Gewerbe anmelden in Brandenburg an der Havel
Gewerbeanmeldung Brandenburg an der Havel
Stand5. Oktober 2026
Das Wichtigste in Kürze
Brandenburg, 73.945 Einwohner
- Kosten
- ab 36,60 €
- Online möglich?
- Ja, über Serviceportal Stadt Brandenburg an der Havel
- Wo
- Gewerbebehörde (Ordnungs- und Gewerbebehörde), Nicolaiplatz 30, 14770 Brandenburg an der Havel
- Was mitbringen
- Personalausweis oder Reisepass, bei Vertretung eine Vollmacht; bei juristischen Personen: beglaubigte Abschrift des aktuellen Registerauszugs (zum Beispiel Handelsregister) und 3 weitereAlle Unterlagen ansehen
Hinweis der Stadt: Der Online-Antrag der Stadt kann direkt mit PayPal bezahlt werden.
Was kostet die Gewerbeanmeldung in Brandenburg an der Havel?
Die Stadt Brandenburg an der Havel nennt diese Gebühr:
ab 36,60 €
Die Verwaltungsgebühr beträgt für eine natürliche Person ab 36,60 Euro, für eine juristische Person mit einem gesetzlichen Vertreter ab 66 Euro, plus 18 Euro je weiterem Vertreter. Beim Ausschank alkoholischer Getränke kommen je Person 12 Euro hinzu.
Quelle: Seite der Stadt Brandenburg an der Havel, Stand 5. Oktober 2026
Landesrecht Brandenburg: nach Zeitaufwand der Behörde (ab 36,60 €). Regel für Brandenburg
Gewerbe in Brandenburg an der Havel online anmelden
Die Stadt nimmt die Gewerbeanmeldung online an, über Serviceportal Stadt Brandenburg an der Havel.
Der Empfang einer vollständigen Anzeige wird innerhalb von drei Tagen bescheinigt; bei persönlicher Vorsprache ist im Einzelfall eine sofortige Bearbeitung möglich.
Gewerbeamt Brandenburg an der Havel
Gewerbebehörde (Ordnungs- und Gewerbebehörde)
Nicolaiplatz 30, 14770 Brandenburg an der Havel
Telefon: 03381 58 32 80
Seite des Amts
Unterlagen für die Gewerbeanmeldung
Die Stadt Brandenburg an der Havel nennt:
- Personalausweis oder Reisepass, bei Vertretung eine Vollmacht
- bei juristischen Personen: beglaubigte Abschrift des aktuellen Registerauszugs (zum Beispiel Handelsregister)
- bei Gesellschaften in Gründung (zum Beispiel GmbH i.G.): notariell beurkundeter Gründungsvertrag und Vollmacht der Gründer
- ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur Gewerbeanmeldung
- Beiblatt bei mehreren Geschäftsführern
Nach der Anmeldung
-
Empfangsbescheinigung
Das Gewerbeamt bescheinigt den Empfang der Anzeige innerhalb von drei Tagen (§ 15 Abs. 1 GewO). Das ist der sogenannte Gewerbeschein.
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Finanzamt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung per ELSTER an das Finanzamt (§ 138 Abs. 1b und 4 AO). Danach bekommen Sie Ihre Steuernummer.
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IHK oder Handwerkskammer
Gewerbetreibende gehören kraft Gesetzes zur IHK (§ 2 IHKG), Handwerksbetriebe zur Handwerkskammer (§ 90 HwO). Das Gewerbeamt meldet Sie dort (§ 14 Abs. 8 GewO). Zuständig für Brandenburg an der Havel: IHK Potsdam bzw. Handwerkskammer Potsdam.
-
Berufsgenossenschaft
Binnen einer Woche ist der Unfallversicherungsträger zu informieren; eine rechtzeitige Gewerbeanzeige erfüllt das (§ 192 Abs. 1 SGB VII). Welche Berufsgenossenschaft zuständig ist, zeigt die DGUV.
-
Später ändern oder beenden
Umzug, neuer Tätigkeitsbereich oder Aufgabe müssen Sie ebenfalls anzeigen (§ 14 Abs. 1 GewO): Ummeldung in Brandenburg an der Havel, Abmeldung in Brandenburg an der Havel.
Gewerbesteuer in Brandenburg an der Havel
450 % Hebesatz für 2026
Quelle: Haushaltssatzung der Stadt Brandenburg an der Havel für die Haushaltsjahre 2025 und 2026, Stand 5. Oktober 2026
geplant, noch nicht beschlossen
Geplant, noch nicht beschlossen: Nach einem Entwurf soll der Hebesatz in Brandenburg an der Havel ab 1. Januar 2027 auf 400 % sinken. Das ist noch keine geltende Regel.
Der Entwurf des Doppelhaushalts 2027/2028 sieht vor, den Gewerbesteuer-Hebesatz ab 2027 von 450 auf 400 Prozent zu senken. Die Stadtverordnetenversammlung soll am 25. November 2026 darüber entscheiden.
Quelle: Entwurf
Die Gewerbesteuer ergibt sich aus Gewerbeertrag, Steuermesszahl von 3,5 % und dem Hebesatz der Gemeinde (§§ 11, 16 GewStG). Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 €.
Städte in der Nähe
| Stadt | Entfernung | Hebesatz |
|---|---|---|
| Potsdam | 33 km | 470 % |
| Dessau-Roßlau | 67 km | 450 % |
| Magdeburg | 71 km | 450 % |
| Halle (Saale) | 111 km | 470 % |
| Wolfsburg | 121 km | 360 % |
Häufige Fragen zur Gewerbeanmeldung in Brandenburg an der Havel
Was kostet die Gewerbeanmeldung in Brandenburg an der Havel?
ab 36,60 €. Die Verwaltungsgebühr beträgt für eine natürliche Person ab 36,60 Euro, für eine juristische Person mit einem gesetzlichen Vertreter ab 66 Euro, plus 18 Euro je weiterem Vertreter. Beim Ausschank alkoholischer Getränke kommen je Person 12 Euro hinzu.
Kann ich mein Gewerbe in Brandenburg an der Havel online anmelden?
Ja. Ja, über Serviceportal Stadt Brandenburg an der Havel.
Wo melde ich in Brandenburg an der Havel ein Gewerbe an?
Gewerbebehörde (Ordnungs- und Gewerbebehörde), Nicolaiplatz 30, 14770 Brandenburg an der Havel.
Welche Unterlagen brauche ich in Brandenburg an der Havel?
Die Stadt nennt: Personalausweis oder Reisepass, bei Vertretung eine Vollmacht; bei juristischen Personen: beglaubigte Abschrift des aktuellen Registerauszugs (zum Beispiel Handelsregister); bei Gesellschaften in Gründung (zum Beispiel GmbH i.G.): notariell beurkundeter Gründungsvertrag und Vollmacht der Gründer; ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur Gewerbeanmeldung; Beiblatt bei mehreren Geschäftsführern.
Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Brandenburg an der Havel?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Brandenburg an der Havel beträgt 450 % (für 2026, Quelle: Haushaltssatzung der Stadt Brandenburg an der Havel für die Haushaltsjahre 2025 und 2026). Geplant, noch nicht beschlossen: Nach einem Entwurf soll der Hebesatz in Brandenburg an der Havel ab 1. Januar 2027 auf 400 % sinken. Das ist noch keine geltende Regel.
Was muss ich nach der Gewerbeanmeldung erledigen?
Innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER an das Finanzamt senden (§ 138 Abs. 1b und Abs. 4 AO). Das Gewerbeamt übermittelt Daten aus der Anzeige an IHK oder Handwerkskammer und über die DGUV an die Berufsgenossenschaft (§ 14 Abs. 8 GewO); eine rechtzeitige Gewerbeanzeige gilt auch als Meldung an die Berufsgenossenschaft (§ 192 Abs. 1 SGB VII).
Quelle und Stand
Hauptquelle: Gewerbe anmelden | Serviceportal Stadt Brandenburg an der Havel, geprüft am 5. Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist die Auskunft der Stadt. Fehler melden