Gewerbe anmelden in Remscheid

Gewerbeanmeldung Remscheid

Stand5. Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

Nordrhein-Westfalen, 113.333 Einwohner

Kosten
26 € (natürliche Person), 33 € (juristische Person)
Wo
Gewerbestelle (Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten), Elberfelder Straße 32-36, 42853 Remscheid, ohne Termin
Was mitbringen
Ausgefülltes und unterschriebenes Formular; Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung und 5 weitereAlle Unterlagen ansehen

Hinweis der Stadt: Für eine Gewerbeanmeldung ist in Remscheid keine persönliche Vorsprache nötig: schriftlich, per E-Mail mit dem Formular oder online. Persönlich geht es dienstags und donnerstags zu den Öffnungszeiten.

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Remscheid?

Die Stadt Remscheid nennt diese Gebühr:

Natürliche Person
26 €
Juristische Person
33 €

Die Anmeldung kostet 26 Euro für natürliche Personen und 33 Euro für juristische Personen, jeder weitere gesetzliche Vertreter 13 Euro. Vor Ort wird bar oder mit EC-Karte bezahlt, kontaktlos geht nicht.

Quelle: Seite der Stadt Remscheid, Stand 5. Oktober 2026

Landesrecht Nordrhein-Westfalen: landesweit fester Betrag (26 € (natürliche Person), 33 € (juristische Person)). Regel für Nordrhein-Westfalen

Gewerbe in Remscheid online anmelden

Die Stadt nimmt die Gewerbeanmeldung online an, über Wirtschafts-Service-Portal.NRW.

Zur Online-Anmeldung

Bei persönlicher Vorsprache sofort, bei schriftlicher Anzeige innerhalb von 4 Werktagen.

Quelle: Seite der Stadt Remscheid

Gewerbeamt Remscheid

Gewerbestelle (Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten)

Elberfelder Straße 32-36, 42853 Remscheid

ohne Termin
Telefon: 02191 163033
E-Mail: gewerbeangelegenheiten@remscheid.de
Seite des Amts

Unterlagen für die Gewerbeanmeldung

Die Stadt Remscheid nennt:

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Formular
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Handelsregisterauszug bei eingetragenen Firmen, Genossenschaften und Vereinen
  • Nicht-EU-Staatsangehörige: Aufenthaltserlaubnis mit Auflagen
  • Erlaubnis bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten oder Handwerkskarte
  • GmbH in Gründung: notarieller Gründungsvertrag und Vollmacht der Gründer
  • Ausländische juristische Personen: übersetzte Registerauszüge, Gesellschaftsverträge und Vollmachten

Nach der Anmeldung

  1. Empfangsbescheinigung

    Das Gewerbeamt bescheinigt den Empfang der Anzeige innerhalb von drei Tagen (§ 15 Abs. 1 GewO). Das ist der sogenannte Gewerbeschein.

  2. Finanzamt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

    Innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung per ELSTER an das Finanzamt (§ 138 Abs. 1b und 4 AO). Danach bekommen Sie Ihre Steuernummer.

  3. IHK oder Handwerkskammer

    Gewerbetreibende gehören kraft Gesetzes zur IHK (§ 2 IHKG), Handwerksbetriebe zur Handwerkskammer (§ 90 HwO). Das Gewerbeamt meldet Sie dort (§ 14 Abs. 8 GewO). Zuständig für Remscheid: Bergische IHK Wuppertal-Solingen-Remscheid bzw. Handwerkskammer Düsseldorf.

  4. Berufsgenossenschaft

    Binnen einer Woche ist der Unfallversicherungsträger zu informieren; eine rechtzeitige Gewerbeanzeige erfüllt das (§ 192 Abs. 1 SGB VII). Welche Berufsgenossenschaft zuständig ist, zeigt die DGUV.

  5. Später ändern oder beenden

    Umzug, neuer Tätigkeitsbereich oder Aufgabe müssen Sie ebenfalls anzeigen (§ 14 Abs. 1 GewO): Ummeldung in Remscheid, Abmeldung in Remscheid.

Gewerbesteuer in Remscheid

490 % Hebesatz für 2026

Quelle: Hebesätze, Steuern und Gebühren 2026 | Stadt Remscheid, Stand 5. Oktober 2026

Die Gewerbesteuer ergibt sich aus Gewerbeertrag, Steuermesszahl von 3,5 % und dem Hebesatz der Gemeinde (§§ 11, 16 GewStG). Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 €.

Gewerbesteuer in Remscheid schätzen

Rechtsform
Gewinn, abgerundet auf volle 100 €
50.000 €
abzüglich Freibetrag
24.500 €
Steuermessbetrag (3,5 %)
892,50 €
Gewerbesteuer im Jahr
4.373,25 €

Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften können die Gewerbesteuer zum großen Teil mit ihrer Einkommensteuer verrechnen: Nach § 35 EStG mindert sich die Einkommensteuer um das Vierfache des Messbetrags, höchstens um die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer und nur soweit Einkommensteuer auf die gewerblichen Einkünfte entfällt.

Vereinfachte Schätzung nach § 11 GewStG: Gewinn gleich Gewerbeertrag, ohne Hinzurechnungen und Kürzungen (§§ 8, 9 GewStG). Freibetrag 24.500 € nur für natürliche Personen und Personengesellschaften. Keine Steuerberatung; den Bescheid erlassen Finanzamt und Gemeinde.

Alle Hebesätze im Vergleich

Städte in der Nähe

StadtEntfernungHebesatz
Solingen 8 km 475 %
Wuppertal 10 km 490 %
Velbert 21 km 475 %
Bergisch Gladbach 21 km 485 %
Leverkusen 22 km 250 %

Häufige Fragen zur Gewerbeanmeldung in Remscheid

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Remscheid?

26 € (natürliche Person), 33 € (juristische Person). Die Anmeldung kostet 26 Euro für natürliche Personen und 33 Euro für juristische Personen, jeder weitere gesetzliche Vertreter 13 Euro. Vor Ort wird bar oder mit EC-Karte bezahlt, kontaktlos geht nicht.

Kann ich mein Gewerbe in Remscheid online anmelden?

Ja. Ja, über Wirtschafts-Service-Portal.NRW.

Wo melde ich in Remscheid ein Gewerbe an?

Gewerbestelle (Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten), Elberfelder Straße 32-36, 42853 Remscheid, ohne Termin.

Welche Unterlagen brauche ich in Remscheid?

Die Stadt nennt: Ausgefülltes und unterschriebenes Formular; Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung; Handelsregisterauszug bei eingetragenen Firmen, Genossenschaften und Vereinen; Nicht-EU-Staatsangehörige: Aufenthaltserlaubnis mit Auflagen; Erlaubnis bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten oder Handwerkskarte; GmbH in Gründung: notarieller Gründungsvertrag und Vollmacht der Gründer; Ausländische juristische Personen: übersetzte Registerauszüge, Gesellschaftsverträge und Vollmachten.

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Remscheid?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Remscheid beträgt 490 % (für 2026, Quelle: Hebesätze, Steuern und Gebühren 2026 | Stadt Remscheid).

Was muss ich nach der Gewerbeanmeldung erledigen?

Innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER an das Finanzamt senden (§ 138 Abs. 1b und Abs. 4 AO). Das Gewerbeamt übermittelt Daten aus der Anzeige an IHK oder Handwerkskammer und über die DGUV an die Berufsgenossenschaft (§ 14 Abs. 8 GewO); eine rechtzeitige Gewerbeanzeige gilt auch als Meldung an die Berufsgenossenschaft (§ 192 Abs. 1 SGB VII).

Quelle und Stand

Hauptquelle: Gewerbe: Gewerbeanmeldung | Stadt Remscheid, geprüft am 5. Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist die Auskunft der Stadt. Fehler melden