Gewerbe anmelden in Neubrandenburg

Gewerbeanmeldung Neubrandenburg

Stand18. Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

Mecklenburg-Vorpommern, 59.494 Einwohner

Kosten
32 € nach Landesrecht in Mecklenburg-Vorpommern; die Stadt nennt keinen eigenen BetragGrundlage: Gewerbekostenverordnung (GewKostVO M-V), Anlage Tarifstelle 100.1
Online möglich?
Die Stadt nennt keinen Online-Weg; landesweit gibt es MV-Serviceportal
Wo
Abteilung Ordnung, Verkehr und Gewerbe, Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg, Termin empfohlen
Was mitbringen
Die Stadt listet keine Unterlagen; üblich sind Ausweis und das Anmeldeformular

Hinweis der Stadt: Die Abteilung Ordnung, Verkehr und Gewerbe hat Montag, Dienstag und Donnerstag Sprechzeiten. Wer Wartezeit vermeiden will, vereinbart vorher telefonisch einen Termin, bei Bedarf auch außerhalb der Sprechzeiten.

Unsicher: Nicht alle Angaben dieser Seite standen auf den offiziellen Seiten der Stadt. Bitte vor dem Termin bei der Stadt nachfragen.

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Neubrandenburg?

Die Stadt Neubrandenburg nennt auf ihrer Seite keinen konkreten Betrag. Sie schreibt:

Neubrandenburg nennt auf seiner Seite keine Gebühr. Es gilt die landesweite Gewerbekostenverordnung.

Quelle: Seite der Stadt Neubrandenburg, Stand 18. Oktober 2026

Was das Landesrecht in Mecklenburg-Vorpommern vorgibt

32 € landesweit fester Betrag

In Mecklenburg-Vorpommern legt die Gewerbekostenverordnung die Gebühr landesweit fest: Eine Gewerbeanmeldung kostet 32 Euro. Eine Ummeldung kostet 27 Euro, die Abmeldung ist gebührenfrei.

Rechtsgrundlage: Gewerbekostenverordnung (GewKostVO M-V), Anlage Tarifstelle 100.1, Fassung 12. Oktober 2023, Stand 18. Oktober 2026

Gewerbe in Neubrandenburg online anmelden

Die Stadt nennt auf ihrer Seite keinen Online-Weg. Landesweit gibt es MV-Serviceportal (Anmeldung: BundID, Mein Unternehmenskonto (ELSTER) oder Gastzugang); ob Neubrandenburg dort angeschlossen ist, steht dort bei der Ortsauswahl.

Quelle: Seite der Stadt Neubrandenburg

Gewerbeamt Neubrandenburg

Abteilung Ordnung, Verkehr und Gewerbe, Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg

Termin empfohlen
Telefon: 0395 555-2269
E-Mail: ordnungsamt@neubrandenburg.de
Seite des Amts

Unterlagen für die Gewerbeanmeldung

Die Stadt listet keine Unterlagen auf. Üblich sind ein gültiger Ausweis und das ausgefüllte Formular; für erlaubnispflichtige Gewerbe kommt die Erlaubnis dazu. Fragen Sie im Zweifel beim Gewerbeamt nach.

Nach der Anmeldung

  1. Empfangsbescheinigung

    Das Gewerbeamt bescheinigt den Empfang der Anzeige innerhalb von drei Tagen (§ 15 Abs. 1 GewO). Das ist der sogenannte Gewerbeschein.

  2. Finanzamt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

    Innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung per ELSTER an das Finanzamt (§ 138 Abs. 1b und 4 AO). Danach bekommen Sie Ihre Steuernummer.

  3. IHK oder Handwerkskammer

    Gewerbetreibende gehören kraft Gesetzes zur IHK (§ 2 IHKG), Handwerksbetriebe zur Handwerkskammer (§ 90 HwO). Das Gewerbeamt meldet Sie dort (§ 14 Abs. 8 GewO). Zuständig für Neubrandenburg: IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern bzw. Handwerkskammer Ostmecklenburg-Vorpommern.

  4. Berufsgenossenschaft

    Binnen einer Woche ist der Unfallversicherungsträger zu informieren; eine rechtzeitige Gewerbeanzeige erfüllt das (§ 192 Abs. 1 SGB VII). Welche Berufsgenossenschaft zuständig ist, zeigt die DGUV.

  5. Später ändern oder beenden

    Umzug, neuer Tätigkeitsbereich oder Aufgabe müssen Sie ebenfalls anzeigen (§ 14 Abs. 1 GewO): Gewerbe ummelden, Gewerbe abmelden.

Gewerbesteuer in Neubrandenburg

440 % Hebesatz für 2026

Quelle: Hebesatzsatzung der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg (Stadtvertretung 19.12.2024, gültig ab 01.01.2025), Stand 18. Oktober 2026

Die Gewerbesteuer ergibt sich aus Gewerbeertrag, Steuermesszahl von 3,5 % und dem Hebesatz der Gemeinde (§§ 11, 16 GewStG). Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 €.

Gewerbesteuer in Neubrandenburg schätzen

Rechtsform
Gewinn, abgerundet auf volle 100 €
50.000 €
abzüglich Freibetrag
24.500 €
Steuermessbetrag (3,5 %)
892,50 €
Gewerbesteuer im Jahr
3.927 €

Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften können die Gewerbesteuer zum großen Teil mit ihrer Einkommensteuer verrechnen: Nach § 35 EStG mindert sich die Einkommensteuer um das Vierfache des Messbetrags, höchstens um die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer und nur soweit Einkommensteuer auf die gewerblichen Einkünfte entfällt.

Vereinfachte Schätzung nach § 11 GewStG: Gewinn gleich Gewerbeertrag, ohne Hinzurechnungen und Kürzungen (§§ 8, 9 GewStG). Freibetrag 24.500 € nur für natürliche Personen und Personengesellschaften. Keine Steuerberatung; den Bescheid erlassen Finanzamt und Gemeinde.

Alle Hebesätze im Vergleich

Städte in der Nähe

StadtEntfernungHebesatz
Greifswald 60 km 425 %
Stralsund 85 km 445 %
Rostock 95 km 465 %
Schwerin 122 km 458 %
Potsdam 129 km 470 %

Häufige Fragen zur Gewerbeanmeldung in Neubrandenburg

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Neubrandenburg?

Die Stadt nennt keinen eigenen Betrag. Nach Landesrecht gilt: In Mecklenburg-Vorpommern legt die Gewerbekostenverordnung die Gebühr landesweit fest: Eine Gewerbeanmeldung kostet 32 Euro. Eine Ummeldung kostet 27 Euro, die Abmeldung ist gebührenfrei.

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Neubrandenburg?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Neubrandenburg beträgt 440 % (für 2026, Quelle: Hebesatzsatzung der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg (Stadtvertretung 19.12.2024, gültig ab 01.01.2025)).

Was muss ich nach der Gewerbeanmeldung erledigen?

Innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER an das Finanzamt senden (§ 138 Abs. 1b und Abs. 4 AO). Das Gewerbeamt übermittelt Daten aus der Anzeige an IHK oder Handwerkskammer und über die DGUV an die Berufsgenossenschaft (§ 14 Abs. 8 GewO); eine rechtzeitige Gewerbeanzeige gilt auch als Meldung an die Berufsgenossenschaft (§ 192 Abs. 1 SGB VII).

Quelle und Stand

Hauptquelle: Ordnung, Verkehr & Gewerbe | Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg, geprüft am 18. Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist die Auskunft der Stadt. Fehler melden