Gewerbe anmelden in Waiblingen

Gewerbeanmeldung Waiblingen

Stand18. Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

Baden-Württemberg, 57.186 Einwohner

Kosten
52 € (natürliche Person)
Wo
Abteilung Ordnungswesen, Gewerbe und Gaststätten, Marktdreieck, Kurze Straße 24, 71332 Waiblingen (3. OG)
Was mitbringen
Nachweis der Identität, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (online auch elektronischer Personalausweis); Bei Gesellschaften: notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag oder Handelsregisterauszug und 1 weitereAlle Unterlagen ansehen

Hinweis der Stadt: Waiblingen bietet ein eigenes Online-Formular mit Bezahlung per PayPal an. Das ausgefüllte Formular kann auch per E-Mail geschickt werden, persönlich geht es im Marktdreieck (3. OG) während der Öffnungszeiten.

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Waiblingen?

Gebühr für die Gewerbeanmeldung in Waiblingen:

Natürliche Person
52 €

Nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Waiblingen (gültig ab 1. April 2026) kostet eine Gewerbeanmeldung 52 Euro, für Gaststätten 75 Euro. Die Ummeldung kostet 23 Euro, die Abmeldung 17 Euro. Bei schriftlicher oder elektronischer Anmeldung kommt die Gebührenrechnung mit dem Gewerbeschein.

Quelle: Seite der Stadt Waiblingen, Stand 18. Oktober 2026

Landesrecht Baden-Württemberg: jede Gemeinde legt die Gebühr selbst fest. Regel für Baden-Württemberg

Gewerbe in Waiblingen online anmelden

Die Stadt nimmt die Gewerbeanmeldung online an, über Online-Gewerbeanmeldung der Stadt Waiblingen.

Zur Online-Anmeldung

Die Bearbeitung dauert bis zu drei Tage, wenn das Formular vollständig ist und alle Unterlagen vorliegen.

Quelle: Seite der Stadt Waiblingen

Gewerbeamt Waiblingen

Abteilung Ordnungswesen, Gewerbe und Gaststätten

Marktdreieck, Kurze Straße 24, 71332 Waiblingen (3. OG)

E-Mail: gewerbe@waiblingen.de
Seite des Amts

Unterlagen für die Gewerbeanmeldung

Die Stadt Waiblingen nennt:

  • Nachweis der Identität, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (online auch elektronischer Personalausweis)
  • Bei Gesellschaften: notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag oder Handelsregisterauszug
  • Bei Anmeldung durch eine andere Person: schriftliche Vollmacht

Nach der Anmeldung

  1. Empfangsbescheinigung

    Das Gewerbeamt bescheinigt den Empfang der Anzeige innerhalb von drei Tagen (§ 15 Abs. 1 GewO). Das ist der sogenannte Gewerbeschein.

  2. Finanzamt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

    Innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung per ELSTER an das Finanzamt (§ 138 Abs. 1b und 4 AO). Danach bekommen Sie Ihre Steuernummer.

  3. IHK oder Handwerkskammer

    Gewerbetreibende gehören kraft Gesetzes zur IHK (§ 2 IHKG), Handwerksbetriebe zur Handwerkskammer (§ 90 HwO). Das Gewerbeamt meldet Sie dort (§ 14 Abs. 8 GewO). Zuständig für Waiblingen: IHK Region Stuttgart (Bezirkskammer Rems-Murr) bzw. Handwerkskammer Region Stuttgart.

  4. Berufsgenossenschaft

    Binnen einer Woche ist der Unfallversicherungsträger zu informieren; eine rechtzeitige Gewerbeanzeige erfüllt das (§ 192 Abs. 1 SGB VII). Welche Berufsgenossenschaft zuständig ist, zeigt die DGUV.

  5. Später ändern oder beenden

    Umzug, neuer Tätigkeitsbereich oder Aufgabe müssen Sie ebenfalls anzeigen (§ 14 Abs. 1 GewO): Ummeldung in Waiblingen, Abmeldung in Waiblingen.

Gewerbesteuer in Waiblingen

380 % Hebesatz für 2026

Quelle: Haushaltssatzung der Stadt Waiblingen für das Haushaltsjahr 2026 (Gemeinderat 18.12.2025, Haushaltsplan 2026), Stand 18. Oktober 2026

Die Gewerbesteuer ergibt sich aus Gewerbeertrag, Steuermesszahl von 3,5 % und dem Hebesatz der Gemeinde (§§ 11, 16 GewStG). Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 €.

Gewerbesteuer in Waiblingen schätzen

Rechtsform
Gewinn, abgerundet auf volle 100 €
50.000 €
abzüglich Freibetrag
24.500 €
Steuermessbetrag (3,5 %)
892,50 €
Gewerbesteuer im Jahr
3.391,50 €

Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften können die Gewerbesteuer zum großen Teil mit ihrer Einkommensteuer verrechnen: Nach § 35 EStG mindert sich die Einkommensteuer um das Vierfache des Messbetrags, höchstens um die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer und nur soweit Einkommensteuer auf die gewerblichen Einkünfte entfällt.

Vereinfachte Schätzung nach § 11 GewStG: Gewinn gleich Gewerbeertrag, ohne Hinzurechnungen und Kürzungen (§§ 8, 9 GewStG). Freibetrag 24.500 € nur für natürliche Personen und Personengesellschaften. Keine Steuerberatung; den Bescheid erlassen Finanzamt und Gemeinde.

Alle Hebesätze im Vergleich

Städte in der Nähe

StadtEntfernungHebesatz
Esslingen am Neckar 10 km 400 %
Ludwigsburg 12 km 400 %
Sindelfingen 27 km 395 %
Böblingen 28 km 380 %
Göppingen 29 km 365 %

Häufige Fragen zur Gewerbeanmeldung in Waiblingen

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Waiblingen?

52 € (natürliche Person). Nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Waiblingen (gültig ab 1. April 2026) kostet eine Gewerbeanmeldung 52 Euro, für Gaststätten 75 Euro. Die Ummeldung kostet 23 Euro, die Abmeldung 17 Euro. Bei schriftlicher oder elektronischer Anmeldung kommt die Gebührenrechnung mit dem Gewerbeschein.

Kann ich mein Gewerbe in Waiblingen online anmelden?

Ja. Ja, über Online-Gewerbeanmeldung der Stadt Waiblingen.

Wo melde ich in Waiblingen ein Gewerbe an?

Abteilung Ordnungswesen, Gewerbe und Gaststätten, Marktdreieck, Kurze Straße 24, 71332 Waiblingen (3. OG).

Welche Unterlagen brauche ich in Waiblingen?

Die Stadt nennt: Nachweis der Identität, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (online auch elektronischer Personalausweis); Bei Gesellschaften: notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag oder Handelsregisterauszug; Bei Anmeldung durch eine andere Person: schriftliche Vollmacht.

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Waiblingen?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Waiblingen beträgt 380 % (für 2026, Quelle: Haushaltssatzung der Stadt Waiblingen für das Haushaltsjahr 2026 (Gemeinderat 18.12.2025, Haushaltsplan 2026)).

Was muss ich nach der Gewerbeanmeldung erledigen?

Innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER an das Finanzamt senden (§ 138 Abs. 1b und Abs. 4 AO). Das Gewerbeamt übermittelt Daten aus der Anzeige an IHK oder Handwerkskammer und über die DGUV an die Berufsgenossenschaft (§ 14 Abs. 8 GewO); eine rechtzeitige Gewerbeanzeige gilt auch als Meldung an die Berufsgenossenschaft (§ 192 Abs. 1 SGB VII).

Quelle und Stand

Hauptquelle: Gewerbe anmelden | Stadt Waiblingen, geprüft am 18. Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist die Auskunft der Stadt. Fehler melden