Gewerbe anmelden in Kaiserslautern

Gewerbeanmeldung Kaiserslautern

Stand5. Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

Rheinland-Pfalz, 100.247 Einwohner

Kosten
40 €
Online möglich?
Nein, laut Stadt nur schriftlich oder vor Ort
Wo
Gewerbewesen, Referat Recht und Ordnung (Rathaus Nord, Eingang Benzinoring), Benzinoring 1, 67657 Kaiserslautern, Termin nötig
Was mitbringen
Ausgefülltes Formular Gewerbemeldung; Kopie von Personalausweis oder Reisepass und 5 weitereAlle Unterlagen ansehen

Hinweis der Stadt: In Kaiserslautern läuft die Gewerbemeldung schriftlich: Formular ausfüllen und mit Ausweiskopie per E-Mail, Post oder Fax schicken.

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Kaiserslautern?

Die Stadt Kaiserslautern nennt diese Gebühr:

Natürliche Person
40 €
Juristische Person
40 €

Die Stadt Kaiserslautern berechnet für Gewerbeanmeldung, Ummeldung und Abmeldung jeweils 40 Euro.

Quelle: Seite der Stadt Kaiserslautern, Stand 5. Oktober 2026

Landesrecht Rheinland-Pfalz: landesweit fester Betrag (40 €). Regel für Rheinland-Pfalz

Gewerbe in Kaiserslautern online anmelden

Laut Stadt ist die Anmeldung nicht online möglich, sondern schriftlich oder vor Ort. Das Formular geht per E-Mail, Post oder Fax an das Gewerbeamt, die Bestätigung kommt per Post.

Quelle: Seite der Stadt Kaiserslautern

Gewerbeamt Kaiserslautern

Gewerbewesen, Referat Recht und Ordnung (Rathaus Nord, Eingang Benzinoring)

Benzinoring 1, 67657 Kaiserslautern

Termin nötig
Telefon: 0631 365-0
E-Mail: gewerbeamt@kaiserslautern.de
Seite des Amts

Unterlagen für die Gewerbeanmeldung

Die Stadt Kaiserslautern nennt:

  • Ausgefülltes Formular Gewerbemeldung
  • Kopie von Personalausweis oder Reisepass
  • Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und Ausweiskopien der Geschäftsführer
  • Bei GbR: für jedes Mitglied eine eigene Gewerbemeldung
  • Bei Handwerk: Kopie der Handwerkskarte
  • Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe: Kopie der Erlaubnis
  • Bei Staatsangehörigen außerhalb von EU/EWR: Aufenthaltstitel, der die selbständige Tätigkeit erlaubt

Nach der Anmeldung

  1. Empfangsbescheinigung

    Das Gewerbeamt bescheinigt den Empfang der Anzeige innerhalb von drei Tagen (§ 15 Abs. 1 GewO). Das ist der sogenannte Gewerbeschein.

  2. Finanzamt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

    Innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung per ELSTER an das Finanzamt (§ 138 Abs. 1b und 4 AO). Danach bekommen Sie Ihre Steuernummer.

  3. IHK oder Handwerkskammer

    Gewerbetreibende gehören kraft Gesetzes zur IHK (§ 2 IHKG), Handwerksbetriebe zur Handwerkskammer (§ 90 HwO). Das Gewerbeamt meldet Sie dort (§ 14 Abs. 8 GewO). Zuständig für Kaiserslautern: IHK für die Pfalz bzw. Handwerkskammer der Pfalz.

  4. Berufsgenossenschaft

    Binnen einer Woche ist der Unfallversicherungsträger zu informieren; eine rechtzeitige Gewerbeanzeige erfüllt das (§ 192 Abs. 1 SGB VII). Welche Berufsgenossenschaft zuständig ist, zeigt die DGUV.

  5. Später ändern oder beenden

    Umzug, neuer Tätigkeitsbereich oder Aufgabe müssen Sie ebenfalls anzeigen (§ 14 Abs. 1 GewO): Ummeldung in Kaiserslautern, Abmeldung in Kaiserslautern.

Gewerbesteuer in Kaiserslautern

430 % Hebesatz für 2026

Quelle: Haushaltssatzung der Stadt Kaiserslautern für das Jahr 2026, Stand 5. Oktober 2026

Die Gewerbesteuer ergibt sich aus Gewerbeertrag, Steuermesszahl von 3,5 % und dem Hebesatz der Gemeinde (§§ 11, 16 GewStG). Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 €.

Gewerbesteuer in Kaiserslautern schätzen

Rechtsform
Gewinn, abgerundet auf volle 100 €
50.000 €
abzüglich Freibetrag
24.500 €
Steuermessbetrag (3,5 %)
892,50 €
Gewerbesteuer im Jahr
3.837,75 €

Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften können die Gewerbesteuer zum großen Teil mit ihrer Einkommensteuer verrechnen: Nach § 35 EStG mindert sich die Einkommensteuer um das Vierfache des Messbetrags, höchstens um die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer und nur soweit Einkommensteuer auf die gewerblichen Einkünfte entfällt.

Vereinfachte Schätzung nach § 11 GewStG: Gewinn gleich Gewerbeertrag, ohne Hinzurechnungen und Kürzungen (§§ 8, 9 GewStG). Freibetrag 24.500 € nur für natürliche Personen und Personengesellschaften. Keine Steuerberatung; den Bescheid erlassen Finanzamt und Gemeinde.

Alle Hebesätze im Vergleich

Städte in der Nähe

StadtEntfernungHebesatz
Worms 47 km 420 %
Ludwigshafen am Rhein 49 km 425 %
Mannheim 51 km 430 %
Saarbrücken 61 km 490 %
Karlsruhe 67 km 450 %

Häufige Fragen zur Gewerbeanmeldung in Kaiserslautern

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Kaiserslautern?

40 €. Die Stadt Kaiserslautern berechnet für Gewerbeanmeldung, Ummeldung und Abmeldung jeweils 40 Euro.

Kann ich mein Gewerbe in Kaiserslautern online anmelden?

Nein. Laut Stadt geht die Anmeldung nur schriftlich oder vor Ort.

Wo melde ich in Kaiserslautern ein Gewerbe an?

Gewerbewesen, Referat Recht und Ordnung (Rathaus Nord, Eingang Benzinoring), Benzinoring 1, 67657 Kaiserslautern, Termin nötig.

Welche Unterlagen brauche ich in Kaiserslautern?

Die Stadt nennt: Ausgefülltes Formular Gewerbemeldung; Kopie von Personalausweis oder Reisepass; Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und Ausweiskopien der Geschäftsführer; Bei GbR: für jedes Mitglied eine eigene Gewerbemeldung; Bei Handwerk: Kopie der Handwerkskarte; Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe: Kopie der Erlaubnis; Bei Staatsangehörigen außerhalb von EU/EWR: Aufenthaltstitel, der die selbständige Tätigkeit erlaubt.

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Kaiserslautern?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Kaiserslautern beträgt 430 % (für 2026, Quelle: Haushaltssatzung der Stadt Kaiserslautern für das Jahr 2026).

Was muss ich nach der Gewerbeanmeldung erledigen?

Innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER an das Finanzamt senden (§ 138 Abs. 1b und Abs. 4 AO). Das Gewerbeamt übermittelt Daten aus der Anzeige an IHK oder Handwerkskammer und über die DGUV an die Berufsgenossenschaft (§ 14 Abs. 8 GewO); eine rechtzeitige Gewerbeanzeige gilt auch als Meldung an die Berufsgenossenschaft (§ 192 Abs. 1 SGB VII).

Quelle und Stand

Hauptquelle: Gewerbewesen | Stadt Kaiserslautern, geprüft am 5. Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist die Auskunft der Stadt. Fehler melden