Gewerbe anmelden in Frankfurt (Oder)

Gewerbeanmeldung Frankfurt (Oder)

Stand18. Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

Brandenburg, 56.586 Einwohner

Kosten
ab 36,60 €
Wo
Abteilung Gewerbeangelegenheiten (Amt für Ordnung und Sicherheit), Stadthaus, Haus 1, Goepelstraße 38, 15234 Frankfurt (Oder)
Was mitbringen
Formular Gewerbe-Anmeldung (GewA 1); Nachweis der Identität, zum Beispiel Kopie von Personalausweis oder Reisepass, Meldebescheinigung und 3 weitereAlle Unterlagen ansehen

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Frankfurt (Oder)?

Gebühr für die Gewerbeanmeldung in Frankfurt (Oder):

ab 36,60 €

Frankfurt (Oder) verweist auf die Landesgebühr: nach Zeitaufwand, mindestens 36,60 Euro für natürliche Personen und mindestens 66 Euro für juristische Personen mit einem gesetzlichen Vertreter, plus mindestens 18 Euro für jeden weiteren Vertreter. Beim Ausschank alkoholischer Getränke kommen 12 Euro je Person hinzu.

Quelle: Seite der Stadt Frankfurt (Oder), Stand 18. Oktober 2026

Landesrecht Brandenburg: nach Zeitaufwand der Behörde (ab 36,60 €). Regel für Brandenburg

Gewerbe in Frankfurt (Oder) online anmelden

Die Stadt nimmt die Gewerbeanmeldung online an, über Online-Formular Gewerbeanmeldung der Stadt Frankfurt (Oder).

Zur Online-Anmeldung

Bei persönlicher Vorsprache gibt es die Empfangsbescheinigung sofort, bei schriftlicher oder Online-Anmeldung innerhalb von 3 Tagen, wenn alles vollständig ist.

Quelle: Seite der Stadt Frankfurt (Oder)

Gewerbeamt Frankfurt (Oder)

Abteilung Gewerbeangelegenheiten (Amt für Ordnung und Sicherheit)

Stadthaus, Haus 1, Goepelstraße 38, 15234 Frankfurt (Oder)

Telefon: 0335 552-3501
Seite des Amts

Unterlagen für die Gewerbeanmeldung

Die Stadt Frankfurt (Oder) nennt:

  • Formular Gewerbe-Anmeldung (GewA 1)
  • Nachweis der Identität, zum Beispiel Kopie von Personalausweis oder Reisepass, Meldebescheinigung
  • Wenn die Firma im Handelsregister steht: notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag oder Kopie des Handelsregisterauszugs (bei Genossenschaften und Vereinen der Registerauszug)
  • Beiblatt Vertretungsberechtigte
  • Mietvertrag für die Betriebsstätte (laut Seite Gewerbeanmeldung der Gewerbeangelegenheiten)

Nach der Anmeldung

  1. Empfangsbescheinigung

    Das Gewerbeamt bescheinigt den Empfang der Anzeige innerhalb von drei Tagen (§ 15 Abs. 1 GewO). Das ist der sogenannte Gewerbeschein.

  2. Finanzamt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

    Innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung per ELSTER an das Finanzamt (§ 138 Abs. 1b und 4 AO). Danach bekommen Sie Ihre Steuernummer.

  3. IHK oder Handwerkskammer

    Gewerbetreibende gehören kraft Gesetzes zur IHK (§ 2 IHKG), Handwerksbetriebe zur Handwerkskammer (§ 90 HwO). Das Gewerbeamt meldet Sie dort (§ 14 Abs. 8 GewO). Zuständig für Frankfurt (Oder): IHK Ostbrandenburg bzw. Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg.

  4. Berufsgenossenschaft

    Binnen einer Woche ist der Unfallversicherungsträger zu informieren; eine rechtzeitige Gewerbeanzeige erfüllt das (§ 192 Abs. 1 SGB VII). Welche Berufsgenossenschaft zuständig ist, zeigt die DGUV.

  5. Später ändern oder beenden

    Umzug, neuer Tätigkeitsbereich oder Aufgabe müssen Sie ebenfalls anzeigen (§ 14 Abs. 1 GewO): Ummeldung in Frankfurt (Oder), Abmeldung in Frankfurt (Oder).

Gewerbesteuer in Frankfurt (Oder)

400 % Hebesatz für 2026

Quelle: Hebesatzsatzung der Stadt Frankfurt (Oder) ab 2025 (SVV 04.12.2025, Amtsblatt Nr. 14 vom 17.12.2025), Stand 18. Oktober 2026

Die Gewerbesteuer ergibt sich aus Gewerbeertrag, Steuermesszahl von 3,5 % und dem Hebesatz der Gemeinde (§§ 11, 16 GewStG). Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 €.

Gewerbesteuer in Frankfurt (Oder) schätzen

Rechtsform
Gewinn, abgerundet auf volle 100 €
50.000 €
abzüglich Freibetrag
24.500 €
Steuermessbetrag (3,5 %)
892,50 €
Gewerbesteuer im Jahr
3.570 €

Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften können die Gewerbesteuer zum großen Teil mit ihrer Einkommensteuer verrechnen: Nach § 35 EStG mindert sich die Einkommensteuer um das Vierfache des Messbetrags, höchstens um die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer und nur soweit Einkommensteuer auf die gewerblichen Einkünfte entfällt.

Vereinfachte Schätzung nach § 11 GewStG: Gewinn gleich Gewerbeertrag, ohne Hinzurechnungen und Kürzungen (§§ 8, 9 GewStG). Freibetrag 24.500 € nur für natürliche Personen und Personengesellschaften. Keine Steuerberatung; den Bescheid erlassen Finanzamt und Gemeinde.

Alle Hebesätze im Vergleich

Städte in der Nähe

StadtEntfernungHebesatz
Cottbus 67 km 400 %
Potsdam 102 km 470 %
Brandenburg an der Havel 135 km 450 %
Görlitz 136 km 430 %
Neubrandenburg 160 km 440 %

Häufige Fragen zur Gewerbeanmeldung in Frankfurt (Oder)

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Frankfurt (Oder)?

ab 36,60 €. Frankfurt (Oder) verweist auf die Landesgebühr: nach Zeitaufwand, mindestens 36,60 Euro für natürliche Personen und mindestens 66 Euro für juristische Personen mit einem gesetzlichen Vertreter, plus mindestens 18 Euro für jeden weiteren Vertreter. Beim Ausschank alkoholischer Getränke kommen 12 Euro je Person hinzu.

Kann ich mein Gewerbe in Frankfurt (Oder) online anmelden?

Ja. Ja, über Online-Formular Gewerbeanmeldung der Stadt Frankfurt (Oder).

Wo melde ich in Frankfurt (Oder) ein Gewerbe an?

Abteilung Gewerbeangelegenheiten (Amt für Ordnung und Sicherheit), Stadthaus, Haus 1, Goepelstraße 38, 15234 Frankfurt (Oder).

Welche Unterlagen brauche ich in Frankfurt (Oder)?

Die Stadt nennt: Formular Gewerbe-Anmeldung (GewA 1); Nachweis der Identität, zum Beispiel Kopie von Personalausweis oder Reisepass, Meldebescheinigung; Wenn die Firma im Handelsregister steht: notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag oder Kopie des Handelsregisterauszugs (bei Genossenschaften und Vereinen der Registerauszug); Beiblatt Vertretungsberechtigte; Mietvertrag für die Betriebsstätte (laut Seite Gewerbeanmeldung der Gewerbeangelegenheiten).

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Frankfurt (Oder)?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Frankfurt (Oder) beträgt 400 % (für 2026, Quelle: Hebesatzsatzung der Stadt Frankfurt (Oder) ab 2025 (SVV 04.12.2025, Amtsblatt Nr. 14 vom 17.12.2025)).

Was muss ich nach der Gewerbeanmeldung erledigen?

Innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER an das Finanzamt senden (§ 138 Abs. 1b und Abs. 4 AO). Das Gewerbeamt übermittelt Daten aus der Anzeige an IHK oder Handwerkskammer und über die DGUV an die Berufsgenossenschaft (§ 14 Abs. 8 GewO); eine rechtzeitige Gewerbeanzeige gilt auch als Meldung an die Berufsgenossenschaft (§ 192 Abs. 1 SGB VII).

Quelle und Stand

Hauptquelle: Gewerbe anmelden | Bürger- und Unternehmensservice A-Z, Frankfurt (Oder), geprüft am 18. Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist die Auskunft der Stadt. Fehler melden