Gewerbe anmelden in Cottbus

Gewerbeanmeldung Cottbus

Stand5. Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

Brandenburg, 95.140 Einwohner

Kosten
ab 36,60 € nach Landesrecht in Brandenburg; die Stadt nennt keinen eigenen BetragGrundlage: Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa (MWEKEGebO), Anlage Gebührentarif, Tarifstelle 2.1.1.1
Wo
Fachbereich Ordnung und Sicherheit, Gewerbeangelegenheiten, Berliner Str. 6, 03046 Cottbus, Termin empfohlen
Was mitbringen
Die Stadt listet keine Unterlagen; üblich sind Ausweis und das Anmeldeformular

Hinweis der Stadt: Die Sachbearbeiter sind jeweils für bestimmte Anfangsbuchstaben des Firmen- oder Familiennamens zuständig; wer einen Beratungstermin vor Ort braucht, vereinbart ihn vorab per Telefon oder E-Mail.

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Cottbus?

Die Stadt Cottbus nennt auf ihrer Seite keinen konkreten Betrag.

Quelle: Seite der Stadt Cottbus, Stand 5. Oktober 2026

Was das Landesrecht in Brandenburg vorgibt

ab 36,60 € nach Zeitaufwand der Behörde

In Brandenburg richtet sich die Gebühr für die Gewerbeanmeldung landesweit nach dem Zeitaufwand. Sie beträgt mindestens 36,60 Euro für natürliche Personen und mindestens 66 Euro für juristische Personen mit einem gesetzlichen Vertreter (mindestens 18 Euro für jeden weiteren Vertreter). Beim Ausschank alkoholischer Getränke kommen 12 Euro je Person hinzu.

Rechtsgrundlage: Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa (MWEKEGebO), Anlage Gebührentarif, Tarifstelle 2.1.1.1, Fassung 12. November 2024, Stand 5. Oktober 2026

Gewerbe in Cottbus online anmelden

Die Stadt nimmt die Gewerbeanmeldung online an, über Einheitlicher Ansprechpartner Brandenburg: Online-Assistent Gewerbe-Anmeldung.

Zur Online-Anmeldung

Bei persönlicher Vorsprache erfassen die Sachbearbeiter die Meldung direkt am PC, ein vorher ausgefülltes Formular ist nicht nötig.

Quelle: Seite der Stadt Cottbus

Gewerbeamt Cottbus

Fachbereich Ordnung und Sicherheit, Gewerbeangelegenheiten

Berliner Str. 6, 03046 Cottbus

Termin empfohlen
Telefon: 0355 612-2878
E-Mail: gewerbe@cottbus.de
Seite des Amts

Unterlagen für die Gewerbeanmeldung

Die Stadt listet keine Unterlagen auf. Üblich sind ein gültiger Ausweis und das ausgefüllte Formular; für erlaubnispflichtige Gewerbe kommt die Erlaubnis dazu. Fragen Sie im Zweifel beim Gewerbeamt nach.

Nach der Anmeldung

  1. Empfangsbescheinigung

    Das Gewerbeamt bescheinigt den Empfang der Anzeige innerhalb von drei Tagen (§ 15 Abs. 1 GewO). Das ist der sogenannte Gewerbeschein.

  2. Finanzamt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

    Innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung per ELSTER an das Finanzamt (§ 138 Abs. 1b und 4 AO). Danach bekommen Sie Ihre Steuernummer.

  3. IHK oder Handwerkskammer

    Gewerbetreibende gehören kraft Gesetzes zur IHK (§ 2 IHKG), Handwerksbetriebe zur Handwerkskammer (§ 90 HwO). Das Gewerbeamt meldet Sie dort (§ 14 Abs. 8 GewO). Zuständig für Cottbus: IHK Cottbus bzw. Handwerkskammer Cottbus.

  4. Berufsgenossenschaft

    Binnen einer Woche ist der Unfallversicherungsträger zu informieren; eine rechtzeitige Gewerbeanzeige erfüllt das (§ 192 Abs. 1 SGB VII). Welche Berufsgenossenschaft zuständig ist, zeigt die DGUV.

  5. Später ändern oder beenden

    Umzug, neuer Tätigkeitsbereich oder Aufgabe müssen Sie ebenfalls anzeigen (§ 14 Abs. 1 GewO): Gewerbe ummelden, Gewerbe abmelden.

Gewerbesteuer in Cottbus

400 % Hebesatz für 2026

Quelle: Haushaltssatzung der Stadt Cottbus/Chóśebuz für das Haushaltsjahr 2026 (Amtsblatt Nr. 4/2026), Stand 5. Oktober 2026

Die Gewerbesteuer ergibt sich aus Gewerbeertrag, Steuermesszahl von 3,5 % und dem Hebesatz der Gemeinde (§§ 11, 16 GewStG). Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 €.

Gewerbesteuer in Cottbus schätzen

Rechtsform
Gewinn, abgerundet auf volle 100 €
50.000 €
abzüglich Freibetrag
24.500 €
Steuermessbetrag (3,5 %)
892,50 €
Gewerbesteuer im Jahr
3.570 €

Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften können die Gewerbesteuer zum großen Teil mit ihrer Einkommensteuer verrechnen: Nach § 35 EStG mindert sich die Einkommensteuer um das Vierfache des Messbetrags, höchstens um die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer und nur soweit Einkommensteuer auf die gewerblichen Einkünfte entfällt.

Vereinfachte Schätzung nach § 11 GewStG: Gewinn gleich Gewerbeertrag, ohne Hinzurechnungen und Kürzungen (§§ 8, 9 GewStG). Freibetrag 24.500 € nur für natürliche Personen und Personengesellschaften. Keine Steuerberatung; den Bescheid erlassen Finanzamt und Gemeinde.

Alle Hebesätze im Vergleich

Städte in der Nähe

StadtEntfernungHebesatz
Potsdam 113 km 470 %
Brandenburg an der Havel 141 km 450 %
Chemnitz 142 km 450 %
Dessau-Roßlau 144 km 450 %
Halle (Saale) 166 km 470 %

Häufige Fragen zur Gewerbeanmeldung in Cottbus

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Cottbus?

Die Stadt nennt keinen eigenen Betrag. Nach Landesrecht gilt: In Brandenburg richtet sich die Gebühr für die Gewerbeanmeldung landesweit nach dem Zeitaufwand. Sie beträgt mindestens 36,60 Euro für natürliche Personen und mindestens 66 Euro für juristische Personen mit einem gesetzlichen Vertreter (mindestens 18 Euro für jeden weiteren Vertreter). Beim Ausschank alkoholischer Getränke kommen 12 Euro je Person hinzu.

Kann ich mein Gewerbe in Cottbus online anmelden?

Ja. Ja, über Einheitlicher Ansprechpartner Brandenburg: Online-Assistent Gewerbe-Anmeldung.

Wo melde ich in Cottbus ein Gewerbe an?

Fachbereich Ordnung und Sicherheit, Gewerbeangelegenheiten, Berliner Str. 6, 03046 Cottbus, Termin empfohlen.

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Cottbus?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Cottbus beträgt 400 % (für 2026, Quelle: Haushaltssatzung der Stadt Cottbus/Chóśebuz für das Haushaltsjahr 2026 (Amtsblatt Nr. 4/2026)).

Was muss ich nach der Gewerbeanmeldung erledigen?

Innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER an das Finanzamt senden (§ 138 Abs. 1b und Abs. 4 AO). Das Gewerbeamt übermittelt Daten aus der Anzeige an IHK oder Handwerkskammer und über die DGUV an die Berufsgenossenschaft (§ 14 Abs. 8 GewO); eine rechtzeitige Gewerbeanzeige gilt auch als Meldung an die Berufsgenossenschaft (§ 192 Abs. 1 SGB VII).

Quelle und Stand

Hauptquelle: Gewerbe-Anzeigen | Stadt Cottbus/Chóśebuz, geprüft am 5. Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist die Auskunft der Stadt. Fehler melden