Gewerbe anmelden in Bergheim

Gewerbeanmeldung Bergheim

Stand18. Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

Nordrhein-Westfalen, 61.976 Einwohner

Kosten
26 € (natürliche Person), 33 € (juristische Person)
Online möglich?
Die Stadt nennt keinen Online-Weg; landesweit gibt es Wirtschafts-Service-Portal.NRW (WSP.NRW)
Wo
Gewerbe- und Marktwesen (Fachbereich 4, Ordnung und Gewerbe), Bethlehemer Straße 9-11, 50126 Bergheim
Was mitbringen
Personalausweis oder Pass (mit Meldebescheinigung, wenn Sie nicht in Bergheim wohnen); Bei Handwerk oder handwerksähnlicher Tätigkeit: Nachweis der Eintragung bei der Handwerkskammer und 3 weitereAlle Unterlagen ansehen

Hinweis der Stadt: Für die persönliche Vorsprache bietet Bergheim eine Online-Terminvereinbarung an.

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Bergheim?

Gebühr für die Gewerbeanmeldung in Bergheim:

Natürliche Person
26 €
Juristische Person
33 €

Bergheim berechnet 26 Euro für natürliche Personen und 33 Euro für juristische Personen, plus 13 Euro für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter. Vor Ort zahlen Sie bevorzugt mit EC-Karte.

Quelle: Seite der Stadt Bergheim, Stand 18. Oktober 2026

Landesrecht Nordrhein-Westfalen: landesweit fester Betrag (26 € (natürliche Person), 33 € (juristische Person)). Regel für Nordrhein-Westfalen

Gewerbe in Bergheim online anmelden

Die Stadt nennt auf ihrer Seite keinen Online-Weg. Landesweit gibt es Wirtschafts-Service-Portal.NRW (WSP.NRW) (Anmeldung: BundID oder Mein Unternehmenskonto (ELSTER-Zertifikat); Servicekonto.NRW nicht mehr möglich); ob Bergheim dort angeschlossen ist, steht dort bei der Ortsauswahl.

Quelle: Seite der Stadt Bergheim

Gewerbeamt Bergheim

Gewerbe- und Marktwesen (Fachbereich 4, Ordnung und Gewerbe)

Bethlehemer Straße 9-11, 50126 Bergheim

E-Mail: gewerbe@bergheim.de
Seite des Amts

Unterlagen für die Gewerbeanmeldung

Die Stadt Bergheim nennt:

  • Personalausweis oder Pass (mit Meldebescheinigung, wenn Sie nicht in Bergheim wohnen)
  • Bei Handwerk oder handwerksähnlicher Tätigkeit: Nachweis der Eintragung bei der Handwerkskammer
  • Bei ausländischen Staatsangehörigen: gültige Aufenthaltsbescheinigung ohne Auflagen
  • Bei angemieteten Geschäftsräumen: Mietvertrag
  • Bei Handelsregisterfirmen: aktueller Handelsregisterauszug und Ausweise der Geschäftsführer

Nach der Anmeldung

  1. Empfangsbescheinigung

    Das Gewerbeamt bescheinigt den Empfang der Anzeige innerhalb von drei Tagen (§ 15 Abs. 1 GewO). Das ist der sogenannte Gewerbeschein.

  2. Finanzamt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

    Innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung per ELSTER an das Finanzamt (§ 138 Abs. 1b und 4 AO). Danach bekommen Sie Ihre Steuernummer.

  3. IHK oder Handwerkskammer

    Gewerbetreibende gehören kraft Gesetzes zur IHK (§ 2 IHKG), Handwerksbetriebe zur Handwerkskammer (§ 90 HwO). Das Gewerbeamt meldet Sie dort (§ 14 Abs. 8 GewO). Zuständig für Bergheim: IHK Köln bzw. Handwerkskammer zu Köln.

  4. Berufsgenossenschaft

    Binnen einer Woche ist der Unfallversicherungsträger zu informieren; eine rechtzeitige Gewerbeanzeige erfüllt das (§ 192 Abs. 1 SGB VII). Welche Berufsgenossenschaft zuständig ist, zeigt die DGUV.

  5. Später ändern oder beenden

    Umzug, neuer Tätigkeitsbereich oder Aufgabe müssen Sie ebenfalls anzeigen (§ 14 Abs. 1 GewO): Ummeldung in Bergheim, Abmeldung in Bergheim.

Gewerbesteuer in Bergheim

500 % Hebesatz für 2026

Quelle: Haushaltssatzung der Kreisstadt Bergheim für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 (§ 6), Stand 18. Oktober 2026

Die Gewerbesteuer ergibt sich aus Gewerbeertrag, Steuermesszahl von 3,5 % und dem Hebesatz der Gemeinde (§§ 11, 16 GewStG). Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 €.

Gewerbesteuer in Bergheim schätzen

Rechtsform
Gewinn, abgerundet auf volle 100 €
50.000 €
abzüglich Freibetrag
24.500 €
Steuermessbetrag (3,5 %)
892,50 €
Gewerbesteuer im Jahr
4.462,50 €

Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften können die Gewerbesteuer zum großen Teil mit ihrer Einkommensteuer verrechnen: Nach § 35 EStG mindert sich die Einkommensteuer um das Vierfache des Messbetrags, höchstens um die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer und nur soweit Einkommensteuer auf die gewerblichen Einkünfte entfällt.

Vereinfachte Schätzung nach § 11 GewStG: Gewinn gleich Gewerbeertrag, ohne Hinzurechnungen und Kürzungen (§§ 8, 9 GewStG). Freibetrag 24.500 € nur für natürliche Personen und Personengesellschaften. Keine Steuerberatung; den Bescheid erlassen Finanzamt und Gemeinde.

Alle Hebesätze im Vergleich

Städte in der Nähe

StadtEntfernungHebesatz
Kerpen 10 km 550 %
Pulheim 12 km 500 %
Frechen 13 km 490 %
Grevenbroich 16 km 450 %
Hürth 18 km 480 %

Häufige Fragen zur Gewerbeanmeldung in Bergheim

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Bergheim?

26 € (natürliche Person), 33 € (juristische Person). Bergheim berechnet 26 Euro für natürliche Personen und 33 Euro für juristische Personen, plus 13 Euro für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter. Vor Ort zahlen Sie bevorzugt mit EC-Karte.

Wo melde ich in Bergheim ein Gewerbe an?

Gewerbe- und Marktwesen (Fachbereich 4, Ordnung und Gewerbe), Bethlehemer Straße 9-11, 50126 Bergheim.

Welche Unterlagen brauche ich in Bergheim?

Die Stadt nennt: Personalausweis oder Pass (mit Meldebescheinigung, wenn Sie nicht in Bergheim wohnen); Bei Handwerk oder handwerksähnlicher Tätigkeit: Nachweis der Eintragung bei der Handwerkskammer; Bei ausländischen Staatsangehörigen: gültige Aufenthaltsbescheinigung ohne Auflagen; Bei angemieteten Geschäftsräumen: Mietvertrag; Bei Handelsregisterfirmen: aktueller Handelsregisterauszug und Ausweise der Geschäftsführer.

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Bergheim?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Bergheim beträgt 500 % (für 2026, Quelle: Haushaltssatzung der Kreisstadt Bergheim für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 (§ 6)).

Was muss ich nach der Gewerbeanmeldung erledigen?

Innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER an das Finanzamt senden (§ 138 Abs. 1b und Abs. 4 AO). Das Gewerbeamt übermittelt Daten aus der Anzeige an IHK oder Handwerkskammer und über die DGUV an die Berufsgenossenschaft (§ 14 Abs. 8 GewO); eine rechtzeitige Gewerbeanzeige gilt auch als Meldung an die Berufsgenossenschaft (§ 192 Abs. 1 SGB VII).

Quelle und Stand

Hauptquelle: Gewerbeanmeldung Einzelunternehmen (§ 14 GewO) | Kreisstadt Bergheim, geprüft am 18. Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist die Auskunft der Stadt. Fehler melden