Gewerbe anmelden in Langenfeld (Rheinland)
Gewerbeanmeldung Langenfeld (Rheinland)
Stand18. Oktober 2026
Das Wichtigste in Kürze
Nordrhein-Westfalen, 59.821 Einwohner
- Kosten
- 26 € (natürliche Person), 33 € (juristische Person) nach Landesrecht in NRW; die Stadt nennt keinen eigenen BetragGrundlage: Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW), Allgemeiner Gebührentarif, Tarifstelle 10.1.1.1.3.1 bis 10.1.1.1.3.3
- Online möglich?
- Ja, über Wirtschafts-Service-Portal.NRW
- Wo
- Gewerbestelle (Ordnung), Stadt Langenfeld Rhld., Konrad-Adenauer-Platz 1, 40764 Langenfeld
- Was mitbringen
- Gültiger Personalausweis; Gegebenenfalls Handelsregisterauszug und 1 weitereAlle Unterlagen ansehen
Was kostet die Gewerbeanmeldung in Langenfeld (Rheinland)?
Die Stadt Langenfeld (Rheinland) nennt auf ihrer Seite keinen konkreten Betrag. Sie schreibt:
Langenfeld nennt keinen Betrag und verweist auf die Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW.
Quelle: Seite der Stadt Langenfeld (Rheinland), Stand 18. Oktober 2026
Was das Landesrecht in Nordrhein-Westfalen vorgibt
26 € (natürliche Person), 33 € (juristische Person) landesweit fester Betrag
In Nordrhein-Westfalen gilt landesweit eine feste Gebühr: Die Gewerbeanmeldung kostet 26 Euro für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind, und 33 Euro für juristische Personen wie GmbH oder UG. Für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter einer juristischen Person kommen 13 Euro hinzu.
Rechtsgrundlage: Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW), Allgemeiner Gebührentarif, Tarifstelle 10.1.1.1.3.1 bis 10.1.1.1.3.3, Fassung 25. April 2026, Stand 18. Oktober 2026
Gewerbe in Langenfeld (Rheinland) online anmelden
Die Stadt nimmt die Gewerbeanmeldung online an, über Wirtschafts-Service-Portal.NRW.
Die Stadt empfiehlt die Online-Meldung über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW, dort wird auch die Gebühr direkt bezahlt und die Bearbeitung geht schneller.
Gewerbeamt Langenfeld (Rheinland)
Gewerbestelle (Ordnung), Stadt Langenfeld Rhld.
Konrad-Adenauer-Platz 1, 40764 Langenfeld
E-Mail: gewerbe@langenfeld.de
Seite des Amts
Unterlagen für die Gewerbeanmeldung
Die Stadt Langenfeld (Rheinland) nennt:
- Gültiger Personalausweis
- Gegebenenfalls Handelsregisterauszug
- Bei schriftlicher Anmeldung: Kopien der Personalausweise der Gewerbetreibenden und ein Verrechnungsscheck über die Gebühr
Nach der Anmeldung
-
Empfangsbescheinigung
Das Gewerbeamt bescheinigt den Empfang der Anzeige innerhalb von drei Tagen (§ 15 Abs. 1 GewO). Das ist der sogenannte Gewerbeschein.
-
Finanzamt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung per ELSTER an das Finanzamt (§ 138 Abs. 1b und 4 AO). Danach bekommen Sie Ihre Steuernummer.
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IHK oder Handwerkskammer
Gewerbetreibende gehören kraft Gesetzes zur IHK (§ 2 IHKG), Handwerksbetriebe zur Handwerkskammer (§ 90 HwO). Das Gewerbeamt meldet Sie dort (§ 14 Abs. 8 GewO). Zuständig für Langenfeld (Rheinland): IHK Düsseldorf bzw. Handwerkskammer Düsseldorf.
-
Berufsgenossenschaft
Binnen einer Woche ist der Unfallversicherungsträger zu informieren; eine rechtzeitige Gewerbeanzeige erfüllt das (§ 192 Abs. 1 SGB VII). Welche Berufsgenossenschaft zuständig ist, zeigt die DGUV.
-
Später ändern oder beenden
Umzug, neuer Tätigkeitsbereich oder Aufgabe müssen Sie ebenfalls anzeigen (§ 14 Abs. 1 GewO): Gewerbe ummelden, Gewerbe abmelden.
Gewerbesteuer in Langenfeld (Rheinland)
360 % Hebesatz für 2026
Quelle: Haushaltsplan 2025/2026 der Stadt Langenfeld, Band I (Vorbericht), Stand 18. Oktober 2026
geplant, noch nicht beschlossen
Geplant, noch nicht beschlossen: Nach einem Entwurf soll der Hebesatz in Langenfeld (Rheinland) ab 1. Januar 2027 auf 385 % steigen. Das ist noch keine geltende Regel.
Der Entwurf des Doppelhaushalts 2027/2028 schlägt vor, den Gewerbesteuer-Hebesatz ab 2027 von 360 auf 385 Prozent anzuheben. Der Rat entscheidet am 15. Dezember 2026.
Quelle: Entwurf
Die Gewerbesteuer ergibt sich aus Gewerbeertrag, Steuermesszahl von 3,5 % und dem Hebesatz der Gemeinde (§§ 11, 16 GewStG). Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 €.
Städte in der Nähe
| Stadt | Entfernung | Hebesatz |
|---|---|---|
| Hilden | 7 km | 430 % |
| Dormagen | 8 km | 500 % |
| Leverkusen | 9 km | 250 % |
| Solingen | 12 km | 475 % |
| Pulheim | 16 km | 500 % |
Häufige Fragen zur Gewerbeanmeldung in Langenfeld (Rheinland)
Was kostet die Gewerbeanmeldung in Langenfeld (Rheinland)?
Die Stadt nennt keinen eigenen Betrag. Nach Landesrecht gilt: In Nordrhein-Westfalen gilt landesweit eine feste Gebühr: Die Gewerbeanmeldung kostet 26 Euro für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind, und 33 Euro für juristische Personen wie GmbH oder UG. Für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter einer juristischen Person kommen 13 Euro hinzu.
Kann ich mein Gewerbe in Langenfeld (Rheinland) online anmelden?
Ja. Ja, über Wirtschafts-Service-Portal.NRW.
Wo melde ich in Langenfeld (Rheinland) ein Gewerbe an?
Gewerbestelle (Ordnung), Stadt Langenfeld Rhld., Konrad-Adenauer-Platz 1, 40764 Langenfeld.
Welche Unterlagen brauche ich in Langenfeld (Rheinland)?
Die Stadt nennt: Gültiger Personalausweis; Gegebenenfalls Handelsregisterauszug; Bei schriftlicher Anmeldung: Kopien der Personalausweise der Gewerbetreibenden und ein Verrechnungsscheck über die Gebühr.
Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Langenfeld (Rheinland)?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Langenfeld (Rheinland) beträgt 360 % (für 2026, Quelle: Haushaltsplan 2025/2026 der Stadt Langenfeld, Band I (Vorbericht)). Geplant, noch nicht beschlossen: Nach einem Entwurf soll der Hebesatz in Langenfeld (Rheinland) ab 1. Januar 2027 auf 385 % steigen. Das ist noch keine geltende Regel.
Was muss ich nach der Gewerbeanmeldung erledigen?
Innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER an das Finanzamt senden (§ 138 Abs. 1b und Abs. 4 AO). Das Gewerbeamt übermittelt Daten aus der Anzeige an IHK oder Handwerkskammer und über die DGUV an die Berufsgenossenschaft (§ 14 Abs. 8 GewO); eine rechtzeitige Gewerbeanzeige gilt auch als Meldung an die Berufsgenossenschaft (§ 192 Abs. 1 SGB VII).
Quelle und Stand
Hauptquelle: Gewerbemeldung | Serviceportal der Stadt Langenfeld, geprüft am 18. Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist die Auskunft der Stadt. Fehler melden