Gewerbe anmelden in Ludwigshafen am Rhein

Gewerbeanmeldung Ludwigshafen am Rhein

Stand5. Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

Rheinland-Pfalz, 177.355 Einwohner

Kosten
40 € nach Landesrecht in Rheinland-Pfalz; die Stadt nennt keinen eigenen BetragGrundlage: Landesverordnung über die Gebühren der Behörden der Wirtschaftsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis), Anlage lfd. Nr. 2.3.1
Online möglich?
Nein, laut Stadt nur schriftlich oder vor Ort
Wo
Gewerbemeldestelle (Bereich Öffentliche Ordnung), Bismarckstraße 21 bis 25, 67059 Ludwigshafen, ohne Termin
Was mitbringen
Personalausweis oder Reisepass; Bei ausländischen Antragstellern die Aufenthaltserlaubnis, soweit erforderlich und 4 weitereAlle Unterlagen ansehen

Hinweis der Stadt: Die Gewerbeanmeldung erfolgt in Ludwigshafen grundsätzlich persönlich, schriftlich nur in Ausnahmefällen. Vorsprache dienstags und donnerstags mit Wartemarke, montags nur mit Online-Termin.

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Ludwigshafen am Rhein?

Die Stadt Ludwigshafen am Rhein nennt auf ihrer Seite keinen konkreten Betrag. Sie schreibt:

Die Stadt Ludwigshafen nennt für die Gewerbeanmeldung keinen festen Betrag, die Gebühr richtet sich nach dem Sachverhalt.

Quelle: Seite der Stadt Ludwigshafen am Rhein, Stand 5. Oktober 2026

Was das Landesrecht in Rheinland-Pfalz vorgibt

40 € landesweit fester Betrag

In Rheinland-Pfalz gilt landesweit eine feste Gebühr von 40 Euro für die Gewerbeanmeldung. Der Betrag ist im Besonderen Gebührenverzeichnis für die Wirtschaftsverwaltung festgelegt und gilt für Einzelpersonen und Gesellschaften gleichermaßen; auch Ummeldung und Abmeldung kosten jeweils 40 Euro.

Rechtsgrundlage: Landesverordnung über die Gebühren der Behörden der Wirtschaftsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis), Anlage lfd. Nr. 2.3.1, Fassung 19. Dezember 2025, Stand 5. Oktober 2026

Gewerbe in Ludwigshafen am Rhein online anmelden

Laut Stadt ist die Anmeldung nicht online möglich, sondern schriftlich oder vor Ort. Schriftliche Meldungen dauern länger als eine persönliche Vorsprache. Die Stadt bittet, in den ersten vier Wochen nach Abgabe nicht nach dem Bearbeitungsstand zu fragen.

Quelle: Seite der Stadt Ludwigshafen am Rhein

Gewerbeamt Ludwigshafen am Rhein

Gewerbemeldestelle (Bereich Öffentliche Ordnung)

Bismarckstraße 21 bis 25, 67059 Ludwigshafen

ohne Termin
Telefon: 0621 504-2402
E-Mail: gewerbemeldestelle@ludwigshafen.de
Seite des Amts

Unterlagen für die Gewerbeanmeldung

Die Stadt Ludwigshafen am Rhein nennt:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bei ausländischen Antragstellern die Aufenthaltserlaubnis, soweit erforderlich
  • Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht und Ausweis von Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem
  • Bei Firmen im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister: Registerauszug
  • Bei einer GmbH in Gründung: Abschrift des notariellen Gründungsvertrags
  • Bei erlaubnispflichtigen oder eintragungspflichtigen Tätigkeiten: Erlaubnis oder Eintragungsbestätigung

Nach der Anmeldung

  1. Empfangsbescheinigung

    Das Gewerbeamt bescheinigt den Empfang der Anzeige innerhalb von drei Tagen (§ 15 Abs. 1 GewO). Das ist der sogenannte Gewerbeschein.

  2. Finanzamt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

    Innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung per ELSTER an das Finanzamt (§ 138 Abs. 1b und 4 AO). Danach bekommen Sie Ihre Steuernummer.

  3. IHK oder Handwerkskammer

    Gewerbetreibende gehören kraft Gesetzes zur IHK (§ 2 IHKG), Handwerksbetriebe zur Handwerkskammer (§ 90 HwO). Das Gewerbeamt meldet Sie dort (§ 14 Abs. 8 GewO). Zuständig für Ludwigshafen am Rhein: IHK für die Pfalz bzw. Handwerkskammer der Pfalz.

  4. Berufsgenossenschaft

    Binnen einer Woche ist der Unfallversicherungsträger zu informieren; eine rechtzeitige Gewerbeanzeige erfüllt das (§ 192 Abs. 1 SGB VII). Welche Berufsgenossenschaft zuständig ist, zeigt die DGUV.

  5. Später ändern oder beenden

    Umzug, neuer Tätigkeitsbereich oder Aufgabe müssen Sie ebenfalls anzeigen (§ 14 Abs. 1 GewO): Ummeldung in Ludwigshafen am Rhein, Abmeldung in Ludwigshafen am Rhein.

Gewerbesteuer in Ludwigshafen am Rhein

425 % Hebesatz für 2026

Quelle: Haushaltssatzung der Stadt Ludwigshafen am Rhein für das Jahr 2026 (Amtsblatt 22/2026), Stand 5. Oktober 2026

Die Gewerbesteuer ergibt sich aus Gewerbeertrag, Steuermesszahl von 3,5 % und dem Hebesatz der Gemeinde (§§ 11, 16 GewStG). Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 €.

Gewerbesteuer in Ludwigshafen am Rhein schätzen

Rechtsform
Gewinn, abgerundet auf volle 100 €
50.000 €
abzüglich Freibetrag
24.500 €
Steuermessbetrag (3,5 %)
892,50 €
Gewerbesteuer im Jahr
3.793,13 €

Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften können die Gewerbesteuer zum großen Teil mit ihrer Einkommensteuer verrechnen: Nach § 35 EStG mindert sich die Einkommensteuer um das Vierfache des Messbetrags, höchstens um die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer und nur soweit Einkommensteuer auf die gewerblichen Einkünfte entfällt.

Vereinfachte Schätzung nach § 11 GewStG: Gewinn gleich Gewerbeertrag, ohne Hinzurechnungen und Kürzungen (§§ 8, 9 GewStG). Freibetrag 24.500 € nur für natürliche Personen und Personengesellschaften. Keine Steuerberatung; den Bescheid erlassen Finanzamt und Gemeinde.

Alle Hebesätze im Vergleich

Städte in der Nähe

StadtEntfernungHebesatz
Mannheim 1 km 430 %
Worms 17 km 420 %
Heidelberg 20 km 400 %
Darmstadt 46 km 459 %
Kaiserslautern 49 km 430 %

Häufige Fragen zur Gewerbeanmeldung in Ludwigshafen am Rhein

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Ludwigshafen am Rhein?

Die Stadt nennt keinen eigenen Betrag. Nach Landesrecht gilt: In Rheinland-Pfalz gilt landesweit eine feste Gebühr von 40 Euro für die Gewerbeanmeldung. Der Betrag ist im Besonderen Gebührenverzeichnis für die Wirtschaftsverwaltung festgelegt und gilt für Einzelpersonen und Gesellschaften gleichermaßen; auch Ummeldung und Abmeldung kosten jeweils 40 Euro.

Kann ich mein Gewerbe in Ludwigshafen am Rhein online anmelden?

Nein. Laut Stadt geht die Anmeldung nur schriftlich oder vor Ort.

Wo melde ich in Ludwigshafen am Rhein ein Gewerbe an?

Gewerbemeldestelle (Bereich Öffentliche Ordnung), Bismarckstraße 21 bis 25, 67059 Ludwigshafen, ohne Termin.

Welche Unterlagen brauche ich in Ludwigshafen am Rhein?

Die Stadt nennt: Personalausweis oder Reisepass; Bei ausländischen Antragstellern die Aufenthaltserlaubnis, soweit erforderlich; Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht und Ausweis von Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem; Bei Firmen im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister: Registerauszug; Bei einer GmbH in Gründung: Abschrift des notariellen Gründungsvertrags; Bei erlaubnispflichtigen oder eintragungspflichtigen Tätigkeiten: Erlaubnis oder Eintragungsbestätigung.

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Ludwigshafen am Rhein?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Ludwigshafen am Rhein beträgt 425 % (für 2026, Quelle: Haushaltssatzung der Stadt Ludwigshafen am Rhein für das Jahr 2026 (Amtsblatt 22/2026)).

Was muss ich nach der Gewerbeanmeldung erledigen?

Innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER an das Finanzamt senden (§ 138 Abs. 1b und Abs. 4 AO). Das Gewerbeamt übermittelt Daten aus der Anzeige an IHK oder Handwerkskammer und über die DGUV an die Berufsgenossenschaft (§ 14 Abs. 8 GewO); eine rechtzeitige Gewerbeanzeige gilt auch als Meldung an die Berufsgenossenschaft (§ 192 Abs. 1 SGB VII).

Quelle und Stand

Hauptquelle: Gewerbe- An-, Ab- und Ummeldung | Stadtverwaltung Ludwigshafen, geprüft am 5. Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist die Auskunft der Stadt. Fehler melden