Gewerbe anmelden in Ludwigsburg

Gewerbeanmeldung Ludwigsburg

Stand5. Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

Baden-Württemberg, 93.002 Einwohner

Kosten
40 € (natürliche Person), 40 € bis 60 €
Wo
Gewerbe und Gaststätten (Fachbereich Sicherheit und Ordnung), Wilhelmstraße 9, 71638 Ludwigsburg, ohne Termin
Was mitbringen
Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebescheinigung); Bei elektronischer Anmeldung auch Online-Ausweis oder andere elektronische Identifizierung möglich und 1 weitereAlle Unterlagen ansehen

Hinweis der Stadt: Für die Gewerbeanmeldung ist kein Termin nötig. Die Stadt rät von kostenpflichtigen Drittanbietern für die Gewerbemeldung ab.

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Ludwigsburg?

Die Stadt Ludwigsburg nennt diese Gebühr:

Natürliche Person
40 €

40 € bis 60 €

Laut Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Ludwigsburg (gültig ab 1. Juli 2026) kostet die Gewerbeanmeldung 40 Euro, bei höherem Aufwand 50 Euro und bei sehr hohem Aufwand 60 Euro. Die Ummeldung kostet 26 bis 46 Euro, die Abmeldung 21 bis 41 Euro.

Quelle: Seite der Stadt Ludwigsburg, Stand 5. Oktober 2026

Landesrecht Baden-Württemberg: jede Gemeinde legt die Gebühr selbst fest. Regel für Baden-Württemberg

Gewerbe in Ludwigsburg online anmelden

Die Stadt nimmt die Gewerbeanmeldung online an, über service-bw (Gewerbe anmelden, Stadt Ludwigsburg).

Zur Online-Anmeldung

Das Gewerbeamt bearbeitet Meldungen meist innerhalb von 3 Tagen. Mit Gebührenbescheid per Post dauert es etwa eine bis eineinhalb Wochen bis zur Bestätigung.

Quelle: Seite der Stadt Ludwigsburg

Gewerbeamt Ludwigsburg

Gewerbe und Gaststätten (Fachbereich Sicherheit und Ordnung)

Wilhelmstraße 9, 71638 Ludwigsburg

ohne Termin
E-Mail: gewerbe@ludwigsburg.de
Seite des Amts

Unterlagen für die Gewerbeanmeldung

Die Stadt Ludwigsburg nennt:

  • Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebescheinigung)
  • Bei elektronischer Anmeldung auch Online-Ausweis oder andere elektronische Identifizierung möglich
  • Bei Gesellschaften: notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag oder Handelsregisterauszug

Nach der Anmeldung

  1. Empfangsbescheinigung

    Das Gewerbeamt bescheinigt den Empfang der Anzeige innerhalb von drei Tagen (§ 15 Abs. 1 GewO). Das ist der sogenannte Gewerbeschein.

  2. Finanzamt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

    Innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung per ELSTER an das Finanzamt (§ 138 Abs. 1b und 4 AO). Danach bekommen Sie Ihre Steuernummer.

  3. IHK oder Handwerkskammer

    Gewerbetreibende gehören kraft Gesetzes zur IHK (§ 2 IHKG), Handwerksbetriebe zur Handwerkskammer (§ 90 HwO). Das Gewerbeamt meldet Sie dort (§ 14 Abs. 8 GewO). Zuständig für Ludwigsburg: IHK Region Stuttgart bzw. Handwerkskammer Region Stuttgart.

  4. Berufsgenossenschaft

    Binnen einer Woche ist der Unfallversicherungsträger zu informieren; eine rechtzeitige Gewerbeanzeige erfüllt das (§ 192 Abs. 1 SGB VII). Welche Berufsgenossenschaft zuständig ist, zeigt die DGUV.

  5. Später ändern oder beenden

    Umzug, neuer Tätigkeitsbereich oder Aufgabe müssen Sie ebenfalls anzeigen (§ 14 Abs. 1 GewO): Ummeldung in Ludwigsburg, Abmeldung in Ludwigsburg.

Gewerbesteuer in Ludwigsburg

400 % Hebesatz für 2026

Quelle: Eckdaten Haushaltsplan 2026 (Hebesätze 2026) und Hebesatzsatzung gültig ab 1.1.2025, Stand 5. Oktober 2026

Die Gewerbesteuer ergibt sich aus Gewerbeertrag, Steuermesszahl von 3,5 % und dem Hebesatz der Gemeinde (§§ 11, 16 GewStG). Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 €.

Gewerbesteuer in Ludwigsburg schätzen

Rechtsform
Gewinn, abgerundet auf volle 100 €
50.000 €
abzüglich Freibetrag
24.500 €
Steuermessbetrag (3,5 %)
892,50 €
Gewerbesteuer im Jahr
3.570 €

Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften können die Gewerbesteuer zum großen Teil mit ihrer Einkommensteuer verrechnen: Nach § 35 EStG mindert sich die Einkommensteuer um das Vierfache des Messbetrags, höchstens um die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer und nur soweit Einkommensteuer auf die gewerblichen Einkünfte entfällt.

Vereinfachte Schätzung nach § 11 GewStG: Gewinn gleich Gewerbeertrag, ohne Hinzurechnungen und Kürzungen (§§ 8, 9 GewStG). Freibetrag 24.500 € nur für natürliche Personen und Personengesellschaften. Keine Steuerberatung; den Bescheid erlassen Finanzamt und Gemeinde.

Alle Hebesätze im Vergleich

Städte in der Nähe

StadtEntfernungHebesatz
Esslingen am Neckar 19 km 400 %
Heilbronn 27 km 420 %
Pforzheim 36 km 435 %
Tübingen 43 km 405 %
Reutlingen 45 km 410 %

Häufige Fragen zur Gewerbeanmeldung in Ludwigsburg

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Ludwigsburg?

40 € (natürliche Person), 40 € bis 60 €. Laut Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Ludwigsburg (gültig ab 1. Juli 2026) kostet die Gewerbeanmeldung 40 Euro, bei höherem Aufwand 50 Euro und bei sehr hohem Aufwand 60 Euro. Die Ummeldung kostet 26 bis 46 Euro, die Abmeldung 21 bis 41 Euro.

Kann ich mein Gewerbe in Ludwigsburg online anmelden?

Ja. Ja, über service-bw (Gewerbe anmelden, Stadt Ludwigsburg).

Wo melde ich in Ludwigsburg ein Gewerbe an?

Gewerbe und Gaststätten (Fachbereich Sicherheit und Ordnung), Wilhelmstraße 9, 71638 Ludwigsburg, ohne Termin.

Welche Unterlagen brauche ich in Ludwigsburg?

Die Stadt nennt: Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebescheinigung); Bei elektronischer Anmeldung auch Online-Ausweis oder andere elektronische Identifizierung möglich; Bei Gesellschaften: notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag oder Handelsregisterauszug.

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Ludwigsburg?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Ludwigsburg beträgt 400 % (für 2026, Quelle: Eckdaten Haushaltsplan 2026 (Hebesätze 2026) und Hebesatzsatzung gültig ab 1.1.2025).

Was muss ich nach der Gewerbeanmeldung erledigen?

Innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER an das Finanzamt senden (§ 138 Abs. 1b und Abs. 4 AO). Das Gewerbeamt übermittelt Daten aus der Anzeige an IHK oder Handwerkskammer und über die DGUV an die Berufsgenossenschaft (§ 14 Abs. 8 GewO); eine rechtzeitige Gewerbeanzeige gilt auch als Meldung an die Berufsgenossenschaft (§ 192 Abs. 1 SGB VII).

Quelle und Stand

Hauptquelle: Dienstleistungen Gewerbe anmelden | Ludwigsburg, geprüft am 5. Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist die Auskunft der Stadt. Fehler melden