Gewerbe anmelden in Gummersbach
Gewerbeanmeldung Gummersbach
Stand18. Oktober 2026
Das Wichtigste in Kürze
Nordrhein-Westfalen, 51.332 Einwohner
- Kosten
- 26 € (natürliche Person), 33 € (juristische Person) nach Landesrecht in NRW; die Stadt nennt keinen eigenen BetragGrundlage: Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW), Allgemeiner Gebührentarif, Tarifstelle 10.1.1.1.3.1 bis 10.1.1.1.3.3
- Online möglich?
- Ja, über Wirtschafts-Service-Portal.NRW
- Wo
- Fachbereich 3.2 Verkehr, Gaststätten und Gewerbe, Rathausplatz 1, 51643 Gummersbach
- Was mitbringen
- Ausgefüllter und unterschriebener Antragsvordruck; Personalausweis oder Reisepass und 5 weitereAlle Unterlagen ansehen
Hinweis der Stadt: Die Gewerbemeldung kann mit den Vordrucken der Stadt per E-Mail an gewerbe@gummersbach.de geschickt werden, zusammen mit den nötigen Unterlagen.
Was kostet die Gewerbeanmeldung in Gummersbach?
Die Stadt Gummersbach nennt auf ihrer Seite keinen konkreten Betrag. Sie schreibt:
Die Stadt Gummersbach nennt keinen Betrag, sie verweist auf die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW. Änderungsmitteilungen sind gebührenfrei.
Quelle: Seite der Stadt Gummersbach, Stand 18. Oktober 2026
Was das Landesrecht in Nordrhein-Westfalen vorgibt
26 € (natürliche Person), 33 € (juristische Person) landesweit fester Betrag
In Nordrhein-Westfalen gilt landesweit eine feste Gebühr: Die Gewerbeanmeldung kostet 26 Euro für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind, und 33 Euro für juristische Personen wie GmbH oder UG. Für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter einer juristischen Person kommen 13 Euro hinzu.
Rechtsgrundlage: Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW), Allgemeiner Gebührentarif, Tarifstelle 10.1.1.1.3.1 bis 10.1.1.1.3.3, Fassung 25. April 2026, Stand 18. Oktober 2026
Gewerbe in Gummersbach online anmelden
Die Stadt nimmt die Gewerbeanmeldung online an, über Wirtschafts-Service-Portal.NRW.
Quelle: Seite der Stadt Gummersbach
Gewerbeamt Gummersbach
Fachbereich 3.2 Verkehr, Gaststätten und Gewerbe
Rathausplatz 1, 51643 Gummersbach
Telefon: 02261 87-0
E-Mail: gewerbe@gummersbach.de
Seite des Amts
Unterlagen für die Gewerbeanmeldung
Die Stadt Gummersbach nennt:
- Ausgefüllter und unterschriebener Antragsvordruck
- Personalausweis oder Reisepass
- Aktuelle Meldebescheinigung, wenn im Ausweis keine Privatanschrift steht
- Bei Personen außerhalb von EU, EWR und Schweiz: Aufenthaltstitel mit erlaubter Erwerbstätigkeit
- Bei juristischen Personen: aktueller Handelsregisterauszug
- Bei Handwerk: Eintragung in die Handwerksrolle
- Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe: Kopie der Erlaubnis
Nach der Anmeldung
-
Empfangsbescheinigung
Das Gewerbeamt bescheinigt den Empfang der Anzeige innerhalb von drei Tagen (§ 15 Abs. 1 GewO). Das ist der sogenannte Gewerbeschein.
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Finanzamt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung per ELSTER an das Finanzamt (§ 138 Abs. 1b und 4 AO). Danach bekommen Sie Ihre Steuernummer.
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IHK oder Handwerkskammer
Gewerbetreibende gehören kraft Gesetzes zur IHK (§ 2 IHKG), Handwerksbetriebe zur Handwerkskammer (§ 90 HwO). Das Gewerbeamt meldet Sie dort (§ 14 Abs. 8 GewO). Zuständig für Gummersbach: IHK Köln (Geschäftsstelle Oberberg) bzw. Handwerkskammer zu Köln.
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Berufsgenossenschaft
Binnen einer Woche ist der Unfallversicherungsträger zu informieren; eine rechtzeitige Gewerbeanzeige erfüllt das (§ 192 Abs. 1 SGB VII). Welche Berufsgenossenschaft zuständig ist, zeigt die DGUV.
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Später ändern oder beenden
Umzug, neuer Tätigkeitsbereich oder Aufgabe müssen Sie ebenfalls anzeigen (§ 14 Abs. 1 GewO): Gewerbe ummelden, Gewerbe abmelden.
Gewerbesteuer in Gummersbach
487 % Hebesatz für 2026
Quelle: Haushaltssatzung 2026 der Stadt Gummersbach (Haushaltsplan 2026, § 6), Stand 18. Oktober 2026
Die Gewerbesteuer ergibt sich aus Gewerbeertrag, Steuermesszahl von 3,5 % und dem Hebesatz der Gemeinde (§§ 11, 16 GewStG). Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 €.
Städte in der Nähe
| Stadt | Entfernung | Hebesatz |
|---|---|---|
| Lüdenscheid | 21 km | 499 % |
| Bergisch Gladbach | 31 km | 485 % |
| Remscheid | 31 km | 490 % |
| Siegen | 36 km | 505 % |
| Troisdorf | 37 km | 500 % |
Häufige Fragen zur Gewerbeanmeldung in Gummersbach
Was kostet die Gewerbeanmeldung in Gummersbach?
Die Stadt nennt keinen eigenen Betrag. Nach Landesrecht gilt: In Nordrhein-Westfalen gilt landesweit eine feste Gebühr: Die Gewerbeanmeldung kostet 26 Euro für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind, und 33 Euro für juristische Personen wie GmbH oder UG. Für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter einer juristischen Person kommen 13 Euro hinzu.
Kann ich mein Gewerbe in Gummersbach online anmelden?
Ja. Ja, über Wirtschafts-Service-Portal.NRW.
Wo melde ich in Gummersbach ein Gewerbe an?
Fachbereich 3.2 Verkehr, Gaststätten und Gewerbe, Rathausplatz 1, 51643 Gummersbach.
Welche Unterlagen brauche ich in Gummersbach?
Die Stadt nennt: Ausgefüllter und unterschriebener Antragsvordruck; Personalausweis oder Reisepass; Aktuelle Meldebescheinigung, wenn im Ausweis keine Privatanschrift steht; Bei Personen außerhalb von EU, EWR und Schweiz: Aufenthaltstitel mit erlaubter Erwerbstätigkeit; Bei juristischen Personen: aktueller Handelsregisterauszug; Bei Handwerk: Eintragung in die Handwerksrolle; Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe: Kopie der Erlaubnis.
Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Gummersbach?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Gummersbach beträgt 487 % (für 2026, Quelle: Haushaltssatzung 2026 der Stadt Gummersbach (Haushaltsplan 2026, § 6)).
Was muss ich nach der Gewerbeanmeldung erledigen?
Innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER an das Finanzamt senden (§ 138 Abs. 1b und Abs. 4 AO). Das Gewerbeamt übermittelt Daten aus der Anzeige an IHK oder Handwerkskammer und über die DGUV an die Berufsgenossenschaft (§ 14 Abs. 8 GewO); eine rechtzeitige Gewerbeanzeige gilt auch als Meldung an die Berufsgenossenschaft (§ 192 Abs. 1 SGB VII).
Quelle und Stand
Hauptquelle: Unternehmensanmeldung und -genehmigung: Gewerbe | Serviceportal Stadt Gummersbach, geprüft am 18. Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist die Auskunft der Stadt. Fehler melden