Gewerbe anmelden in Potsdam
Gewerbeanmeldung Potsdam
Stand5. Oktober 2026
Das Wichtigste in Kürze
Brandenburg, 185.137 Einwohner
- Kosten
- ab 36,60 €, online 30 €
- Online möglich?
- Ja, über eMeldung der Landeshauptstadt Potsdam
- Wo
- Fachbereich Ordnung und Sicherheit, Arbeitsgruppe Gewerbeangelegenheiten, Friedrich-Ebert-Straße 79/81, 14469 Potsdam
- Was mitbringen
- Formular Gewerbe-Anmeldung (GewA 1); Identitätsnachweis, zum Beispiel Kopie von Personalausweis oder Reisepass oder eine Meldebescheinigung und 7 weitereAlle Unterlagen ansehen
Hinweis der Stadt: Bei der Online-eMeldung muss die ausgedruckte Zusammenfassung unterschrieben per Post an das Gewerbeamt geschickt werden.
Was kostet die Gewerbeanmeldung in Potsdam?
Die Stadt Potsdam nennt diese Gebühr:
- Online
- 30 €
ab 36,60 €
Potsdam berechnet die Gebühr nach Zeitaufwand: für natürliche Personen mindestens 36,60 Euro, für juristische Personen mit einem gesetzlichen Vertreter mindestens 66 Euro (je weiterer Vertreter mindestens 18 Euro). Über die Online-eMeldung nennt die Stadt 30 Euro für die Anmeldung, abweichende Gebühren sind möglich.
Quelle: Seite der Stadt Potsdam, Stand 5. Oktober 2026
Landesrecht Brandenburg: nach Zeitaufwand der Behörde (ab 36,60 €). Regel für Brandenburg
Gewerbe in Potsdam online anmelden
Die Stadt nimmt die Gewerbeanmeldung online an, über eMeldung der Landeshauptstadt Potsdam.
Bei der eMeldung wird die Zusammenfassung ausgedruckt, unterschrieben und per Post geschickt; der Empfang wird innerhalb von 3 Tagen nach Posteingang bescheinigt.
Quelle: Seite der Stadt Potsdam
Gewerbeamt Potsdam
Fachbereich Ordnung und Sicherheit, Arbeitsgruppe Gewerbeangelegenheiten
Friedrich-Ebert-Straße 79/81, 14469 Potsdam
Telefon: 0331 289-1690
E-Mail: Gewerbeangelegenheiten@Rathaus.Potsdam.de
Seite des Amts
Unterlagen für die Gewerbeanmeldung
Die Stadt Potsdam nennt:
- Formular Gewerbe-Anmeldung (GewA 1)
- Identitätsnachweis, zum Beispiel Kopie von Personalausweis oder Reisepass oder eine Meldebescheinigung
- bei im Handelsregister eingetragenen Firmen: notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag oder Kopie des Handelsregisterauszugs
- bei Genossenschaften oder Vereinen: Auszug aus dem jeweiligen Register
- Beiblatt Vertretungsberechtigte
- bei juristischen Personen in Gründung: Gründungsvertrag, Anmeldung beim Amtsgericht und Vollmacht der Gründer
- bei Vertretung: Vollmacht
- bei Handwerk: Handwerkskarte; bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten: die Erlaubnis
- für Nicht-EU-Bürger: Aufenthaltstitel, der die selbstständige Tätigkeit erlaubt
Nach der Anmeldung
-
Empfangsbescheinigung
Das Gewerbeamt bescheinigt den Empfang der Anzeige innerhalb von drei Tagen (§ 15 Abs. 1 GewO). Das ist der sogenannte Gewerbeschein.
-
Finanzamt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung per ELSTER an das Finanzamt (§ 138 Abs. 1b und 4 AO). Danach bekommen Sie Ihre Steuernummer.
-
IHK oder Handwerkskammer
Gewerbetreibende gehören kraft Gesetzes zur IHK (§ 2 IHKG), Handwerksbetriebe zur Handwerkskammer (§ 90 HwO). Das Gewerbeamt meldet Sie dort (§ 14 Abs. 8 GewO). Zuständig für Potsdam: IHK Potsdam bzw. Handwerkskammer Potsdam.
-
Berufsgenossenschaft
Binnen einer Woche ist der Unfallversicherungsträger zu informieren; eine rechtzeitige Gewerbeanzeige erfüllt das (§ 192 Abs. 1 SGB VII). Welche Berufsgenossenschaft zuständig ist, zeigt die DGUV.
-
Später ändern oder beenden
Umzug, neuer Tätigkeitsbereich oder Aufgabe müssen Sie ebenfalls anzeigen (§ 14 Abs. 1 GewO): Ummeldung in Potsdam, Gewerbe abmelden.
Gewerbesteuer in Potsdam
470 % Hebesatz für 2026
Quelle: Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Potsdam für das Haushaltsjahr 2026, Stand 5. Oktober 2026
Die Gewerbesteuer ergibt sich aus Gewerbeertrag, Steuermesszahl von 3,5 % und dem Hebesatz der Gemeinde (§§ 11, 16 GewStG). Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 €.
Städte in der Nähe
| Stadt | Entfernung | Hebesatz |
|---|---|---|
| Brandenburg an der Havel | 33 km | 450 % |
| Dessau-Roßlau | 84 km | 450 % |
| Magdeburg | 101 km | 450 % |
| Cottbus | 113 km | 400 % |
| Halle (Saale) | 126 km | 470 % |
Häufige Fragen zur Gewerbeanmeldung in Potsdam
Was kostet die Gewerbeanmeldung in Potsdam?
ab 36,60 €, online 30 €. Potsdam berechnet die Gebühr nach Zeitaufwand: für natürliche Personen mindestens 36,60 Euro, für juristische Personen mit einem gesetzlichen Vertreter mindestens 66 Euro (je weiterer Vertreter mindestens 18 Euro). Über die Online-eMeldung nennt die Stadt 30 Euro für die Anmeldung, abweichende Gebühren sind möglich.
Kann ich mein Gewerbe in Potsdam online anmelden?
Ja. Ja, über eMeldung der Landeshauptstadt Potsdam.
Wo melde ich in Potsdam ein Gewerbe an?
Fachbereich Ordnung und Sicherheit, Arbeitsgruppe Gewerbeangelegenheiten, Friedrich-Ebert-Straße 79/81, 14469 Potsdam.
Welche Unterlagen brauche ich in Potsdam?
Die Stadt nennt: Formular Gewerbe-Anmeldung (GewA 1); Identitätsnachweis, zum Beispiel Kopie von Personalausweis oder Reisepass oder eine Meldebescheinigung; bei im Handelsregister eingetragenen Firmen: notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag oder Kopie des Handelsregisterauszugs; bei Genossenschaften oder Vereinen: Auszug aus dem jeweiligen Register; Beiblatt Vertretungsberechtigte; bei juristischen Personen in Gründung: Gründungsvertrag, Anmeldung beim Amtsgericht und Vollmacht der Gründer; bei Vertretung: Vollmacht; bei Handwerk: Handwerkskarte; bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten: die Erlaubnis; für Nicht-EU-Bürger: Aufenthaltstitel, der die selbstständige Tätigkeit erlaubt.
Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Potsdam?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Potsdam beträgt 470 % (für 2026, Quelle: Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Potsdam für das Haushaltsjahr 2026).
Was muss ich nach der Gewerbeanmeldung erledigen?
Innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER an das Finanzamt senden (§ 138 Abs. 1b und Abs. 4 AO). Das Gewerbeamt übermittelt Daten aus der Anzeige an IHK oder Handwerkskammer und über die DGUV an die Berufsgenossenschaft (§ 14 Abs. 8 GewO); eine rechtzeitige Gewerbeanzeige gilt auch als Meldung an die Berufsgenossenschaft (§ 192 Abs. 1 SGB VII).
Quelle und Stand
Hauptquelle: Gewerbeanmeldung | Landeshauptstadt Potsdam, geprüft am 5. Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist die Auskunft der Stadt. Fehler melden