Gewerbe anmelden in Pulheim

Gewerbeanmeldung Pulheim

Stand18. Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

Nordrhein-Westfalen, 55.979 Einwohner

Kosten
26 € (natürliche Person), 33 € (juristische Person)
Wo
Gewerbemeldestelle (Ordnungsabteilung, Amt für öffentliche Ordnung), Rathaus-Center, Alte Kölner Straße 26, 50259 Pulheim
Was mitbringen
Personalausweis oder Reisepass, dazu eine Meldebescheinigung, wenn die Adresse nicht im Ausweis steht; Bei Bevollmächtigten: unterschriebene Vollmacht und Kopie des Ausweises und 3 weitereAlle Unterlagen ansehen

Hinweis der Stadt: In Pulheim gilt seit 2026 ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 500 Prozent (vorher 475). Der Doppelhaushalt legt denselben Satz auch für 2027 fest.

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Pulheim?

Gebühr für die Gewerbeanmeldung in Pulheim:

Natürliche Person
26 €
Juristische Person
33 €

Pulheim nennt für An- und Ummeldung 26 Euro bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften und 33 Euro bei juristischen Personen, plus 13 Euro für jede weitere gesetzliche Vertretung. Die Abmeldung ist gebührenfrei.

Quelle: Seite der Stadt Pulheim, Stand 18. Oktober 2026

Landesrecht Nordrhein-Westfalen: landesweit fester Betrag (26 € (natürliche Person), 33 € (juristische Person)). Regel für Nordrhein-Westfalen

Gewerbe in Pulheim online anmelden

Die Stadt nimmt die Gewerbeanmeldung online an, über Wirtschafts-Service-Portal.NRW (gewerbe.nrw) oder Online-Formular der Stadt Pulheim.

Zur Online-Anmeldung

Quelle: Seite der Stadt Pulheim

Gewerbeamt Pulheim

Gewerbemeldestelle (Ordnungsabteilung, Amt für öffentliche Ordnung)

Rathaus-Center, Alte Kölner Straße 26, 50259 Pulheim

E-Mail: ordnungsamt@pulheim.de
Seite des Amts

Unterlagen für die Gewerbeanmeldung

Die Stadt Pulheim nennt:

  • Personalausweis oder Reisepass, dazu eine Meldebescheinigung, wenn die Adresse nicht im Ausweis steht
  • Bei Bevollmächtigten: unterschriebene Vollmacht und Kopie des Ausweises
  • Bei Minderjährigen: Beschluss des Familiengerichts und Genehmigung aller Erziehungsberechtigten
  • Bei Handwerk: vorherige Eintragung in die Handwerksrolle oder das Handwerksverzeichnis
  • Bei juristischen Personen: aktueller Handelsregisterauszug oder bei Neugründung der Notarvertrag

Nach der Anmeldung

  1. Empfangsbescheinigung

    Das Gewerbeamt bescheinigt den Empfang der Anzeige innerhalb von drei Tagen (§ 15 Abs. 1 GewO). Das ist der sogenannte Gewerbeschein.

  2. Finanzamt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

    Innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung per ELSTER an das Finanzamt (§ 138 Abs. 1b und 4 AO). Danach bekommen Sie Ihre Steuernummer.

  3. IHK oder Handwerkskammer

    Gewerbetreibende gehören kraft Gesetzes zur IHK (§ 2 IHKG), Handwerksbetriebe zur Handwerkskammer (§ 90 HwO). Das Gewerbeamt meldet Sie dort (§ 14 Abs. 8 GewO). Zuständig für Pulheim: IHK Köln bzw. Handwerkskammer zu Köln.

  4. Berufsgenossenschaft

    Binnen einer Woche ist der Unfallversicherungsträger zu informieren; eine rechtzeitige Gewerbeanzeige erfüllt das (§ 192 Abs. 1 SGB VII). Welche Berufsgenossenschaft zuständig ist, zeigt die DGUV.

  5. Später ändern oder beenden

    Umzug, neuer Tätigkeitsbereich oder Aufgabe müssen Sie ebenfalls anzeigen (§ 14 Abs. 1 GewO): Gewerbe ummelden, Gewerbe abmelden.

Gewerbesteuer in Pulheim

500 % Hebesatz für 2026

Quelle: Haushaltssatzung der Stadt Pulheim für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 (Rat 16.12.2025, § 6), Stand 18. Oktober 2026

Die Gewerbesteuer ergibt sich aus Gewerbeertrag, Steuermesszahl von 3,5 % und dem Hebesatz der Gemeinde (§§ 11, 16 GewStG). Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 €.

Gewerbesteuer in Pulheim schätzen

Rechtsform
Gewinn, abgerundet auf volle 100 €
50.000 €
abzüglich Freibetrag
24.500 €
Steuermessbetrag (3,5 %)
892,50 €
Gewerbesteuer im Jahr
4.462,50 €

Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften können die Gewerbesteuer zum großen Teil mit ihrer Einkommensteuer verrechnen: Nach § 35 EStG mindert sich die Einkommensteuer um das Vierfache des Messbetrags, höchstens um die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer und nur soweit Einkommensteuer auf die gewerblichen Einkünfte entfällt.

Vereinfachte Schätzung nach § 11 GewStG: Gewinn gleich Gewerbeertrag, ohne Hinzurechnungen und Kürzungen (§§ 8, 9 GewStG). Freibetrag 24.500 € nur für natürliche Personen und Personengesellschaften. Keine Steuerberatung; den Bescheid erlassen Finanzamt und Gemeinde.

Alle Hebesätze im Vergleich

Städte in der Nähe

StadtEntfernungHebesatz
Frechen 10 km 490 %
Dormagen 11 km 500 %
Bergheim 12 km 500 %
Leverkusen 13 km 250 %
Hürth 14 km 480 %

Häufige Fragen zur Gewerbeanmeldung in Pulheim

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Pulheim?

26 € (natürliche Person), 33 € (juristische Person). Pulheim nennt für An- und Ummeldung 26 Euro bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften und 33 Euro bei juristischen Personen, plus 13 Euro für jede weitere gesetzliche Vertretung. Die Abmeldung ist gebührenfrei.

Kann ich mein Gewerbe in Pulheim online anmelden?

Ja. Ja, über Wirtschafts-Service-Portal.NRW (gewerbe.nrw) oder Online-Formular der Stadt Pulheim.

Wo melde ich in Pulheim ein Gewerbe an?

Gewerbemeldestelle (Ordnungsabteilung, Amt für öffentliche Ordnung), Rathaus-Center, Alte Kölner Straße 26, 50259 Pulheim.

Welche Unterlagen brauche ich in Pulheim?

Die Stadt nennt: Personalausweis oder Reisepass, dazu eine Meldebescheinigung, wenn die Adresse nicht im Ausweis steht; Bei Bevollmächtigten: unterschriebene Vollmacht und Kopie des Ausweises; Bei Minderjährigen: Beschluss des Familiengerichts und Genehmigung aller Erziehungsberechtigten; Bei Handwerk: vorherige Eintragung in die Handwerksrolle oder das Handwerksverzeichnis; Bei juristischen Personen: aktueller Handelsregisterauszug oder bei Neugründung der Notarvertrag.

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Pulheim?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Pulheim beträgt 500 % (für 2026, Quelle: Haushaltssatzung der Stadt Pulheim für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 (Rat 16.12.2025, § 6)).

Was muss ich nach der Gewerbeanmeldung erledigen?

Innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER an das Finanzamt senden (§ 138 Abs. 1b und Abs. 4 AO). Das Gewerbeamt übermittelt Daten aus der Anzeige an IHK oder Handwerkskammer und über die DGUV an die Berufsgenossenschaft (§ 14 Abs. 8 GewO); eine rechtzeitige Gewerbeanzeige gilt auch als Meldung an die Berufsgenossenschaft (§ 192 Abs. 1 SGB VII).

Quelle und Stand

Hauptquelle: Gewerbeanmeldung, -abmeldung und -ummeldung | Stadt Pulheim, geprüft am 18. Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist die Auskunft der Stadt. Fehler melden