Gewerbe anmelden in Bonn

Gewerbeanmeldung Bonn

Stand5. Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

Nordrhein-Westfalen, 323.587 Einwohner

Kosten
26 € (natürliche Person), 33 € (juristische Person)
Online möglich?
Ja, über Online-Gewerbemeldung der Bundesstadt Bonn Anmeldung mit: Kein Benutzerkonto nötig
Wo
Gewerbeangelegenheiten, Sondernutzungen (Bürgerdienste), Stadthaus, Berliner Platz 2, 53111 Bonn
Was mitbringen
Personalausweis (bei schriftlicher Anmeldung eine Kopie); Ausgefülltes Formular zur Gewerbeanmeldung und 1 weitereAlle Unterlagen ansehen

Hinweis der Stadt: Ein Gewerbe kann in Bonn frühestens 2 Wochen vor Beginn der Tätigkeit angemeldet werden.

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Bonn?

Die Stadt Bonn nennt diese Gebühr:

Natürliche Person
26 €
Juristische Person
33 €

Die Erstanmeldung kostet 26 Euro für natürliche Personen und 33 Euro für juristische Personen, jeder weitere Geschäftsführer einer juristischen Person 13 Euro. Eine Zweitschrift kostet 15 Euro.

Quelle: Seite der Stadt Bonn, Stand 5. Oktober 2026

Landesrecht Nordrhein-Westfalen: landesweit fester Betrag (26 € (natürliche Person), 33 € (juristische Person)). Regel für Nordrhein-Westfalen

Gewerbe in Bonn online anmelden

Die Stadt nimmt die Gewerbeanmeldung online an, über Online-Gewerbemeldung der Bundesstadt Bonn. Zum Anmelden: Kein Benutzerkonto nötig.

Zur Online-Anmeldung

Bei der Online-Meldung ist kein Benutzerkonto nötig, die Rückmeldung kommt schriftlich.

Quelle: Seite der Stadt Bonn

Gewerbeamt Bonn

Gewerbeangelegenheiten, Sondernutzungen (Bürgerdienste)

Stadthaus, Berliner Platz 2, 53111 Bonn

E-Mail: gewerbe@bonn.de
Seite des Amts

Unterlagen für die Gewerbeanmeldung

Die Stadt Bonn nennt:

  • Personalausweis (bei schriftlicher Anmeldung eine Kopie)
  • Ausgefülltes Formular zur Gewerbeanmeldung
  • Bei Vertretung: Ausweis des Gewerbetreibenden und eine Vollmacht

Nach der Anmeldung

  1. Empfangsbescheinigung

    Das Gewerbeamt bescheinigt den Empfang der Anzeige innerhalb von drei Tagen (§ 15 Abs. 1 GewO). Das ist der sogenannte Gewerbeschein.

  2. Finanzamt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

    Innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung per ELSTER an das Finanzamt (§ 138 Abs. 1b und 4 AO). Danach bekommen Sie Ihre Steuernummer.

  3. IHK oder Handwerkskammer

    Gewerbetreibende gehören kraft Gesetzes zur IHK (§ 2 IHKG), Handwerksbetriebe zur Handwerkskammer (§ 90 HwO). Das Gewerbeamt meldet Sie dort (§ 14 Abs. 8 GewO). Zuständig für Bonn: IHK Bonn/Rhein-Sieg bzw. Handwerkskammer zu Köln.

  4. Berufsgenossenschaft

    Binnen einer Woche ist der Unfallversicherungsträger zu informieren; eine rechtzeitige Gewerbeanzeige erfüllt das (§ 192 Abs. 1 SGB VII). Welche Berufsgenossenschaft zuständig ist, zeigt die DGUV.

  5. Später ändern oder beenden

    Umzug, neuer Tätigkeitsbereich oder Aufgabe müssen Sie ebenfalls anzeigen (§ 14 Abs. 1 GewO): Ummeldung in Bonn, Abmeldung in Bonn.

Gewerbesteuer in Bonn

537 % Hebesatz für 2026

Quelle: Haushaltssatzung der Bundesstadt Bonn für die Haushaltsjahre 2025/2026 (§ 6), Stand 5. Oktober 2026

Die Gewerbesteuer ergibt sich aus Gewerbeertrag, Steuermesszahl von 3,5 % und dem Hebesatz der Gemeinde (§§ 11, 16 GewStG). Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 €.

Gewerbesteuer in Bonn schätzen

Rechtsform
Gewinn, abgerundet auf volle 100 €
50.000 €
abzüglich Freibetrag
24.500 €
Steuermessbetrag (3,5 %)
892,50 €
Gewerbesteuer im Jahr
4.792,73 €

Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften können die Gewerbesteuer zum großen Teil mit ihrer Einkommensteuer verrechnen: Nach § 35 EStG mindert sich die Einkommensteuer um das Vierfache des Messbetrags, höchstens um die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer und nur soweit Einkommensteuer auf die gewerblichen Einkünfte entfällt.

Vereinfachte Schätzung nach § 11 GewStG: Gewinn gleich Gewerbeertrag, ohne Hinzurechnungen und Kürzungen (§§ 8, 9 GewStG). Freibetrag 24.500 € nur für natürliche Personen und Personengesellschaften. Keine Steuerberatung; den Bescheid erlassen Finanzamt und Gemeinde.

Alle Hebesätze im Vergleich

Städte in der Nähe

StadtEntfernungHebesatz
Troisdorf 10 km 500 %
Bergisch Gladbach 29 km 485 %
Kerpen 32 km 550 %
Leverkusen 34 km 250 %
Neuwied 42 km 405 %

Häufige Fragen zur Gewerbeanmeldung in Bonn

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Bonn?

26 € (natürliche Person), 33 € (juristische Person). Die Erstanmeldung kostet 26 Euro für natürliche Personen und 33 Euro für juristische Personen, jeder weitere Geschäftsführer einer juristischen Person 13 Euro. Eine Zweitschrift kostet 15 Euro.

Kann ich mein Gewerbe in Bonn online anmelden?

Ja. Ja, über Online-Gewerbemeldung der Bundesstadt Bonn. Anmeldung: Kein Benutzerkonto nötig.

Wo melde ich in Bonn ein Gewerbe an?

Gewerbeangelegenheiten, Sondernutzungen (Bürgerdienste), Stadthaus, Berliner Platz 2, 53111 Bonn.

Welche Unterlagen brauche ich in Bonn?

Die Stadt nennt: Personalausweis (bei schriftlicher Anmeldung eine Kopie); Ausgefülltes Formular zur Gewerbeanmeldung; Bei Vertretung: Ausweis des Gewerbetreibenden und eine Vollmacht.

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Bonn?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Bonn beträgt 537 % (für 2026, Quelle: Haushaltssatzung der Bundesstadt Bonn für die Haushaltsjahre 2025/2026 (§ 6)).

Was muss ich nach der Gewerbeanmeldung erledigen?

Innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER an das Finanzamt senden (§ 138 Abs. 1b und Abs. 4 AO). Das Gewerbeamt übermittelt Daten aus der Anzeige an IHK oder Handwerkskammer und über die DGUV an die Berufsgenossenschaft (§ 14 Abs. 8 GewO); eine rechtzeitige Gewerbeanzeige gilt auch als Meldung an die Berufsgenossenschaft (§ 192 Abs. 1 SGB VII).

Quelle und Stand

Hauptquelle: Gewerbeanmeldung | Bundesstadt Bonn, geprüft am 5. Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist die Auskunft der Stadt. Fehler melden