Gewerbe anmelden in Offenbach am Main

Gewerbeanmeldung Offenbach am Main

Stand5. Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

Hessen, 133.195 Einwohner

Kosten
36 €
Wo
Ordnungsamt, Gewerbe, Stadthaus, Berliner Straße 60, 63065 Offenbach am Main, Termin nötig
Was mitbringen
Personalausweis oder Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde; Aufenthaltstitel bei Nicht-EU-Bürgern und 5 weitereAlle Unterlagen ansehen

Hinweis der Stadt: Das Gewerberegister ist Montag bis Donnerstag von 9 bis 13 Uhr telefonisch erreichbar. Persönliche Vorsprachen nur mit Termin, der per Telefon oder E-Mail vereinbart wird.

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Offenbach am Main?

Die Stadt Offenbach am Main nennt diese Gebühr:

Natürliche Person
36 €
Juristische Person
36 €

Offenbach nennt 28 Euro für die Gewerbeanzeige und 8 Euro für die Empfangsbestätigung, zusammen 36 Euro. Laut Stadt richtet sich die Höhe in der Regel nach dem Verwaltungsaufwand.

Quelle: Seite der Stadt Offenbach am Main, Stand 5. Oktober 2026

Landesrecht Hessen: landesweit fester Betrag (36 €). Regel für Hessen

Gewerbe in Offenbach am Main online anmelden

Die Stadt nimmt die Gewerbeanmeldung online an, über Online-Gewerbeanzeige (ekom21 Gewerbeanzeige).

Zur Online-Anmeldung

Quelle: Seite der Stadt Offenbach am Main

Gewerbeamt Offenbach am Main

Ordnungsamt, Gewerbe

Stadthaus, Berliner Straße 60, 63065 Offenbach am Main

Termin nötig
Telefon: 069 8065-2613
E-Mail: gewerbe@offenbach.de
Seite des Amts

Unterlagen für die Gewerbeanmeldung

Die Stadt Offenbach am Main nennt:

  • Personalausweis oder Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
  • Aufenthaltstitel bei Nicht-EU-Bürgern
  • Gewerblicher Mietvertrag
  • Je nach Rechtsform: Handelsregisterauszug aus dem Land des Hauptsitzes (bei ausländischen Firmen mit Übersetzung)
  • Kopie des Gesellschaftsvertrags mit Angabe des vertretungsberechtigten Organs, bei GbR der Gesellschaftervertrag
  • Bei zulassungspflichtigem Handwerk: Nachweis der Eintragung bei der Handwerkskammer
  • Formular GewA 1 (nicht nötig bei Online-Anträgen)

Nach der Anmeldung

  1. Empfangsbescheinigung

    Das Gewerbeamt bescheinigt den Empfang der Anzeige innerhalb von drei Tagen (§ 15 Abs. 1 GewO). Das ist der sogenannte Gewerbeschein.

  2. Finanzamt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

    Innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung per ELSTER an das Finanzamt (§ 138 Abs. 1b und 4 AO). Danach bekommen Sie Ihre Steuernummer.

  3. IHK oder Handwerkskammer

    Gewerbetreibende gehören kraft Gesetzes zur IHK (§ 2 IHKG), Handwerksbetriebe zur Handwerkskammer (§ 90 HwO). Das Gewerbeamt meldet Sie dort (§ 14 Abs. 8 GewO). Zuständig für Offenbach am Main: IHK Offenbach am Main bzw. Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main.

  4. Berufsgenossenschaft

    Binnen einer Woche ist der Unfallversicherungsträger zu informieren; eine rechtzeitige Gewerbeanzeige erfüllt das (§ 192 Abs. 1 SGB VII). Welche Berufsgenossenschaft zuständig ist, zeigt die DGUV.

  5. Später ändern oder beenden

    Umzug, neuer Tätigkeitsbereich oder Aufgabe müssen Sie ebenfalls anzeigen (§ 14 Abs. 1 GewO): Ummeldung in Offenbach am Main, Abmeldung in Offenbach am Main.

Gewerbesteuer in Offenbach am Main

440 % Hebesatz für 2026

Quelle: Haushaltsplan 2026 der Stadt Offenbach am Main, Haushaltssatzung § 5 (beschlossen am 04.12.2025), Stand 5. Oktober 2026

Die Gewerbesteuer ergibt sich aus Gewerbeertrag, Steuermesszahl von 3,5 % und dem Hebesatz der Gemeinde (§§ 11, 16 GewStG). Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 €.

Gewerbesteuer in Offenbach am Main schätzen

Rechtsform
Gewinn, abgerundet auf volle 100 €
50.000 €
abzüglich Freibetrag
24.500 €
Steuermessbetrag (3,5 %)
892,50 €
Gewerbesteuer im Jahr
3.927 €

Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften können die Gewerbesteuer zum großen Teil mit ihrer Einkommensteuer verrechnen: Nach § 35 EStG mindert sich die Einkommensteuer um das Vierfache des Messbetrags, höchstens um die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer und nur soweit Einkommensteuer auf die gewerblichen Einkünfte entfällt.

Vereinfachte Schätzung nach § 11 GewStG: Gewinn gleich Gewerbeertrag, ohne Hinzurechnungen und Kürzungen (§§ 8, 9 GewStG). Freibetrag 24.500 € nur für natürliche Personen und Personengesellschaften. Keine Steuerberatung; den Bescheid erlassen Finanzamt und Gemeinde.

Alle Hebesätze im Vergleich

Städte in der Nähe

StadtEntfernungHebesatz
Hanau 11 km 458 %
Darmstadt 27 km 459 %
Rüsselsheim am Main 28 km 420 %
Aschaffenburg 31 km 400 %
Mainz 37 km 460 %

Häufige Fragen zur Gewerbeanmeldung in Offenbach am Main

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Offenbach am Main?

36 €. Offenbach nennt 28 Euro für die Gewerbeanzeige und 8 Euro für die Empfangsbestätigung, zusammen 36 Euro. Laut Stadt richtet sich die Höhe in der Regel nach dem Verwaltungsaufwand.

Kann ich mein Gewerbe in Offenbach am Main online anmelden?

Ja. Ja, über Online-Gewerbeanzeige (ekom21 Gewerbeanzeige).

Wo melde ich in Offenbach am Main ein Gewerbe an?

Ordnungsamt, Gewerbe, Stadthaus, Berliner Straße 60, 63065 Offenbach am Main, Termin nötig.

Welche Unterlagen brauche ich in Offenbach am Main?

Die Stadt nennt: Personalausweis oder Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde; Aufenthaltstitel bei Nicht-EU-Bürgern; Gewerblicher Mietvertrag; Je nach Rechtsform: Handelsregisterauszug aus dem Land des Hauptsitzes (bei ausländischen Firmen mit Übersetzung); Kopie des Gesellschaftsvertrags mit Angabe des vertretungsberechtigten Organs, bei GbR der Gesellschaftervertrag; Bei zulassungspflichtigem Handwerk: Nachweis der Eintragung bei der Handwerkskammer; Formular GewA 1 (nicht nötig bei Online-Anträgen).

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Offenbach am Main?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Offenbach am Main beträgt 440 % (für 2026, Quelle: Haushaltsplan 2026 der Stadt Offenbach am Main, Haushaltssatzung § 5 (beschlossen am 04.12.2025)).

Was muss ich nach der Gewerbeanmeldung erledigen?

Innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER an das Finanzamt senden (§ 138 Abs. 1b und Abs. 4 AO). Das Gewerbeamt übermittelt Daten aus der Anzeige an IHK oder Handwerkskammer und über die DGUV an die Berufsgenossenschaft (§ 14 Abs. 8 GewO); eine rechtzeitige Gewerbeanzeige gilt auch als Meldung an die Berufsgenossenschaft (§ 192 Abs. 1 SGB VII).

Quelle und Stand

Hauptquelle: Gewerbeanmeldung | Stadt Offenbach am Main, geprüft am 5. Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist die Auskunft der Stadt. Fehler melden