Gewerbe anmelden in Troisdorf

Gewerbeanmeldung Troisdorf

Stand5. Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

Nordrhein-Westfalen, 75.742 Einwohner

Kosten
26 € (natürliche Person), 33 € (juristische Person)
Wo
Ordnung und Gewerbe (Gewerbeamt), Rathaus Troisdorf, Kölner Straße 176, 53840 Troisdorf, Termin nötig
Was mitbringen
Vollständig ausgefülltes Anmeldeformular; Gültiger Personalausweis oder Reisepass und 5 weitereAlle Unterlagen ansehen

Hinweis der Stadt: Troisdorf hat einen Doppelhaushalt 2026/2027 (Ratsbeschluss 25.08.2026). Der Gewerbesteuer-Hebesatz bleibt darin auch für 2027 bei 500 Prozent.

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Troisdorf?

Die Stadt Troisdorf nennt diese Gebühr:

Natürliche Person
26 €
Juristische Person
33 €

Die Gewerbeanmeldung oder Ummeldung kostet 26 Euro für natürliche Personen und 33 Euro für juristische Personen. Jeder weitere gesetzliche Vertreter kostet 13 Euro, eine Zweitschrift 15 Euro. Die Abmeldung ist kostenfrei.

Quelle: Seite der Stadt Troisdorf, Stand 5. Oktober 2026

Landesrecht Nordrhein-Westfalen: landesweit fester Betrag (26 € (natürliche Person), 33 € (juristische Person)). Regel für Nordrhein-Westfalen

Gewerbe in Troisdorf online anmelden

Die Stadt nimmt die Gewerbeanmeldung online an, über Wirtschafts-Service-Portal.NRW.

Zur Online-Anmeldung

Quelle: Seite der Stadt Troisdorf

Gewerbeamt Troisdorf

Ordnung und Gewerbe (Gewerbeamt), Rathaus Troisdorf

Kölner Straße 176, 53840 Troisdorf

Termin nötig
E-Mail: gewerbe@troisdorf.de
Seite des Amts

Unterlagen für die Gewerbeanmeldung

Die Stadt Troisdorf nennt:

  • Vollständig ausgefülltes Anmeldeformular
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Gegebenenfalls Vollmacht (auch bei Ehegatten)
  • Bei Personen aus Nicht-EU-Staaten: Aufenthaltstitel, der die selbständige Tätigkeit erlaubt
  • Gegebenenfalls Handwerkskarte
  • Bei Gesellschaften im Handelsregister: Handelsregisterauszug und Angaben zur Geschäftsführung
  • Bei überwachungsbedürftigen Tätigkeiten: Führungszeugnis (Belegart 0) und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Nach der Anmeldung

  1. Empfangsbescheinigung

    Das Gewerbeamt bescheinigt den Empfang der Anzeige innerhalb von drei Tagen (§ 15 Abs. 1 GewO). Das ist der sogenannte Gewerbeschein.

  2. Finanzamt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

    Innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung per ELSTER an das Finanzamt (§ 138 Abs. 1b und 4 AO). Danach bekommen Sie Ihre Steuernummer.

  3. IHK oder Handwerkskammer

    Gewerbetreibende gehören kraft Gesetzes zur IHK (§ 2 IHKG), Handwerksbetriebe zur Handwerkskammer (§ 90 HwO). Das Gewerbeamt meldet Sie dort (§ 14 Abs. 8 GewO). Zuständig für Troisdorf: IHK Bonn/Rhein-Sieg bzw. Handwerkskammer zu Köln.

  4. Berufsgenossenschaft

    Binnen einer Woche ist der Unfallversicherungsträger zu informieren; eine rechtzeitige Gewerbeanzeige erfüllt das (§ 192 Abs. 1 SGB VII). Welche Berufsgenossenschaft zuständig ist, zeigt die DGUV.

  5. Später ändern oder beenden

    Umzug, neuer Tätigkeitsbereich oder Aufgabe müssen Sie ebenfalls anzeigen (§ 14 Abs. 1 GewO): Gewerbe ummelden, Gewerbe abmelden.

Gewerbesteuer in Troisdorf

500 % Hebesatz für 2026

Quelle: Hebesatzsatzung der Stadt Troisdorf vom 12.05.2026, Stand 5. Oktober 2026

Die Gewerbesteuer ergibt sich aus Gewerbeertrag, Steuermesszahl von 3,5 % und dem Hebesatz der Gemeinde (§§ 11, 16 GewStG). Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 €.

Gewerbesteuer in Troisdorf schätzen

Rechtsform
Gewinn, abgerundet auf volle 100 €
50.000 €
abzüglich Freibetrag
24.500 €
Steuermessbetrag (3,5 %)
892,50 €
Gewerbesteuer im Jahr
4.462,50 €

Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften können die Gewerbesteuer zum großen Teil mit ihrer Einkommensteuer verrechnen: Nach § 35 EStG mindert sich die Einkommensteuer um das Vierfache des Messbetrags, höchstens um die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer und nur soweit Einkommensteuer auf die gewerblichen Einkünfte entfällt.

Vereinfachte Schätzung nach § 11 GewStG: Gewinn gleich Gewerbeertrag, ohne Hinzurechnungen und Kürzungen (§§ 8, 9 GewStG). Freibetrag 24.500 € nur für natürliche Personen und Personengesellschaften. Keine Steuerberatung; den Bescheid erlassen Finanzamt und Gemeinde.

Alle Hebesätze im Vergleich

Städte in der Nähe

StadtEntfernungHebesatz
Bonn 10 km 537 %
Bergisch Gladbach 20 km 485 %
Leverkusen 28 km 250 %
Kerpen 33 km 550 %
Solingen 40 km 475 %

Häufige Fragen zur Gewerbeanmeldung in Troisdorf

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Troisdorf?

26 € (natürliche Person), 33 € (juristische Person). Die Gewerbeanmeldung oder Ummeldung kostet 26 Euro für natürliche Personen und 33 Euro für juristische Personen. Jeder weitere gesetzliche Vertreter kostet 13 Euro, eine Zweitschrift 15 Euro. Die Abmeldung ist kostenfrei.

Kann ich mein Gewerbe in Troisdorf online anmelden?

Ja. Ja, über Wirtschafts-Service-Portal.NRW.

Wo melde ich in Troisdorf ein Gewerbe an?

Ordnung und Gewerbe (Gewerbeamt), Rathaus Troisdorf, Kölner Straße 176, 53840 Troisdorf, Termin nötig.

Welche Unterlagen brauche ich in Troisdorf?

Die Stadt nennt: Vollständig ausgefülltes Anmeldeformular; Gültiger Personalausweis oder Reisepass; Gegebenenfalls Vollmacht (auch bei Ehegatten); Bei Personen aus Nicht-EU-Staaten: Aufenthaltstitel, der die selbständige Tätigkeit erlaubt; Gegebenenfalls Handwerkskarte; Bei Gesellschaften im Handelsregister: Handelsregisterauszug und Angaben zur Geschäftsführung; Bei überwachungsbedürftigen Tätigkeiten: Führungszeugnis (Belegart 0) und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister.

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Troisdorf?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Troisdorf beträgt 500 % (für 2026, Quelle: Hebesatzsatzung der Stadt Troisdorf vom 12.05.2026).

Was muss ich nach der Gewerbeanmeldung erledigen?

Innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER an das Finanzamt senden (§ 138 Abs. 1b und Abs. 4 AO). Das Gewerbeamt übermittelt Daten aus der Anzeige an IHK oder Handwerkskammer und über die DGUV an die Berufsgenossenschaft (§ 14 Abs. 8 GewO); eine rechtzeitige Gewerbeanzeige gilt auch als Meldung an die Berufsgenossenschaft (§ 192 Abs. 1 SGB VII).

Quelle und Stand

Hauptquelle: Gewerbean-, -um- und -abmeldung | Serviceportal Stadt Troisdorf, geprüft am 5. Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist die Auskunft der Stadt. Fehler melden