Gewerbe anmelden in Frechen

Gewerbeanmeldung Frechen

Stand18. Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

Nordrhein-Westfalen, 51.927 Einwohner

Kosten
26 € (natürliche Person), 33 € (juristische Person)
Online möglich?
Die Stadt nennt keinen Online-Weg; landesweit gibt es Wirtschafts-Service-Portal.NRW (WSP.NRW)
Wo
Ordnung und Verkehr (Gewerbeangelegenheiten), Rathaus, Johann-Schmitz-Platz 1-3, 50226 Frechen, Termin nötig
Was mitbringen
Ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur Gewerbeanmeldung (per E-Mail als PDF möglich); Personalausweise aller beteiligten Gewerbetreibenden und 2 weitereAlle Unterlagen ansehen

Hinweis der Stadt: Persönliche Vorsprachen im Frechener Rathaus sind bis auf weiteres nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Anmeldung geht auch schriftlich, das Formular kann als PDF gemailt werden.

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Frechen?

Gebühr für die Gewerbeanmeldung in Frechen:

Natürliche Person
26 €
Juristische Person
33 €

Frechen nennt 26 Euro für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften und 33 Euro für juristische Personen, dazu 13 Euro je weiterem gesetzlichen Vertreter. Im Amt zahlen Sie bar, bei Anmeldung per Post per Überweisung.

Quelle: Seite der Stadt Frechen, Stand 18. Oktober 2026

Landesrecht Nordrhein-Westfalen: landesweit fester Betrag (26 € (natürliche Person), 33 € (juristische Person)). Regel für Nordrhein-Westfalen

Gewerbe in Frechen online anmelden

Die Stadt nennt auf ihrer Seite keinen Online-Weg. Landesweit gibt es Wirtschafts-Service-Portal.NRW (WSP.NRW) (Anmeldung: BundID oder Mein Unternehmenskonto (ELSTER-Zertifikat); Servicekonto.NRW nicht mehr möglich); ob Frechen dort angeschlossen ist, steht dort bei der Ortsauswahl.

Quelle: Seite der Stadt Frechen

Gewerbeamt Frechen

Ordnung und Verkehr (Gewerbeangelegenheiten)

Rathaus, Johann-Schmitz-Platz 1-3, 50226 Frechen

Termin nötig
E-Mail: ordnung@stadt-frechen.de
Seite des Amts

Unterlagen für die Gewerbeanmeldung

Die Stadt Frechen nennt:

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur Gewerbeanmeldung (per E-Mail als PDF möglich)
  • Personalausweise aller beteiligten Gewerbetreibenden
  • Falls nötig: Erlaubnisse und Nachweise, zum Beispiel Handwerksrolleneintrag oder Maklererlaubnis
  • Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug

Nach der Anmeldung

  1. Empfangsbescheinigung

    Das Gewerbeamt bescheinigt den Empfang der Anzeige innerhalb von drei Tagen (§ 15 Abs. 1 GewO). Das ist der sogenannte Gewerbeschein.

  2. Finanzamt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

    Innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung per ELSTER an das Finanzamt (§ 138 Abs. 1b und 4 AO). Danach bekommen Sie Ihre Steuernummer.

  3. IHK oder Handwerkskammer

    Gewerbetreibende gehören kraft Gesetzes zur IHK (§ 2 IHKG), Handwerksbetriebe zur Handwerkskammer (§ 90 HwO). Das Gewerbeamt meldet Sie dort (§ 14 Abs. 8 GewO). Zuständig für Frechen: IHK Köln bzw. Handwerkskammer zu Köln.

  4. Berufsgenossenschaft

    Binnen einer Woche ist der Unfallversicherungsträger zu informieren; eine rechtzeitige Gewerbeanzeige erfüllt das (§ 192 Abs. 1 SGB VII). Welche Berufsgenossenschaft zuständig ist, zeigt die DGUV.

  5. Später ändern oder beenden

    Umzug, neuer Tätigkeitsbereich oder Aufgabe müssen Sie ebenfalls anzeigen (§ 14 Abs. 1 GewO): Ummeldung in Frechen, Abmeldung in Frechen.

Gewerbesteuer in Frechen

490 % Hebesatz für 2026

Quelle: Gewerbesteuer | Stadt Frechen (Hebesatz 490 % seit 2017, Haushaltssatzung 2017), Stand 18. Oktober 2026

Die Gewerbesteuer ergibt sich aus Gewerbeertrag, Steuermesszahl von 3,5 % und dem Hebesatz der Gemeinde (§§ 11, 16 GewStG). Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 €.

Gewerbesteuer in Frechen schätzen

Rechtsform
Gewinn, abgerundet auf volle 100 €
50.000 €
abzüglich Freibetrag
24.500 €
Steuermessbetrag (3,5 %)
892,50 €
Gewerbesteuer im Jahr
4.373,25 €

Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften können die Gewerbesteuer zum großen Teil mit ihrer Einkommensteuer verrechnen: Nach § 35 EStG mindert sich die Einkommensteuer um das Vierfache des Messbetrags, höchstens um die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer und nur soweit Einkommensteuer auf die gewerblichen Einkünfte entfällt.

Vereinfachte Schätzung nach § 11 GewStG: Gewinn gleich Gewerbeertrag, ohne Hinzurechnungen und Kürzungen (§§ 8, 9 GewStG). Freibetrag 24.500 € nur für natürliche Personen und Personengesellschaften. Keine Steuerberatung; den Bescheid erlassen Finanzamt und Gemeinde.

Alle Hebesätze im Vergleich

Städte in der Nähe

StadtEntfernungHebesatz
Hürth 5 km 480 %
Kerpen 9 km 550 %
Pulheim 10 km 500 %
Bergheim 13 km 500 %
Leverkusen 18 km 250 %

Häufige Fragen zur Gewerbeanmeldung in Frechen

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Frechen?

26 € (natürliche Person), 33 € (juristische Person). Frechen nennt 26 Euro für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften und 33 Euro für juristische Personen, dazu 13 Euro je weiterem gesetzlichen Vertreter. Im Amt zahlen Sie bar, bei Anmeldung per Post per Überweisung.

Wo melde ich in Frechen ein Gewerbe an?

Ordnung und Verkehr (Gewerbeangelegenheiten), Rathaus, Johann-Schmitz-Platz 1-3, 50226 Frechen, Termin nötig.

Welche Unterlagen brauche ich in Frechen?

Die Stadt nennt: Ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur Gewerbeanmeldung (per E-Mail als PDF möglich); Personalausweise aller beteiligten Gewerbetreibenden; Falls nötig: Erlaubnisse und Nachweise, zum Beispiel Handwerksrolleneintrag oder Maklererlaubnis; Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug.

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Frechen?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Frechen beträgt 490 % (für 2026, Quelle: Gewerbesteuer | Stadt Frechen (Hebesatz 490 % seit 2017, Haushaltssatzung 2017)).

Was muss ich nach der Gewerbeanmeldung erledigen?

Innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER an das Finanzamt senden (§ 138 Abs. 1b und Abs. 4 AO). Das Gewerbeamt übermittelt Daten aus der Anzeige an IHK oder Handwerkskammer und über die DGUV an die Berufsgenossenschaft (§ 14 Abs. 8 GewO); eine rechtzeitige Gewerbeanzeige gilt auch als Meldung an die Berufsgenossenschaft (§ 192 Abs. 1 SGB VII).

Quelle und Stand

Hauptquelle: Gewerbe Anmeldung | Stadt Frechen, geprüft am 18. Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist die Auskunft der Stadt. Fehler melden