und Straßenverkehrsamt, Sachgebiet Ordnungswesen (Gewerbeamt)

Dalbergstraße 15, 63739 Aschaffenburg

Telefon: +49 6021 330-777
E-Mail: gewerbe@aschaffenburg.de
Seite des Amts

Unterlagen für die Gewerbeanmeldung

Die Stadt Aschaffenburg nennt:

  • Ausgefülltes Anmeldeformular
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Nachweise zur Rechtsform (z. B. Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag)
  • Bei Sitz im Ausland: Nachweise aus dem Herkunftsland
  • Bei Vertretung: Vollmacht, ggf. Genehmigung des Gerichts
  • Überwachungsbedürftige Gewerbe: Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Nach der Anmeldung

  1. Empfangsbescheinigung

    Das Gewerbeamt bescheinigt den Empfang der Anzeige innerhalb von drei Tagen (§ 15 Abs. 1 GewO). Das ist der sogenannte Gewerbeschein.

  2. Finanzamt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

    Innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung per ELSTER an das Finanzamt (§ 138 Abs. 1b und 4 AO). Danach bekommen Sie Ihre Steuernummer.

  3. IHK oder Handwerkskammer

    Gewerbetreibende gehören kraft Gesetzes zur IHK (§ 2 IHKG), Handwerksbetriebe zur Handwerkskammer (§ 90 HwO). Das Gewerbeamt meldet Sie dort (§ 14 Abs. 8 GewO). Zuständig für Aschaffenburg: IHK Aschaffenburg bzw. Handwerkskammer für Unterfranken.

  4. Berufsgenossenschaft

    Binnen einer Woche ist der Unfallversicherungsträger zu informieren; eine rechtzeitige Gewerbeanzeige erfüllt das (§ 192 Abs. 1 SGB VII). Welche Berufsgenossenschaft zuständig ist, zeigt die DGUV.

  5. Später ändern oder beenden

    Umzug, neuer Tätigkeitsbereich oder Aufgabe müssen Sie ebenfalls anzeigen (§ 14 Abs. 1 GewO): Gewerbe ummelden, Gewerbe abmelden.

Gewerbesteuer in Aschaffenburg

400 % Hebesatz für 2026

Quelle: Hebesatzsatzung der Stadt Aschaffenburg vom 04.11.2024 (gültig ab 01.01.2025), Stand 5. Oktober 2026

Die Gewerbesteuer ergibt sich aus Gewerbeertrag, Steuermesszahl von 3,5 % und dem Hebesatz der Gemeinde (§§ 11, 16 GewStG). Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 €.

Gewerbesteuer in Aschaffenburg schätzen

Rechtsform
Gewinn, abgerundet auf volle 100 €
50.000 €
abzüglich Freibetrag
24.500 €
Steuermessbetrag (3,5 %)
892,50 €
Gewerbesteuer im Jahr
3.570 €

Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften können die Gewerbesteuer zum großen Teil mit ihrer Einkommensteuer verrechnen: Nach § 35 EStG mindert sich die Einkommensteuer um das Vierfache des Messbetrags, höchstens um die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer und nur soweit Einkommensteuer auf die gewerblichen Einkünfte entfällt.

Vereinfachte Schätzung nach § 11 GewStG: Gewinn gleich Gewerbeertrag, ohne Hinzurechnungen und Kürzungen (§§ 8, 9 GewStG). Freibetrag 24.500 € nur für natürliche Personen und Personengesellschaften. Keine Steuerberatung; den Bescheid erlassen Finanzamt und Gemeinde.

Alle Hebesätze im Vergleich

Städte in der Nähe

StadtEntfernungHebesatz
Hanau 25 km 458 %
Offenbach am Main 31 km 440 %
Darmstadt 37 km 459 %
Rüsselsheim am Main 53 km 420 %
Würzburg 60 km 420 %

Häufige Fragen zur Gewerbeanmeldung in Aschaffenburg

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Aschaffenburg?

Die Stadt nennt keinen eigenen Betrag. Nach Landesrecht gilt: In Bayern legt das Kostenverzeichnis des Landes für die Gewerbeanmeldung einen Gebührenrahmen von 25 bis 100 Euro fest. Die zuständige Gemeinde setzt die Gebühr innerhalb dieses Rahmens fest, deshalb unterscheiden sich die Beträge von Ort zu Ort.

Kann ich mein Gewerbe in Aschaffenburg online anmelden?

Ja. Ja, über Bürgerdienste online: Gewerbeanzeige (Stadt Aschaffenburg).

Wo melde ich in Aschaffenburg ein Gewerbe an?

Ordnungs- und Straßenverkehrsamt, Sachgebiet Ordnungswesen (Gewerbeamt), Dalbergstraße 15, 63739 Aschaffenburg.

Welche Unterlagen brauche ich in Aschaffenburg?

Die Stadt nennt: Ausgefülltes Anmeldeformular; Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung; Nachweise zur Rechtsform (z. B. Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag); Bei Sitz im Ausland: Nachweise aus dem Herkunftsland; Bei Vertretung: Vollmacht, ggf. Genehmigung des Gerichts; Überwachungsbedürftige Gewerbe: Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister.

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Aschaffenburg?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Aschaffenburg beträgt 400 % (für 2026, Quelle: Hebesatzsatzung der Stadt Aschaffenburg vom 04.11.2024 (gültig ab 01.01.2025)).

Was muss ich nach der Gewerbeanmeldung erledigen?

Innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER an das Finanzamt senden (§ 138 Abs. 1b und Abs. 4 AO). Das Gewerbeamt übermittelt Daten aus der Anzeige an IHK oder Handwerkskammer und über die DGUV an die Berufsgenossenschaft (§ 14 Abs. 8 GewO); eine rechtzeitige Gewerbeanzeige gilt auch als Meldung an die Berufsgenossenschaft (§ 192 Abs. 1 SGB VII).

Quelle und Stand

Hauptquelle: Gewerbemeldungen / Stadt Aschaffenburg, geprüft am 5. Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist die Auskunft der Stadt. Fehler melden