Gewerbe anmelden in Fulda

Gewerbeanmeldung Fulda

Stand18. Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

Hessen, 65.755 Einwohner

Kosten
40 € (natürliche Person)
Wo
Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten (Rechts- und Ordnungsamt), Schlossstraße 1, 36037 Fulda (Stadtschloss, Räume B 006 bis 012)
Was mitbringen
Personalausweis oder Reisepass; Gegebenenfalls Handelsregisterauszug oder Gesellschaftsvertrag und 2 weitereAlle Unterlagen ansehen

Hinweis der Stadt: Ummeldung und Abmeldung kosten in Fulda ebenfalls 28 Euro, mit Empfangsbescheinigung 36 Euro. Bei einer Verlegung in einen anderen Ort entfällt seit 1. November 2025 die Abmeldegebühr, nur eine schriftliche Abmeldebescheinigung kostet dann 8 Euro.

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Fulda?

Gebühr für die Gewerbeanmeldung in Fulda:

Natürliche Person
40 €

Ab dem 19. Oktober 2026 gilt in Hessen landesweit 31 Euro für die Gewerbeanzeige und 9 Euro für die Bescheinigung (Gewerbeschein), zusammen 40 Euro (GVBl. 2026 Nr. 66). Die Seite der Stadt Fulda nennt noch die bisherigen 28 und 8 Euro.

Quelle: Seite der Stadt Fulda, Stand 18. Oktober 2026

Landesrecht Hessen: landesweit fester Betrag (40 €). Regel für Hessen

Gewerbe in Fulda online anmelden

Die Stadt nimmt die Gewerbeanmeldung online an, über Online-Gewerbeanzeige (ekom21, Stadt Fulda).

Zur Online-Anmeldung

Das ausgefüllte und unterschriebene Formular können Sie auch per E-Mail an gewerbe@fulda.de schicken, dann ist keine persönliche Vorsprache nötig.

Quelle: Seite der Stadt Fulda

Gewerbeamt Fulda

Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten (Rechts- und Ordnungsamt)

Schlossstraße 1, 36037 Fulda (Stadtschloss, Räume B 006 bis 012)

Telefon: 0661 102-1325
E-Mail: gewerbe@fulda.de
Seite des Amts

Unterlagen für die Gewerbeanmeldung

Die Stadt Fulda nennt:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Gegebenenfalls Handelsregisterauszug oder Gesellschaftsvertrag
  • Im Vertretungsfall eine Vollmacht
  • Bei mehreren Geschäftsführern (zum Beispiel GmbH): Beiblatt zur Gewerbeanmeldung

Nach der Anmeldung

  1. Empfangsbescheinigung

    Das Gewerbeamt bescheinigt den Empfang der Anzeige innerhalb von drei Tagen (§ 15 Abs. 1 GewO). Das ist der sogenannte Gewerbeschein.

  2. Finanzamt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

    Innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung per ELSTER an das Finanzamt (§ 138 Abs. 1b und 4 AO). Danach bekommen Sie Ihre Steuernummer.

  3. IHK oder Handwerkskammer

    Gewerbetreibende gehören kraft Gesetzes zur IHK (§ 2 IHKG), Handwerksbetriebe zur Handwerkskammer (§ 90 HwO). Das Gewerbeamt meldet Sie dort (§ 14 Abs. 8 GewO). Zuständig für Fulda: IHK Fulda bzw. Handwerkskammer Kassel.

  4. Berufsgenossenschaft

    Binnen einer Woche ist der Unfallversicherungsträger zu informieren; eine rechtzeitige Gewerbeanzeige erfüllt das (§ 192 Abs. 1 SGB VII). Welche Berufsgenossenschaft zuständig ist, zeigt die DGUV.

  5. Später ändern oder beenden

    Umzug, neuer Tätigkeitsbereich oder Aufgabe müssen Sie ebenfalls anzeigen (§ 14 Abs. 1 GewO): Gewerbe ummelden, Gewerbe abmelden.

Gewerbesteuer in Fulda

380 % Hebesatz für 2026

Quelle: Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2026 der Stadt Fulda (§ 5, nachrichtlich aus der Hebesatzsatzung), Stand 18. Oktober 2026

Die Gewerbesteuer ergibt sich aus Gewerbeertrag, Steuermesszahl von 3,5 % und dem Hebesatz der Gemeinde (§§ 11, 16 GewStG). Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 €.

Gewerbesteuer in Fulda schätzen

Rechtsform
Gewinn, abgerundet auf volle 100 €
50.000 €
abzüglich Freibetrag
24.500 €
Steuermessbetrag (3,5 %)
892,50 €
Gewerbesteuer im Jahr
3.391,50 €

Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften können die Gewerbesteuer zum großen Teil mit ihrer Einkommensteuer verrechnen: Nach § 35 EStG mindert sich die Einkommensteuer um das Vierfache des Messbetrags, höchstens um die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer und nur soweit Einkommensteuer auf die gewerblichen Einkünfte entfällt.

Vereinfachte Schätzung nach § 11 GewStG: Gewinn gleich Gewerbeertrag, ohne Hinzurechnungen und Kürzungen (§§ 8, 9 GewStG). Freibetrag 24.500 € nur für natürliche Personen und Personengesellschaften. Keine Steuerberatung; den Bescheid erlassen Finanzamt und Gemeinde.

Alle Hebesätze im Vergleich

Städte in der Nähe

StadtEntfernungHebesatz
Schweinfurt 69 km 400 %
Marburg 70 km 420 %
Gießen 71 km 420 %
Hanau 71 km 458 %
Aschaffenburg 75 km 400 %

Häufige Fragen zur Gewerbeanmeldung in Fulda

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Fulda?

40 € (natürliche Person). Ab dem 19. Oktober 2026 gilt in Hessen landesweit 31 Euro für die Gewerbeanzeige und 9 Euro für die Bescheinigung (Gewerbeschein), zusammen 40 Euro (GVBl. 2026 Nr. 66). Die Seite der Stadt Fulda nennt noch die bisherigen 28 und 8 Euro.

Kann ich mein Gewerbe in Fulda online anmelden?

Ja. Ja, über Online-Gewerbeanzeige (ekom21, Stadt Fulda).

Wo melde ich in Fulda ein Gewerbe an?

Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten (Rechts- und Ordnungsamt), Schlossstraße 1, 36037 Fulda (Stadtschloss, Räume B 006 bis 012).

Welche Unterlagen brauche ich in Fulda?

Die Stadt nennt: Personalausweis oder Reisepass; Gegebenenfalls Handelsregisterauszug oder Gesellschaftsvertrag; Im Vertretungsfall eine Vollmacht; Bei mehreren Geschäftsführern (zum Beispiel GmbH): Beiblatt zur Gewerbeanmeldung.

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Fulda?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Fulda beträgt 380 % (für 2026, Quelle: Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2026 der Stadt Fulda (§ 5, nachrichtlich aus der Hebesatzsatzung)).

Was muss ich nach der Gewerbeanmeldung erledigen?

Innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER an das Finanzamt senden (§ 138 Abs. 1b und Abs. 4 AO). Das Gewerbeamt übermittelt Daten aus der Anzeige an IHK oder Handwerkskammer und über die DGUV an die Berufsgenossenschaft (§ 14 Abs. 8 GewO); eine rechtzeitige Gewerbeanzeige gilt auch als Meldung an die Berufsgenossenschaft (§ 192 Abs. 1 SGB VII).

Quelle und Stand

Hauptquelle: Gewerbemeldungen & Gewerbeauskünfte | Stadt Fulda, geprüft am 18. Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist die Auskunft der Stadt. Fehler melden