Gewerbe anmelden in Chemnitz
Gewerbeanmeldung Chemnitz
Stand5. Oktober 2026
Das Wichtigste in Kürze
Sachsen, 247.252 Einwohner
- Kosten
- 50 € (natürliche Person), 60 € (juristische Person)
- Online möglich?
- Ja, über Amt24 Sachsen Anmeldung mit: BundID oder Mein Unternehmenskonto (MUK)
- Wo
- Gewerbe (Bürger- und Ordnungsangelegenheiten), Düsseldorfer Platz 1, 09111 Chemnitz, Termin empfohlen
- Was mitbringen
- Kopie des aktuellen Personalausweises oder Reisepasses mit aktueller Meldebescheinigung; bei Anmeldung durch Bevollmächtigte oder gesetzliche Vertreter: schriftliche Vollmacht und 6 weitereAlle Unterlagen ansehen
Hinweis der Stadt: Für die Online-Anmeldung über Amt24 ist seit dem 4. Mai 2026 ein Konto bei BundID oder Mein Unternehmenskonto nötig.
Was kostet die Gewerbeanmeldung in Chemnitz?
Die Stadt Chemnitz nennt diese Gebühr:
- Natürliche Person
- 50 €
- Juristische Person
- 60 €
Chemnitz nennt in der Regel 50 Euro je Person für Einzelunternehmen und GbR. Für im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragene Unternehmen sind es in der Regel 60 Euro, bei Personengesellschaften je geschäftsführendem Gesellschafter.
Quelle: Seite der Stadt Chemnitz, Stand 5. Oktober 2026
Landesrecht Sachsen: Rahmen des Landes, Betrag legt die Gemeinde fest (22 € bis 112 €). Regel für Sachsen
Gewerbe in Chemnitz online anmelden
Die Stadt nimmt die Gewerbeanmeldung online an, über Amt24 Sachsen. Zum Anmelden: BundID oder Mein Unternehmenskonto (MUK).
Bei schriftlicher Anmeldung kommen Gewerbeschein und Gebührenbescheid in der Regel innerhalb von drei Tagen per Post.
Quelle: Seite der Stadt Chemnitz
Gewerbeamt Chemnitz
Gewerbe (Bürger- und Ordnungsangelegenheiten)
Düsseldorfer Platz 1, 09111 Chemnitz
Termin empfohlen
Telefon: 0371 488 3231
E-Mail: gewerbe@stadt-chemnitz.de
Seite des Amts
Unterlagen für die Gewerbeanmeldung
Die Stadt Chemnitz nennt:
- Kopie des aktuellen Personalausweises oder Reisepasses mit aktueller Meldebescheinigung
- bei Anmeldung durch Bevollmächtigte oder gesetzliche Vertreter: schriftliche Vollmacht
- bei eingetragenen Firmen: Kopie des Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregisterauszugs
- bei überwachungsbedürftigen oder erlaubnispflichtigen Gewerben: Auszug aus dem Gewerbezentralregister und Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate)
- bei Handwerk: Kopie der Handwerkskarte
- bei juristischen Personen in Gründung: Kopie des Gesellschaftsvertrags
- bei Online-Anmeldung: Erklärung zur Übereinstimmung mit der anzeigenden Person
- für Nicht-EU-Bürger: Aufenthaltstitel
Nach der Anmeldung
-
Empfangsbescheinigung
Das Gewerbeamt bescheinigt den Empfang der Anzeige innerhalb von drei Tagen (§ 15 Abs. 1 GewO). Das ist der sogenannte Gewerbeschein.
-
Finanzamt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung per ELSTER an das Finanzamt (§ 138 Abs. 1b und 4 AO). Danach bekommen Sie Ihre Steuernummer.
-
IHK oder Handwerkskammer
Gewerbetreibende gehören kraft Gesetzes zur IHK (§ 2 IHKG), Handwerksbetriebe zur Handwerkskammer (§ 90 HwO). Das Gewerbeamt meldet Sie dort (§ 14 Abs. 8 GewO). Zuständig für Chemnitz: IHK Chemnitz bzw. Handwerkskammer Chemnitz.
-
Berufsgenossenschaft
Binnen einer Woche ist der Unfallversicherungsträger zu informieren; eine rechtzeitige Gewerbeanzeige erfüllt das (§ 192 Abs. 1 SGB VII). Welche Berufsgenossenschaft zuständig ist, zeigt die DGUV.
-
Später ändern oder beenden
Umzug, neuer Tätigkeitsbereich oder Aufgabe müssen Sie ebenfalls anzeigen (§ 14 Abs. 1 GewO): Gewerbe ummelden, Gewerbe abmelden.
Gewerbesteuer in Chemnitz
450 % Hebesatz für 2026
Quelle: Haushaltssatzung der Stadt Chemnitz für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 (§ 5, Haushaltsplan Band 1), Stand 5. Oktober 2026
Die Gewerbesteuer ergibt sich aus Gewerbeertrag, Steuermesszahl von 3,5 % und dem Hebesatz der Gemeinde (§§ 11, 16 GewStG). Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 €.
Städte in der Nähe
| Stadt | Entfernung | Hebesatz |
|---|---|---|
| Zwickau | 33 km | 450 % |
| Gera | 59 km | 464 % |
| Jena | 94 km | 450 % |
| Halle (Saale) | 98 km | 470 % |
| Dessau-Roßlau | 121 km | 450 % |
Häufige Fragen zur Gewerbeanmeldung in Chemnitz
Was kostet die Gewerbeanmeldung in Chemnitz?
50 € (natürliche Person), 60 € (juristische Person). Chemnitz nennt in der Regel 50 Euro je Person für Einzelunternehmen und GbR. Für im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragene Unternehmen sind es in der Regel 60 Euro, bei Personengesellschaften je geschäftsführendem Gesellschafter.
Kann ich mein Gewerbe in Chemnitz online anmelden?
Ja. Ja, über Amt24 Sachsen. Anmeldung: BundID oder Mein Unternehmenskonto (MUK).
Wo melde ich in Chemnitz ein Gewerbe an?
Gewerbe (Bürger- und Ordnungsangelegenheiten), Düsseldorfer Platz 1, 09111 Chemnitz, Termin empfohlen.
Welche Unterlagen brauche ich in Chemnitz?
Die Stadt nennt: Kopie des aktuellen Personalausweises oder Reisepasses mit aktueller Meldebescheinigung; bei Anmeldung durch Bevollmächtigte oder gesetzliche Vertreter: schriftliche Vollmacht; bei eingetragenen Firmen: Kopie des Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregisterauszugs; bei überwachungsbedürftigen oder erlaubnispflichtigen Gewerben: Auszug aus dem Gewerbezentralregister und Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate); bei Handwerk: Kopie der Handwerkskarte; bei juristischen Personen in Gründung: Kopie des Gesellschaftsvertrags; bei Online-Anmeldung: Erklärung zur Übereinstimmung mit der anzeigenden Person; für Nicht-EU-Bürger: Aufenthaltstitel.
Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Chemnitz?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Chemnitz beträgt 450 % (für 2026, Quelle: Haushaltssatzung der Stadt Chemnitz für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 (§ 5, Haushaltsplan Band 1)).
Was muss ich nach der Gewerbeanmeldung erledigen?
Innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER an das Finanzamt senden (§ 138 Abs. 1b und Abs. 4 AO). Das Gewerbeamt übermittelt Daten aus der Anzeige an IHK oder Handwerkskammer und über die DGUV an die Berufsgenossenschaft (§ 14 Abs. 8 GewO); eine rechtzeitige Gewerbeanzeige gilt auch als Meldung an die Berufsgenossenschaft (§ 192 Abs. 1 SGB VII).
Quelle und Stand
Hauptquelle: Gewerbe anmelden | Amt24 (Stadt Chemnitz), geprüft am 5. Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist die Auskunft der Stadt. Fehler melden