Gewerbe anmelden in Heilbronn

Gewerbeanmeldung Heilbronn

Stand5. Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

Baden-Württemberg, 132.516 Einwohner

Kosten
47 €
Online möglich?
Ja, über E-Bürgerdienst Gewerberegisteranzeige der Stadt Heilbronn Anmeldung mit: Registrierung als Nutzer des E-Bürgerdienstes mit Aktivierungscode per E-Mail
Wo
Ordnungsamt, Gewerberecht, Kaiserstraße 1, 74072 Heilbronn, Termin nötig
Was mitbringen
Kopie des Personalausweises (bei juristischen Personen des Geschäftsführers oder Vorsitzenden); Bei ausländischen Staatsangehörigen: Kopie von Reisepass oder Ausweis und gegebenenfalls Aufenthaltstitel und 3 weitereAlle Unterlagen ansehen

Hinweis der Stadt: Bei der Online-Anzeige muss zusätzlich eine unterschriebene Eigenerklärung eingereicht werden. Termine vor Ort nur nach telefonischer Vereinbarung oder per E-Mail.

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Heilbronn?

Die Stadt Heilbronn nennt diese Gebühr:

Natürliche Person
47 €
Juristische Person
47 €

Die Stadt Heilbronn nennt für die Gewerbeanmeldung 47 Euro, für Ummeldung und Abmeldung jeweils 35 Euro. Der Gebührenbescheid kommt mit der Bestätigung per Post.

Quelle: Seite der Stadt Heilbronn, Stand 5. Oktober 2026

Landesrecht Baden-Württemberg: jede Gemeinde legt die Gebühr selbst fest. Regel für Baden-Württemberg

Gewerbe in Heilbronn online anmelden

Die Stadt nimmt die Gewerbeanmeldung online an, über E-Bürgerdienst Gewerberegisteranzeige der Stadt Heilbronn. Zum Anmelden: Registrierung als Nutzer des E-Bürgerdienstes mit Aktivierungscode per E-Mail.

Zur Online-Anmeldung

Nach Prüfung kommen Bestätigung und Gebührenbescheid per Post. Fehlen bei einer Online-Anzeige nach zwei Wochen noch Unterlagen, wird die Anzeige nicht wirksam.

Quelle: Seite der Stadt Heilbronn

Gewerbeamt Heilbronn

Ordnungsamt, Gewerberecht

Kaiserstraße 1, 74072 Heilbronn

Termin nötig
Telefon: 07131 56-2038
E-Mail: ordnungsamt@heilbronn.de
Seite des Amts

Unterlagen für die Gewerbeanmeldung

Die Stadt Heilbronn nennt:

  • Kopie des Personalausweises (bei juristischen Personen des Geschäftsführers oder Vorsitzenden)
  • Bei ausländischen Staatsangehörigen: Kopie von Reisepass oder Ausweis und gegebenenfalls Aufenthaltstitel
  • Handels- oder Vereinsregisterauszug bei eingetragenen Firmen und Vereinen
  • Kopie der Erlaubnis bei erlaubnispflichtigen Gewerben (z. B. Maklererlaubnis, Handwerkskarte)
  • Bei Online-Anzeige: unterschriebene Eigenerklärung

Nach der Anmeldung

  1. Empfangsbescheinigung

    Das Gewerbeamt bescheinigt den Empfang der Anzeige innerhalb von drei Tagen (§ 15 Abs. 1 GewO). Das ist der sogenannte Gewerbeschein.

  2. Finanzamt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

    Innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung per ELSTER an das Finanzamt (§ 138 Abs. 1b und 4 AO). Danach bekommen Sie Ihre Steuernummer.

  3. IHK oder Handwerkskammer

    Gewerbetreibende gehören kraft Gesetzes zur IHK (§ 2 IHKG), Handwerksbetriebe zur Handwerkskammer (§ 90 HwO). Das Gewerbeamt meldet Sie dort (§ 14 Abs. 8 GewO). Zuständig für Heilbronn: IHK Heilbronn-Franken bzw. Handwerkskammer Heilbronn-Franken.

  4. Berufsgenossenschaft

    Binnen einer Woche ist der Unfallversicherungsträger zu informieren; eine rechtzeitige Gewerbeanzeige erfüllt das (§ 192 Abs. 1 SGB VII). Welche Berufsgenossenschaft zuständig ist, zeigt die DGUV.

  5. Später ändern oder beenden

    Umzug, neuer Tätigkeitsbereich oder Aufgabe müssen Sie ebenfalls anzeigen (§ 14 Abs. 1 GewO): Gewerbe ummelden, Gewerbe abmelden.

Gewerbesteuer in Heilbronn

420 % Hebesatz für 2026

Quelle: Satzung zur Festsetzung des Hebesatzes der Gewerbesteuer (9/4) vom 19.12.2016, gilt unbefristet ab 2017, Stand 5. Oktober 2026

Die Gewerbesteuer ergibt sich aus Gewerbeertrag, Steuermesszahl von 3,5 % und dem Hebesatz der Gemeinde (§§ 11, 16 GewStG). Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 €.

Gewerbesteuer in Heilbronn schätzen

Rechtsform
Gewinn, abgerundet auf volle 100 €
50.000 €
abzüglich Freibetrag
24.500 €
Steuermessbetrag (3,5 %)
892,50 €
Gewerbesteuer im Jahr
3.748,50 €

Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften können die Gewerbesteuer zum großen Teil mit ihrer Einkommensteuer verrechnen: Nach § 35 EStG mindert sich die Einkommensteuer um das Vierfache des Messbetrags, höchstens um die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer und nur soweit Einkommensteuer auf die gewerblichen Einkünfte entfällt.

Vereinfachte Schätzung nach § 11 GewStG: Gewinn gleich Gewerbeertrag, ohne Hinzurechnungen und Kürzungen (§§ 8, 9 GewStG). Freibetrag 24.500 € nur für natürliche Personen und Personengesellschaften. Keine Steuerberatung; den Bescheid erlassen Finanzamt und Gemeinde.

Alle Hebesätze im Vergleich

Städte in der Nähe

StadtEntfernungHebesatz
Ludwigsburg 27 km 400 %
Esslingen am Neckar 45 km 400 %
Pforzheim 47 km 435 %
Heidelberg 48 km 400 %
Karlsruhe 61 km 450 %

Häufige Fragen zur Gewerbeanmeldung in Heilbronn

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Heilbronn?

47 €. Die Stadt Heilbronn nennt für die Gewerbeanmeldung 47 Euro, für Ummeldung und Abmeldung jeweils 35 Euro. Der Gebührenbescheid kommt mit der Bestätigung per Post.

Kann ich mein Gewerbe in Heilbronn online anmelden?

Ja. Ja, über E-Bürgerdienst Gewerberegisteranzeige der Stadt Heilbronn. Anmeldung: Registrierung als Nutzer des E-Bürgerdienstes mit Aktivierungscode per E-Mail.

Wo melde ich in Heilbronn ein Gewerbe an?

Ordnungsamt, Gewerberecht, Kaiserstraße 1, 74072 Heilbronn, Termin nötig.

Welche Unterlagen brauche ich in Heilbronn?

Die Stadt nennt: Kopie des Personalausweises (bei juristischen Personen des Geschäftsführers oder Vorsitzenden); Bei ausländischen Staatsangehörigen: Kopie von Reisepass oder Ausweis und gegebenenfalls Aufenthaltstitel; Handels- oder Vereinsregisterauszug bei eingetragenen Firmen und Vereinen; Kopie der Erlaubnis bei erlaubnispflichtigen Gewerben (z. B. Maklererlaubnis, Handwerkskarte); Bei Online-Anzeige: unterschriebene Eigenerklärung.

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Heilbronn?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Heilbronn beträgt 420 % (für 2026, Quelle: Satzung zur Festsetzung des Hebesatzes der Gewerbesteuer (9/4) vom 19.12.2016, gilt unbefristet ab 2017).

Was muss ich nach der Gewerbeanmeldung erledigen?

Innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER an das Finanzamt senden (§ 138 Abs. 1b und Abs. 4 AO). Das Gewerbeamt übermittelt Daten aus der Anzeige an IHK oder Handwerkskammer und über die DGUV an die Berufsgenossenschaft (§ 14 Abs. 8 GewO); eine rechtzeitige Gewerbeanzeige gilt auch als Meldung an die Berufsgenossenschaft (§ 192 Abs. 1 SGB VII).

Quelle und Stand

Hauptquelle: Gewerberegisteranzeige | Stadt Heilbronn, geprüft am 5. Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist die Auskunft der Stadt. Fehler melden