Gewerbe anmelden in Kerpen

Gewerbeanmeldung Kerpen

Stand5. Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

Nordrhein-Westfalen, 66.377 Einwohner

Kosten
26 € (natürliche Person), 33 € (juristische Person)
Online möglich?
Ja, über Wirtschafts-Service-Portal.NRW Anmeldung mit: BundID mit Benutzername und Kennwort (Online-Ausweisfunktion nicht nötig)
Wo
Ordnungsamt, Abteilung 21.1 Allgemeines Ordnungswesen, Jahnplatz 1, 50171 Kerpen
Was mitbringen
Personalausweis; Gegebenenfalls Eintragung in die Handwerksrolle oder das Verzeichnis handwerksähnlicher Betriebe und 2 weitereAlle Unterlagen ansehen

Hinweis der Stadt: Kerpen nimmt Gewerbemeldungen grundsätzlich nur noch online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW an. Der Gewerbesteuer-Hebesatz wurde zum 01.01.2026 von 500 auf 550 Prozent erhöht (Ratsbeschluss vom 16.12.2025). Seit 01.11.2025 muss ein Betrieb bei Wegzug aus Kerpen nicht mehr abgemeldet werden, die Anmeldung am neuen Ort genügt.

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Kerpen?

Die Stadt Kerpen nennt diese Gebühr:

Natürliche Person
26 €
Juristische Person
33 €

Die An- oder Ummeldung kostet 26 Euro für natürliche Personen und 33 Euro für juristische Personen, für jede weitere Geschäftsführung kommen 13 Euro hinzu. Die Abmeldung ist kostenfrei. Bezahlt wird direkt im Wirtschafts-Service-Portal.NRW.

Quelle: Seite der Stadt Kerpen, Stand 5. Oktober 2026

Landesrecht Nordrhein-Westfalen: landesweit fester Betrag (26 € (natürliche Person), 33 € (juristische Person)). Regel für Nordrhein-Westfalen

Gewerbe in Kerpen online anmelden

Die Stadt nimmt die Gewerbeanmeldung online an, über Wirtschafts-Service-Portal.NRW. Zum Anmelden: BundID mit Benutzername und Kennwort (Online-Ausweisfunktion nicht nötig).

Zur Online-Anmeldung

Nach der Online-Meldung druckt man die Empfangsbescheinigung selbst aus, sie gilt als Gewerbemeldung.

Quelle: Seite der Stadt Kerpen

Gewerbeamt Kerpen

Ordnungsamt, Abteilung 21.1 Allgemeines Ordnungswesen

Jahnplatz 1, 50171 Kerpen

E-Mail: ordnungsamt@stadt-kerpen.de
Seite des Amts

Unterlagen für die Gewerbeanmeldung

Die Stadt Kerpen nennt:

  • Personalausweis
  • Gegebenenfalls Eintragung in die Handwerksrolle oder das Verzeichnis handwerksähnlicher Betriebe
  • Bei angemieteten Räumen: Mietvertrag
  • Bei überwachungsbedürftigen Tätigkeiten: Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Nach der Anmeldung

  1. Empfangsbescheinigung

    Das Gewerbeamt bescheinigt den Empfang der Anzeige innerhalb von drei Tagen (§ 15 Abs. 1 GewO). Das ist der sogenannte Gewerbeschein.

  2. Finanzamt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

    Innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung per ELSTER an das Finanzamt (§ 138 Abs. 1b und 4 AO). Danach bekommen Sie Ihre Steuernummer.

  3. IHK oder Handwerkskammer

    Gewerbetreibende gehören kraft Gesetzes zur IHK (§ 2 IHKG), Handwerksbetriebe zur Handwerkskammer (§ 90 HwO). Das Gewerbeamt meldet Sie dort (§ 14 Abs. 8 GewO). Zuständig für Kerpen: IHK Köln bzw. Handwerkskammer zu Köln.

  4. Berufsgenossenschaft

    Binnen einer Woche ist der Unfallversicherungsträger zu informieren; eine rechtzeitige Gewerbeanzeige erfüllt das (§ 192 Abs. 1 SGB VII). Welche Berufsgenossenschaft zuständig ist, zeigt die DGUV.

  5. Später ändern oder beenden

    Umzug, neuer Tätigkeitsbereich oder Aufgabe müssen Sie ebenfalls anzeigen (§ 14 Abs. 1 GewO): Gewerbe ummelden, Gewerbe abmelden.

Gewerbesteuer in Kerpen

550 % Hebesatz für 2026

Quelle: Haushaltsplan 2026 der Kolpingstadt Kerpen (Vorbericht und Erläuterungen Sachkonto Gewerbesteuer), Stand 5. Oktober 2026

Die Gewerbesteuer ergibt sich aus Gewerbeertrag, Steuermesszahl von 3,5 % und dem Hebesatz der Gemeinde (§§ 11, 16 GewStG). Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 €.

Gewerbesteuer in Kerpen schätzen

Rechtsform
Gewinn, abgerundet auf volle 100 €
50.000 €
abzüglich Freibetrag
24.500 €
Steuermessbetrag (3,5 %)
892,50 €
Gewerbesteuer im Jahr
4.908,75 €

Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften können die Gewerbesteuer zum großen Teil mit ihrer Einkommensteuer verrechnen: Nach § 35 EStG mindert sich die Einkommensteuer um das Vierfache des Messbetrags, höchstens um die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer und nur soweit Einkommensteuer auf die gewerblichen Einkünfte entfällt.

Vereinfachte Schätzung nach § 11 GewStG: Gewinn gleich Gewerbeertrag, ohne Hinzurechnungen und Kürzungen (§§ 8, 9 GewStG). Freibetrag 24.500 € nur für natürliche Personen und Personengesellschaften. Keine Steuerberatung; den Bescheid erlassen Finanzamt und Gemeinde.

Alle Hebesätze im Vergleich

Städte in der Nähe

StadtEntfernungHebesatz
Düren 17 km 450 %
Leverkusen 27 km 250 %
Bonn 32 km 537 %
Bergisch Gladbach 33 km 485 %
Troisdorf 33 km 500 %

Häufige Fragen zur Gewerbeanmeldung in Kerpen

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Kerpen?

26 € (natürliche Person), 33 € (juristische Person). Die An- oder Ummeldung kostet 26 Euro für natürliche Personen und 33 Euro für juristische Personen, für jede weitere Geschäftsführung kommen 13 Euro hinzu. Die Abmeldung ist kostenfrei. Bezahlt wird direkt im Wirtschafts-Service-Portal.NRW.

Kann ich mein Gewerbe in Kerpen online anmelden?

Ja. Ja, über Wirtschafts-Service-Portal.NRW. Anmeldung: BundID mit Benutzername und Kennwort (Online-Ausweisfunktion nicht nötig).

Wo melde ich in Kerpen ein Gewerbe an?

Ordnungsamt, Abteilung 21.1 Allgemeines Ordnungswesen, Jahnplatz 1, 50171 Kerpen.

Welche Unterlagen brauche ich in Kerpen?

Die Stadt nennt: Personalausweis; Gegebenenfalls Eintragung in die Handwerksrolle oder das Verzeichnis handwerksähnlicher Betriebe; Bei angemieteten Räumen: Mietvertrag; Bei überwachungsbedürftigen Tätigkeiten: Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister.

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Kerpen?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Kerpen beträgt 550 % (für 2026, Quelle: Haushaltsplan 2026 der Kolpingstadt Kerpen (Vorbericht und Erläuterungen Sachkonto Gewerbesteuer)).

Was muss ich nach der Gewerbeanmeldung erledigen?

Innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER an das Finanzamt senden (§ 138 Abs. 1b und Abs. 4 AO). Das Gewerbeamt übermittelt Daten aus der Anzeige an IHK oder Handwerkskammer und über die DGUV an die Berufsgenossenschaft (§ 14 Abs. 8 GewO); eine rechtzeitige Gewerbeanzeige gilt auch als Meldung an die Berufsgenossenschaft (§ 192 Abs. 1 SGB VII).

Quelle und Stand

Hauptquelle: Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung | Kolpingstadt Kerpen, geprüft am 5. Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist die Auskunft der Stadt. Fehler melden