Gewerbe anmelden in Neustadt an der Weinstraße

Gewerbeanmeldung Neustadt an der Weinstraße

Stand18. Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

Rheinland-Pfalz, 52.882 Einwohner

Kosten
40 €
Online möglich?
Nein, laut Stadt nur schriftlich oder vor Ort
Wo
Gewerbemeldestelle der Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße, Hindenburgstraße 9a, 67433 Neustadt an der Weinstraße
Was mitbringen
Ausgefülltes Formular Gew A 1; Gültiger Personalausweis, ersatzweise Reisepass oder Meldebescheinigung, gegebenenfalls Aufenthaltsgenehmigung und 4 weitereAlle Unterlagen ansehen

Hinweis der Stadt: Die Gewerbeanmeldung kann per E-Mail an gewerbe@neustadt.eu, per Post oder persönlich bei der Gewerbemeldestelle in der Hindenburgstraße 9a eingereicht werden.

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Neustadt an der Weinstraße?

Gebühr für die Gewerbeanmeldung in Neustadt an der Weinstraße:

Natürliche Person
40 €
Juristische Person
40 €

Neustadt an der Weinstraße berechnet für die Gewerbeanmeldung 40 Euro, ebenso für Ummeldung und Abmeldung. Vor Ort zahlen Sie bar oder mit EC-Karte.

Quelle: Seite der Stadt Neustadt an der Weinstraße, Stand 18. Oktober 2026

Landesrecht Rheinland-Pfalz: landesweit fester Betrag (40 €). Regel für Rheinland-Pfalz

Gewerbe in Neustadt an der Weinstraße online anmelden

Laut Stadt ist die Anmeldung nicht online möglich, sondern schriftlich oder vor Ort.

Quelle: Seite der Stadt Neustadt an der Weinstraße

Gewerbeamt Neustadt an der Weinstraße

Gewerbemeldestelle der Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße

Hindenburgstraße 9a, 67433 Neustadt an der Weinstraße

Telefon: 06321 855-1338
E-Mail: gewerbe@neustadt.eu
Seite des Amts

Unterlagen für die Gewerbeanmeldung

Die Stadt Neustadt an der Weinstraße nennt:

  • Ausgefülltes Formular Gew A 1
  • Gültiger Personalausweis, ersatzweise Reisepass oder Meldebescheinigung, gegebenenfalls Aufenthaltsgenehmigung
  • Bei Handwerk: Handwerkskarte
  • Bei Kapitalgesellschaften und Kaufleuten: Handelsregisterauszug (bei Gesellschaft in Gründung: Notarvertrag)
  • Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe: Gewerbeerlaubnis und weitere Genehmigungen
  • Bei überwachungsbedürftigem Gewerbe: Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Nach der Anmeldung

  1. Empfangsbescheinigung

    Das Gewerbeamt bescheinigt den Empfang der Anzeige innerhalb von drei Tagen (§ 15 Abs. 1 GewO). Das ist der sogenannte Gewerbeschein.

  2. Finanzamt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

    Innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung per ELSTER an das Finanzamt (§ 138 Abs. 1b und 4 AO). Danach bekommen Sie Ihre Steuernummer.

  3. IHK oder Handwerkskammer

    Gewerbetreibende gehören kraft Gesetzes zur IHK (§ 2 IHKG), Handwerksbetriebe zur Handwerkskammer (§ 90 HwO). Das Gewerbeamt meldet Sie dort (§ 14 Abs. 8 GewO). Zuständig für Neustadt an der Weinstraße: IHK für die Pfalz bzw. Handwerkskammer der Pfalz.

  4. Berufsgenossenschaft

    Binnen einer Woche ist der Unfallversicherungsträger zu informieren; eine rechtzeitige Gewerbeanzeige erfüllt das (§ 192 Abs. 1 SGB VII). Welche Berufsgenossenschaft zuständig ist, zeigt die DGUV.

  5. Später ändern oder beenden

    Umzug, neuer Tätigkeitsbereich oder Aufgabe müssen Sie ebenfalls anzeigen (§ 14 Abs. 1 GewO): Gewerbe ummelden, Gewerbe abmelden.

Gewerbesteuer in Neustadt an der Weinstraße

415 % Hebesatz für 2026

Quelle: Haushaltssatzung 2026 der Stadt Neustadt an der Weinstraße (Haushaltsplan 2026, § 6), Stand 18. Oktober 2026

Die Gewerbesteuer ergibt sich aus Gewerbeertrag, Steuermesszahl von 3,5 % und dem Hebesatz der Gemeinde (§§ 11, 16 GewStG). Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 €.

Gewerbesteuer in Neustadt an der Weinstraße schätzen

Rechtsform
Gewinn, abgerundet auf volle 100 €
50.000 €
abzüglich Freibetrag
24.500 €
Steuermessbetrag (3,5 %)
892,50 €
Gewerbesteuer im Jahr
3.703,88 €

Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften können die Gewerbesteuer zum großen Teil mit ihrer Einkommensteuer verrechnen: Nach § 35 EStG mindert sich die Einkommensteuer um das Vierfache des Messbetrags, höchstens um die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer und nur soweit Einkommensteuer auf die gewerblichen Einkünfte entfällt.

Vereinfachte Schätzung nach § 11 GewStG: Gewinn gleich Gewerbeertrag, ohne Hinzurechnungen und Kürzungen (§§ 8, 9 GewStG). Freibetrag 24.500 € nur für natürliche Personen und Personengesellschaften. Keine Steuerberatung; den Bescheid erlassen Finanzamt und Gemeinde.

Alle Hebesätze im Vergleich

Städte in der Nähe

StadtEntfernungHebesatz
Ludwigshafen am Rhein 27 km 425 %
Mannheim 28 km 430 %
Kaiserslautern 29 km 430 %
Worms 35 km 420 %
Heidelberg 41 km 400 %

Häufige Fragen zur Gewerbeanmeldung in Neustadt an der Weinstraße

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Neustadt an der Weinstraße?

40 €. Neustadt an der Weinstraße berechnet für die Gewerbeanmeldung 40 Euro, ebenso für Ummeldung und Abmeldung. Vor Ort zahlen Sie bar oder mit EC-Karte.

Kann ich mein Gewerbe in Neustadt an der Weinstraße online anmelden?

Nein. Laut Stadt geht die Anmeldung nur schriftlich oder vor Ort.

Wo melde ich in Neustadt an der Weinstraße ein Gewerbe an?

Gewerbemeldestelle der Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße, Hindenburgstraße 9a, 67433 Neustadt an der Weinstraße.

Welche Unterlagen brauche ich in Neustadt an der Weinstraße?

Die Stadt nennt: Ausgefülltes Formular Gew A 1; Gültiger Personalausweis, ersatzweise Reisepass oder Meldebescheinigung, gegebenenfalls Aufenthaltsgenehmigung; Bei Handwerk: Handwerkskarte; Bei Kapitalgesellschaften und Kaufleuten: Handelsregisterauszug (bei Gesellschaft in Gründung: Notarvertrag); Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe: Gewerbeerlaubnis und weitere Genehmigungen; Bei überwachungsbedürftigem Gewerbe: Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister.

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Neustadt an der Weinstraße?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Neustadt an der Weinstraße beträgt 415 % (für 2026, Quelle: Haushaltssatzung 2026 der Stadt Neustadt an der Weinstraße (Haushaltsplan 2026, § 6)).

Was muss ich nach der Gewerbeanmeldung erledigen?

Innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER an das Finanzamt senden (§ 138 Abs. 1b und Abs. 4 AO). Das Gewerbeamt übermittelt Daten aus der Anzeige an IHK oder Handwerkskammer und über die DGUV an die Berufsgenossenschaft (§ 14 Abs. 8 GewO); eine rechtzeitige Gewerbeanzeige gilt auch als Meldung an die Berufsgenossenschaft (§ 192 Abs. 1 SGB VII).

Quelle und Stand

Hauptquelle: Gewerbeanmeldung, -Ummeldung, -Abmeldung | Stadt Neustadt an der Weinstraße, geprüft am 18. Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist die Auskunft der Stadt. Fehler melden