Gewerbe anmelden in Böblingen

Gewerbeanmeldung Böblingen

Stand18. Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

Baden-Württemberg, 51.204 Einwohner

Kosten
30 €
Online möglich?
Ja, über Onlineformular Gewerbeanmeldung der Stadt Böblingen Anmeldung mit: ohne Anmeldung
Wo
Gewerbeamt (Bürger- und Ordnungsamt), Marktplatz 16, 71032 Böblingen
Was mitbringen
Vollständig ausgefüllte und unterschriebene Gewerbemeldung; Kopie des Personalausweises der Inhaberin oder des Inhabers bzw. der Geschäftsführung und 3 weitereAlle Unterlagen ansehen

Hinweis der Stadt: Termine im Gewerbeamt können online gebucht oder telefonisch vereinbart werden. Gewerbeanmeldung, Ummeldung und Abmeldung gibt es als Onlineformular ohne Konto.

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Böblingen?

Gebühr für die Gewerbeanmeldung in Böblingen:

Natürliche Person
30 €
Juristische Person
30 €

Die Stadt Böblingen berechnet für die Gewerbeanmeldung eine Verwaltungsgebühr von 30 Euro, für Ummeldung und Abmeldung jeweils 20 Euro. Bei der Online-Anzeige zahlen Sie erst nach der Bearbeitung per Gebührenbescheid.

Quelle: Seite der Stadt Böblingen, Stand 18. Oktober 2026

Landesrecht Baden-Württemberg: jede Gemeinde legt die Gebühr selbst fest. Regel für Baden-Württemberg

Gewerbe in Böblingen online anmelden

Die Stadt nimmt die Gewerbeanmeldung online an, über Onlineformular Gewerbeanmeldung der Stadt Böblingen. Zum Anmelden: ohne Anmeldung.

Zur Online-Anmeldung

Bei persönlicher Vorsprache sofort, bei schriftlicher oder elektronischer Anmeldung innerhalb von 3 Tagen, wenn das Formular vollständig ist und alle Unterlagen vorliegen.

Quelle: Seite der Stadt Böblingen

Gewerbeamt Böblingen

Gewerbeamt (Bürger- und Ordnungsamt)

Marktplatz 16, 71032 Böblingen

Telefon: 07031 669-1443
E-Mail: ordnungsamt@boeblingen.de
Seite des Amts

Unterlagen für die Gewerbeanmeldung

Die Stadt Böblingen nennt:

  • Vollständig ausgefüllte und unterschriebene Gewerbemeldung
  • Kopie des Personalausweises der Inhaberin oder des Inhabers bzw. der Geschäftsführung
  • Bei Eintrag im Handelsregister: Kopie des Handelsregisterauszugs
  • Bei Gesellschaften: notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag oder Handelsregisterauszug
  • Bei Personen außerhalb von EU/EWR: Aufenthaltstitel, der die selbstständige Tätigkeit erlaubt

Nach der Anmeldung

  1. Empfangsbescheinigung

    Das Gewerbeamt bescheinigt den Empfang der Anzeige innerhalb von drei Tagen (§ 15 Abs. 1 GewO). Das ist der sogenannte Gewerbeschein.

  2. Finanzamt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

    Innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung per ELSTER an das Finanzamt (§ 138 Abs. 1b und 4 AO). Danach bekommen Sie Ihre Steuernummer.

  3. IHK oder Handwerkskammer

    Gewerbetreibende gehören kraft Gesetzes zur IHK (§ 2 IHKG), Handwerksbetriebe zur Handwerkskammer (§ 90 HwO). Das Gewerbeamt meldet Sie dort (§ 14 Abs. 8 GewO). Zuständig für Böblingen: IHK Region Stuttgart (Bezirkskammer Böblingen) bzw. Handwerkskammer Region Stuttgart.

  4. Berufsgenossenschaft

    Binnen einer Woche ist der Unfallversicherungsträger zu informieren; eine rechtzeitige Gewerbeanzeige erfüllt das (§ 192 Abs. 1 SGB VII). Welche Berufsgenossenschaft zuständig ist, zeigt die DGUV.

  5. Später ändern oder beenden

    Umzug, neuer Tätigkeitsbereich oder Aufgabe müssen Sie ebenfalls anzeigen (§ 14 Abs. 1 GewO): Ummeldung in Böblingen, Abmeldung in Böblingen.

Gewerbesteuer in Böblingen

380 % Hebesatz für 2026

Quelle: Hebesatzsatzung der Stadt Böblingen (Gemeinderat 17.12.2024, gilt ab 01.01.2025), Stand 18. Oktober 2026

Die Gewerbesteuer ergibt sich aus Gewerbeertrag, Steuermesszahl von 3,5 % und dem Hebesatz der Gemeinde (§§ 11, 16 GewStG). Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 €.

Gewerbesteuer in Böblingen schätzen

Rechtsform
Gewinn, abgerundet auf volle 100 €
50.000 €
abzüglich Freibetrag
24.500 €
Steuermessbetrag (3,5 %)
892,50 €
Gewerbesteuer im Jahr
3.391,50 €

Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften können die Gewerbesteuer zum großen Teil mit ihrer Einkommensteuer verrechnen: Nach § 35 EStG mindert sich die Einkommensteuer um das Vierfache des Messbetrags, höchstens um die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer und nur soweit Einkommensteuer auf die gewerblichen Einkünfte entfällt.

Vereinfachte Schätzung nach § 11 GewStG: Gewinn gleich Gewerbeertrag, ohne Hinzurechnungen und Kürzungen (§§ 8, 9 GewStG). Freibetrag 24.500 € nur für natürliche Personen und Personengesellschaften. Keine Steuerberatung; den Bescheid erlassen Finanzamt und Gemeinde.

Alle Hebesätze im Vergleich

Städte in der Nähe

StadtEntfernungHebesatz
Sindelfingen 3 km 395 %
Tübingen 19 km 405 %
Esslingen am Neckar 23 km 400 %
Reutlingen 26 km 410 %
Ludwigsburg 27 km 400 %

Häufige Fragen zur Gewerbeanmeldung in Böblingen

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Böblingen?

30 €. Die Stadt Böblingen berechnet für die Gewerbeanmeldung eine Verwaltungsgebühr von 30 Euro, für Ummeldung und Abmeldung jeweils 20 Euro. Bei der Online-Anzeige zahlen Sie erst nach der Bearbeitung per Gebührenbescheid.

Kann ich mein Gewerbe in Böblingen online anmelden?

Ja. Ja, über Onlineformular Gewerbeanmeldung der Stadt Böblingen. Anmeldung: ohne Anmeldung.

Wo melde ich in Böblingen ein Gewerbe an?

Gewerbeamt (Bürger- und Ordnungsamt), Marktplatz 16, 71032 Böblingen.

Welche Unterlagen brauche ich in Böblingen?

Die Stadt nennt: Vollständig ausgefüllte und unterschriebene Gewerbemeldung; Kopie des Personalausweises der Inhaberin oder des Inhabers bzw. der Geschäftsführung; Bei Eintrag im Handelsregister: Kopie des Handelsregisterauszugs; Bei Gesellschaften: notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag oder Handelsregisterauszug; Bei Personen außerhalb von EU/EWR: Aufenthaltstitel, der die selbstständige Tätigkeit erlaubt.

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Böblingen?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Böblingen beträgt 380 % (für 2026, Quelle: Hebesatzsatzung der Stadt Böblingen (Gemeinderat 17.12.2024, gilt ab 01.01.2025)).

Was muss ich nach der Gewerbeanmeldung erledigen?

Innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER an das Finanzamt senden (§ 138 Abs. 1b und Abs. 4 AO). Das Gewerbeamt übermittelt Daten aus der Anzeige an IHK oder Handwerkskammer und über die DGUV an die Berufsgenossenschaft (§ 14 Abs. 8 GewO); eine rechtzeitige Gewerbeanzeige gilt auch als Meldung an die Berufsgenossenschaft (§ 192 Abs. 1 SGB VII).

Quelle und Stand

Hauptquelle: Verfahren und Dienstleistungen: Gewerbe anmelden | Stadt Böblingen, geprüft am 18. Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist die Auskunft der Stadt. Fehler melden