Gewerbe anmelden in Siegen

Gewerbeanmeldung Siegen

Stand5. Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

Nordrhein-Westfalen, 102.450 Einwohner

Kosten
26 € (natürliche Person), 33 € (juristische Person)
Wo
Gewerbemeldestelle (Arbeitsgruppe Gewerbe und Verkehrsüberwachung), Bahnhofstraße 4, 57072 Siegen, Termin empfohlen
Was mitbringen
Kopie des Personalausweises oder Pass mit letzter Meldebescheinigung; Ausländische Gewerbetreibende: Aufenthaltstitel mit Vermerk Erwerbstätigkeit gestattet und 4 weitereAlle Unterlagen ansehen

Hinweis der Stadt: Gewerbeanmeldungen per E-Mail sind in Siegen nicht zulässig (Abmeldungen schon). Möglich sind die persönliche Vorsprache mit Online-Termin, Post, Fax oder das Wirtschafts-Service-Portal.NRW. Bei persönlicher Vorsprache muss das Formular nicht vorher ausgefüllt werden.

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Siegen?

Die Stadt Siegen nennt diese Gebühr:

Natürliche Person
26 €
Juristische Person
33 €

Die Anmeldung kostet 26 Euro für natürliche Personen und 33 Euro für juristische Personen, jeder weitere gesetzliche Vertreter 13 Euro. Eine Zweitschrift kostet 15 Euro, die Abmeldung ist gebührenfrei.

Quelle: Seite der Stadt Siegen, Stand 5. Oktober 2026

Landesrecht Nordrhein-Westfalen: landesweit fester Betrag (26 € (natürliche Person), 33 € (juristische Person)). Regel für Nordrhein-Westfalen

Gewerbe in Siegen online anmelden

Die Stadt nimmt die Gewerbeanmeldung online an, über Wirtschafts-Service-Portal.NRW.

Zur Online-Anmeldung

Quelle: Seite der Stadt Siegen

Gewerbeamt Siegen

Gewerbemeldestelle (Arbeitsgruppe Gewerbe und Verkehrsüberwachung)

Bahnhofstraße 4, 57072 Siegen

Termin empfohlen
E-Mail: gewerbe@siegen.de
Seite des Amts

Unterlagen für die Gewerbeanmeldung

Die Stadt Siegen nennt:

  • Kopie des Personalausweises oder Pass mit letzter Meldebescheinigung
  • Ausländische Gewerbetreibende: Aufenthaltstitel mit Vermerk Erwerbstätigkeit gestattet
  • Eingetragene Firmen oder Vereine: Handelsregisterauszug oder notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag (bei GmbH & Co. KG auch der Komplementär-GmbH)
  • Ausländische juristische Personen: Registernachweis mit beglaubigter Übersetzung
  • Handwerk: Kopie der Handwerkskarte
  • Erlaubnispflichtiges Gewerbe: Kopie der Erlaubnis

Nach der Anmeldung

  1. Empfangsbescheinigung

    Das Gewerbeamt bescheinigt den Empfang der Anzeige innerhalb von drei Tagen (§ 15 Abs. 1 GewO). Das ist der sogenannte Gewerbeschein.

  2. Finanzamt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

    Innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung per ELSTER an das Finanzamt (§ 138 Abs. 1b und 4 AO). Danach bekommen Sie Ihre Steuernummer.

  3. IHK oder Handwerkskammer

    Gewerbetreibende gehören kraft Gesetzes zur IHK (§ 2 IHKG), Handwerksbetriebe zur Handwerkskammer (§ 90 HwO). Das Gewerbeamt meldet Sie dort (§ 14 Abs. 8 GewO). Zuständig für Siegen: IHK Siegen bzw. Handwerkskammer Südwestfalen.

  4. Berufsgenossenschaft

    Binnen einer Woche ist der Unfallversicherungsträger zu informieren; eine rechtzeitige Gewerbeanzeige erfüllt das (§ 192 Abs. 1 SGB VII). Welche Berufsgenossenschaft zuständig ist, zeigt die DGUV.

  5. Später ändern oder beenden

    Umzug, neuer Tätigkeitsbereich oder Aufgabe müssen Sie ebenfalls anzeigen (§ 14 Abs. 1 GewO): Gewerbe ummelden, Gewerbe abmelden.

Gewerbesteuer in Siegen

505 % Hebesatz für 2026

Quelle: Satzung der Stadt Siegen über die Erhebung von Gewerbesteuer nach Ertrag (Ortsrecht 22.020), Stand 5. Oktober 2026

Die Gewerbesteuer ergibt sich aus Gewerbeertrag, Steuermesszahl von 3,5 % und dem Hebesatz der Gemeinde (§§ 11, 16 GewStG). Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 €.

Gewerbesteuer in Siegen schätzen

Rechtsform
Gewinn, abgerundet auf volle 100 €
50.000 €
abzüglich Freibetrag
24.500 €
Steuermessbetrag (3,5 %)
892,50 €
Gewerbesteuer im Jahr
4.507,13 €

Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften können die Gewerbesteuer zum großen Teil mit ihrer Einkommensteuer verrechnen: Nach § 35 EStG mindert sich die Einkommensteuer um das Vierfache des Messbetrags, höchstens um die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer und nur soweit Einkommensteuer auf die gewerblichen Einkünfte entfällt.

Vereinfachte Schätzung nach § 11 GewStG: Gewinn gleich Gewerbeertrag, ohne Hinzurechnungen und Kürzungen (§§ 8, 9 GewStG). Freibetrag 24.500 € nur für natürliche Personen und Personengesellschaften. Keine Steuerberatung; den Bescheid erlassen Finanzamt und Gemeinde.

Alle Hebesätze im Vergleich

Städte in der Nähe

StadtEntfernungHebesatz
Lüdenscheid 47 km 499 %
Marburg 53 km 420 %
Gießen 56 km 420 %
Arnsberg 58 km 469 %
Iserlohn 60 km 494 %

Häufige Fragen zur Gewerbeanmeldung in Siegen

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Siegen?

26 € (natürliche Person), 33 € (juristische Person). Die Anmeldung kostet 26 Euro für natürliche Personen und 33 Euro für juristische Personen, jeder weitere gesetzliche Vertreter 13 Euro. Eine Zweitschrift kostet 15 Euro, die Abmeldung ist gebührenfrei.

Kann ich mein Gewerbe in Siegen online anmelden?

Ja. Ja, über Wirtschafts-Service-Portal.NRW.

Wo melde ich in Siegen ein Gewerbe an?

Gewerbemeldestelle (Arbeitsgruppe Gewerbe und Verkehrsüberwachung), Bahnhofstraße 4, 57072 Siegen, Termin empfohlen.

Welche Unterlagen brauche ich in Siegen?

Die Stadt nennt: Kopie des Personalausweises oder Pass mit letzter Meldebescheinigung; Ausländische Gewerbetreibende: Aufenthaltstitel mit Vermerk Erwerbstätigkeit gestattet; Eingetragene Firmen oder Vereine: Handelsregisterauszug oder notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag (bei GmbH & Co. KG auch der Komplementär-GmbH); Ausländische juristische Personen: Registernachweis mit beglaubigter Übersetzung; Handwerk: Kopie der Handwerkskarte; Erlaubnispflichtiges Gewerbe: Kopie der Erlaubnis.

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Siegen?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Siegen beträgt 505 % (für 2026, Quelle: Satzung der Stadt Siegen über die Erhebung von Gewerbesteuer nach Ertrag (Ortsrecht 22.020)).

Was muss ich nach der Gewerbeanmeldung erledigen?

Innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER an das Finanzamt senden (§ 138 Abs. 1b und Abs. 4 AO). Das Gewerbeamt übermittelt Daten aus der Anzeige an IHK oder Handwerkskammer und über die DGUV an die Berufsgenossenschaft (§ 14 Abs. 8 GewO); eine rechtzeitige Gewerbeanzeige gilt auch als Meldung an die Berufsgenossenschaft (§ 192 Abs. 1 SGB VII).

Quelle und Stand

Hauptquelle: Gewerbemeldungen (Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung) | Stadt Siegen, geprüft am 5. Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist die Auskunft der Stadt. Fehler melden