Gewerbe anmelden in Esslingen am Neckar

Gewerbeanmeldung Esslingen am Neckar

Stand5. Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

Baden-Württemberg, 95.419 Einwohner

Kosten
33 € (natürliche Person), 41 € (juristische Person)
Online möglich?
Ja, über Online-Gewerbemeldedienst der Stadt Esslingen am Neckar Anmeldung mit: Online-Formular ohne Login
Wo
Gaststätten, Gewerbe und Veranstaltungen, Beblingerstraße 1, 73728 Esslingen am Neckar, Termin nötig
Was mitbringen
Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebescheinigung); Bei elektronischer Anmeldung auch Online-Ausweis oder andere elektronische Identifizierung möglich und 1 weitereAlle Unterlagen ansehen

Hinweis der Stadt: Die Servicezeiten der Gewerbestelle sind vormittags nur nach Terminvereinbarung; dienstags und donnerstags gibt es zusätzlich Servicezeiten von 13:30 bis 18 Uhr.

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Esslingen am Neckar?

Die Stadt Esslingen am Neckar nennt diese Gebühr:

Natürliche Person
33 €
Juristische Person
41 €

Laut Gebührensatzung der Stadt Esslingen kostet die Gewerbeanmeldung für Einzelunternehmen 33 Euro, für Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften und sonstige 41 Euro. Ummeldung und Abmeldung kosten jeweils 27,50 Euro.

Quelle: Seite der Stadt Esslingen am Neckar, Stand 5. Oktober 2026

Landesrecht Baden-Württemberg: jede Gemeinde legt die Gebühr selbst fest. Regel für Baden-Württemberg

Gewerbe in Esslingen am Neckar online anmelden

Die Stadt nimmt die Gewerbeanmeldung online an, über Online-Gewerbemeldedienst der Stadt Esslingen am Neckar. Zum Anmelden: Online-Formular ohne Login.

Zur Online-Anmeldung

Bearbeitung innerhalb von drei Tagen, wenn das Formular vollständig ausgefüllt ist und alle Unterlagen vorliegen.

Quelle: Seite der Stadt Esslingen am Neckar

Gewerbeamt Esslingen am Neckar

Gaststätten, Gewerbe und Veranstaltungen

Beblingerstraße 1, 73728 Esslingen am Neckar

Termin nötig
Telefon: 0711 3512 2232
E-Mail: gewerbe@esslingen.de
Seite des Amts

Unterlagen für die Gewerbeanmeldung

Die Stadt Esslingen am Neckar nennt:

  • Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebescheinigung)
  • Bei elektronischer Anmeldung auch Online-Ausweis oder andere elektronische Identifizierung möglich
  • Bei Gesellschaften: notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag oder Handelsregisterauszug

Nach der Anmeldung

  1. Empfangsbescheinigung

    Das Gewerbeamt bescheinigt den Empfang der Anzeige innerhalb von drei Tagen (§ 15 Abs. 1 GewO). Das ist der sogenannte Gewerbeschein.

  2. Finanzamt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

    Innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung per ELSTER an das Finanzamt (§ 138 Abs. 1b und 4 AO). Danach bekommen Sie Ihre Steuernummer.

  3. IHK oder Handwerkskammer

    Gewerbetreibende gehören kraft Gesetzes zur IHK (§ 2 IHKG), Handwerksbetriebe zur Handwerkskammer (§ 90 HwO). Das Gewerbeamt meldet Sie dort (§ 14 Abs. 8 GewO). Zuständig für Esslingen am Neckar: IHK Region Stuttgart bzw. Handwerkskammer Region Stuttgart.

  4. Berufsgenossenschaft

    Binnen einer Woche ist der Unfallversicherungsträger zu informieren; eine rechtzeitige Gewerbeanzeige erfüllt das (§ 192 Abs. 1 SGB VII). Welche Berufsgenossenschaft zuständig ist, zeigt die DGUV.

  5. Später ändern oder beenden

    Umzug, neuer Tätigkeitsbereich oder Aufgabe müssen Sie ebenfalls anzeigen (§ 14 Abs. 1 GewO): Gewerbe ummelden, Gewerbe abmelden.

Gewerbesteuer in Esslingen am Neckar

400 % Hebesatz für 2026

Quelle: Hebesatzsatzung der Stadt Esslingen am Neckar vom 15.12.2025 (gilt ab 2026), Stand 5. Oktober 2026

Die Gewerbesteuer ergibt sich aus Gewerbeertrag, Steuermesszahl von 3,5 % und dem Hebesatz der Gemeinde (§§ 11, 16 GewStG). Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 €.

Gewerbesteuer in Esslingen am Neckar schätzen

Rechtsform
Gewinn, abgerundet auf volle 100 €
50.000 €
abzüglich Freibetrag
24.500 €
Steuermessbetrag (3,5 %)
892,50 €
Gewerbesteuer im Jahr
3.570 €

Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften können die Gewerbesteuer zum großen Teil mit ihrer Einkommensteuer verrechnen: Nach § 35 EStG mindert sich die Einkommensteuer um das Vierfache des Messbetrags, höchstens um die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer und nur soweit Einkommensteuer auf die gewerblichen Einkünfte entfällt.

Vereinfachte Schätzung nach § 11 GewStG: Gewinn gleich Gewerbeertrag, ohne Hinzurechnungen und Kürzungen (§§ 8, 9 GewStG). Freibetrag 24.500 € nur für natürliche Personen und Personengesellschaften. Keine Steuerberatung; den Bescheid erlassen Finanzamt und Gemeinde.

Alle Hebesätze im Vergleich

Städte in der Nähe

StadtEntfernungHebesatz
Ludwigsburg 19 km 400 %
Reutlingen 29 km 410 %
Tübingen 31 km 405 %
Heilbronn 45 km 420 %
Pforzheim 48 km 435 %

Häufige Fragen zur Gewerbeanmeldung in Esslingen am Neckar

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Esslingen am Neckar?

33 € (natürliche Person), 41 € (juristische Person). Laut Gebührensatzung der Stadt Esslingen kostet die Gewerbeanmeldung für Einzelunternehmen 33 Euro, für Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften und sonstige 41 Euro. Ummeldung und Abmeldung kosten jeweils 27,50 Euro.

Kann ich mein Gewerbe in Esslingen am Neckar online anmelden?

Ja. Ja, über Online-Gewerbemeldedienst der Stadt Esslingen am Neckar. Anmeldung: Online-Formular ohne Login.

Wo melde ich in Esslingen am Neckar ein Gewerbe an?

Gaststätten, Gewerbe und Veranstaltungen, Beblingerstraße 1, 73728 Esslingen am Neckar, Termin nötig.

Welche Unterlagen brauche ich in Esslingen am Neckar?

Die Stadt nennt: Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebescheinigung); Bei elektronischer Anmeldung auch Online-Ausweis oder andere elektronische Identifizierung möglich; Bei Gesellschaften: notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag oder Handelsregisterauszug.

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Esslingen am Neckar?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Esslingen am Neckar beträgt 400 % (für 2026, Quelle: Hebesatzsatzung der Stadt Esslingen am Neckar vom 15.12.2025 (gilt ab 2026)).

Was muss ich nach der Gewerbeanmeldung erledigen?

Innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER an das Finanzamt senden (§ 138 Abs. 1b und Abs. 4 AO). Das Gewerbeamt übermittelt Daten aus der Anzeige an IHK oder Handwerkskammer und über die DGUV an die Berufsgenossenschaft (§ 14 Abs. 8 GewO); eine rechtzeitige Gewerbeanzeige gilt auch als Meldung an die Berufsgenossenschaft (§ 192 Abs. 1 SGB VII).

Quelle und Stand

Hauptquelle: Gewerbe anmelden | Serviceportal Stadt Esslingen am Neckar, geprüft am 5. Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist die Auskunft der Stadt. Fehler melden