Gewerbe anmelden in Lüdenscheid
Gewerbeanmeldung Lüdenscheid
Stand5. Oktober 2026
Das Wichtigste in Kürze
Nordrhein-Westfalen, 70.810 Einwohner
- Kosten
- 26 € (natürliche Person), 33 € (juristische Person) nach Landesrecht in NRW; die Stadt nennt keinen eigenen BetragGrundlage: Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW), Allgemeiner Gebührentarif, Tarifstelle 10.1.1.1.3.1 bis 10.1.1.1.3.3
- Online möglich?
- Ja, über Wirtschafts-Service-Portal.NRW
- Wo
- Abteilung Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten (Fachdienst Recht, Öffentliche Sicherheit und Ordnung), Rathaus, Rathausplatz 2, 58507 Lüdenscheid (Raum 250, 2. OG)
- Was mitbringen
- Kopie von Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltserlaubnis; ausgefülltes Formular zur Gewerbeanmeldung und 3 weitereAlle Unterlagen ansehen
Hinweis der Stadt: Lüdenscheid hat einen Doppelhaushalt beschlossen: Der Gewerbesteuer-Hebesatz bleibt auch 2027 bei 499 Prozent.
Was kostet die Gewerbeanmeldung in Lüdenscheid?
Die Stadt Lüdenscheid nennt auf ihrer Seite keinen konkreten Betrag. Sie schreibt:
Die Stadt Lüdenscheid verweist für die Kosten auf die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW und nennt keinen eigenen Betrag.
Quelle: Seite der Stadt Lüdenscheid, Stand 5. Oktober 2026
Was das Landesrecht in Nordrhein-Westfalen vorgibt
26 € (natürliche Person), 33 € (juristische Person) landesweit fester Betrag
In Nordrhein-Westfalen gilt landesweit eine feste Gebühr: Die Gewerbeanmeldung kostet 26 Euro für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind, und 33 Euro für juristische Personen wie GmbH oder UG. Für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter einer juristischen Person kommen 13 Euro hinzu.
Rechtsgrundlage: Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW), Allgemeiner Gebührentarif, Tarifstelle 10.1.1.1.3.1 bis 10.1.1.1.3.3, Fassung 25. April 2026, Stand 5. Oktober 2026
Gewerbe in Lüdenscheid online anmelden
Die Stadt nimmt die Gewerbeanmeldung online an, über Wirtschafts-Service-Portal.NRW.
Quelle: Seite der Stadt Lüdenscheid
Gewerbeamt Lüdenscheid
Abteilung Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten (Fachdienst Recht, Öffentliche Sicherheit und Ordnung)
Rathaus, Rathausplatz 2, 58507 Lüdenscheid (Raum 250, 2. OG)
Telefon: 02351 17-1100
E-Mail: gewerbeaufsicht@luedenscheid.de
Seite des Amts
Unterlagen für die Gewerbeanmeldung
Die Stadt Lüdenscheid nennt:
- Kopie von Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltserlaubnis
- ausgefülltes Formular zur Gewerbeanmeldung
- bei im Handelsregister eingetragenen Firmen: Kopie des Registereintrags oder beglaubigter Gründungsvertrag
- bei Handwerk: Meisterbrief
- bei erlaubnispflichtigem Gewerbe: die Erlaubnis
Nach der Anmeldung
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Empfangsbescheinigung
Das Gewerbeamt bescheinigt den Empfang der Anzeige innerhalb von drei Tagen (§ 15 Abs. 1 GewO). Das ist der sogenannte Gewerbeschein.
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Finanzamt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung per ELSTER an das Finanzamt (§ 138 Abs. 1b und 4 AO). Danach bekommen Sie Ihre Steuernummer.
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IHK oder Handwerkskammer
Gewerbetreibende gehören kraft Gesetzes zur IHK (§ 2 IHKG), Handwerksbetriebe zur Handwerkskammer (§ 90 HwO). Das Gewerbeamt meldet Sie dort (§ 14 Abs. 8 GewO). Zuständig für Lüdenscheid: Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen (SIHK) bzw. Handwerkskammer Südwestfalen.
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Berufsgenossenschaft
Binnen einer Woche ist der Unfallversicherungsträger zu informieren; eine rechtzeitige Gewerbeanzeige erfüllt das (§ 192 Abs. 1 SGB VII). Welche Berufsgenossenschaft zuständig ist, zeigt die DGUV.
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Später ändern oder beenden
Umzug, neuer Tätigkeitsbereich oder Aufgabe müssen Sie ebenfalls anzeigen (§ 14 Abs. 1 GewO): Ummeldung in Lüdenscheid, Abmeldung in Lüdenscheid.
Gewerbesteuer in Lüdenscheid
499 % Hebesatz für 2026
Quelle: Haushaltssatzung der Stadt Lüdenscheid für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 (Bekanntmachung 19.08.2026), Stand 5. Oktober 2026
Die Gewerbesteuer ergibt sich aus Gewerbeertrag, Steuermesszahl von 3,5 % und dem Hebesatz der Gemeinde (§§ 11, 16 GewStG). Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 €.
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Häufige Fragen zur Gewerbeanmeldung in Lüdenscheid
Was kostet die Gewerbeanmeldung in Lüdenscheid?
Die Stadt nennt keinen eigenen Betrag. Nach Landesrecht gilt: In Nordrhein-Westfalen gilt landesweit eine feste Gebühr: Die Gewerbeanmeldung kostet 26 Euro für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind, und 33 Euro für juristische Personen wie GmbH oder UG. Für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter einer juristischen Person kommen 13 Euro hinzu.
Kann ich mein Gewerbe in Lüdenscheid online anmelden?
Ja. Ja, über Wirtschafts-Service-Portal.NRW.
Wo melde ich in Lüdenscheid ein Gewerbe an?
Abteilung Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten (Fachdienst Recht, Öffentliche Sicherheit und Ordnung), Rathaus, Rathausplatz 2, 58507 Lüdenscheid (Raum 250, 2. OG).
Welche Unterlagen brauche ich in Lüdenscheid?
Die Stadt nennt: Kopie von Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltserlaubnis; ausgefülltes Formular zur Gewerbeanmeldung; bei im Handelsregister eingetragenen Firmen: Kopie des Registereintrags oder beglaubigter Gründungsvertrag; bei Handwerk: Meisterbrief; bei erlaubnispflichtigem Gewerbe: die Erlaubnis.
Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Lüdenscheid?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Lüdenscheid beträgt 499 % (für 2026, Quelle: Haushaltssatzung der Stadt Lüdenscheid für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 (Bekanntmachung 19.08.2026)).
Was muss ich nach der Gewerbeanmeldung erledigen?
Innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER an das Finanzamt senden (§ 138 Abs. 1b und Abs. 4 AO). Das Gewerbeamt übermittelt Daten aus der Anzeige an IHK oder Handwerkskammer und über die DGUV an die Berufsgenossenschaft (§ 14 Abs. 8 GewO); eine rechtzeitige Gewerbeanzeige gilt auch als Meldung an die Berufsgenossenschaft (§ 192 Abs. 1 SGB VII).
Quelle und Stand
Hauptquelle: Gewerbeanmeldung: Stadt Lüdenscheid, geprüft am 5. Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist die Auskunft der Stadt. Fehler melden