Gewerbe anmelden in Bad Kreuznach

Gewerbeanmeldung Bad Kreuznach

Stand18. Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

Rheinland-Pfalz, 54.347 Einwohner

Kosten
40 € nach Landesrecht in Rheinland-Pfalz; die Stadt nennt keinen eigenen BetragGrundlage: Landesverordnung über die Gebühren der Behörden der Wirtschaftsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis), Anlage lfd. Nr. 2.3.1
Online möglich?
Die Stadt nennt keinen Online-Weg
Wo
Abteilung Gaststätten und Gewerbe (Amt für Wirtschaft und Liegenschaften), Stadtverwaltung, Kornmarkt 5, 55543 Bad Kreuznach
Was mitbringen
Formular Gewerbe-Anmeldung (GewA 1); Nachweis der Identität, zum Beispiel Kopie von Personalausweis oder Reisepass, Meldebescheinigung und 2 weitereAlle Unterlagen ansehen

Hinweis der Stadt: Die Abteilung Gaststätten und Gewerbe hat montags bis freitags von 7.30 bis 12.30 Uhr geöffnet, donnerstags zusätzlich von 14 bis 18 Uhr. Die Formulare für An-, Um- und Abmeldung stehen als PDF bereit.

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Bad Kreuznach?

Die Stadt Bad Kreuznach nennt auf ihrer Seite keinen konkreten Betrag.

Quelle: Seite der Stadt Bad Kreuznach, Stand 18. Oktober 2026

Was das Landesrecht in Rheinland-Pfalz vorgibt

40 € landesweit fester Betrag

In Rheinland-Pfalz gilt landesweit eine feste Gebühr von 40 Euro für die Gewerbeanmeldung. Der Betrag ist im Besonderen Gebührenverzeichnis für die Wirtschaftsverwaltung festgelegt und gilt für Einzelpersonen und Gesellschaften gleichermaßen; auch Ummeldung und Abmeldung kosten jeweils 40 Euro.

Rechtsgrundlage: Landesverordnung über die Gebühren der Behörden der Wirtschaftsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis), Anlage lfd. Nr. 2.3.1, Fassung 19. Dezember 2025, Stand 18. Oktober 2026

Gewerbe in Bad Kreuznach online anmelden

Die Stadt nennt auf ihrer Seite keinen Online-Weg.

Quelle: Seite der Stadt Bad Kreuznach

Gewerbeamt Bad Kreuznach

Abteilung Gaststätten und Gewerbe (Amt für Wirtschaft und Liegenschaften)

Stadtverwaltung, Kornmarkt 5, 55543 Bad Kreuznach

Telefon: 0671 800-331
Seite des Amts

Unterlagen für die Gewerbeanmeldung

Die Stadt Bad Kreuznach nennt:

  • Formular Gewerbe-Anmeldung (GewA 1)
  • Nachweis der Identität, zum Beispiel Kopie von Personalausweis oder Reisepass, Meldebescheinigung
  • Wenn die Firma im Handelsregister steht: notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag oder Kopie des Handelsregisterauszugs
  • Bei Genossenschaften: Auszug aus dem Genossenschaftsregister

Nach der Anmeldung

  1. Empfangsbescheinigung

    Das Gewerbeamt bescheinigt den Empfang der Anzeige innerhalb von drei Tagen (§ 15 Abs. 1 GewO). Das ist der sogenannte Gewerbeschein.

  2. Finanzamt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

    Innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung per ELSTER an das Finanzamt (§ 138 Abs. 1b und 4 AO). Danach bekommen Sie Ihre Steuernummer.

  3. IHK oder Handwerkskammer

    Gewerbetreibende gehören kraft Gesetzes zur IHK (§ 2 IHKG), Handwerksbetriebe zur Handwerkskammer (§ 90 HwO). Das Gewerbeamt meldet Sie dort (§ 14 Abs. 8 GewO). Zuständig für Bad Kreuznach: IHK Koblenz bzw. Handwerkskammer Koblenz.

  4. Berufsgenossenschaft

    Binnen einer Woche ist der Unfallversicherungsträger zu informieren; eine rechtzeitige Gewerbeanzeige erfüllt das (§ 192 Abs. 1 SGB VII). Welche Berufsgenossenschaft zuständig ist, zeigt die DGUV.

  5. Später ändern oder beenden

    Umzug, neuer Tätigkeitsbereich oder Aufgabe müssen Sie ebenfalls anzeigen (§ 14 Abs. 1 GewO): Ummeldung in Bad Kreuznach, Abmeldung in Bad Kreuznach.

Gewerbesteuer in Bad Kreuznach

420 % Hebesatz für 2026

Quelle: Haushaltssatzung der Stadt Bad Kreuznach für das Jahr 2026 vom 03.02.2026 (Haushaltsplan 2026), Stand 18. Oktober 2026

Die Gewerbesteuer ergibt sich aus Gewerbeertrag, Steuermesszahl von 3,5 % und dem Hebesatz der Gemeinde (§§ 11, 16 GewStG). Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 €.

Gewerbesteuer in Bad Kreuznach schätzen

Rechtsform
Gewinn, abgerundet auf volle 100 €
50.000 €
abzüglich Freibetrag
24.500 €
Steuermessbetrag (3,5 %)
892,50 €
Gewerbesteuer im Jahr
3.748,50 €

Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften können die Gewerbesteuer zum großen Teil mit ihrer Einkommensteuer verrechnen: Nach § 35 EStG mindert sich die Einkommensteuer um das Vierfache des Messbetrags, höchstens um die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer und nur soweit Einkommensteuer auf die gewerblichen Einkünfte entfällt.

Vereinfachte Schätzung nach § 11 GewStG: Gewinn gleich Gewerbeertrag, ohne Hinzurechnungen und Kürzungen (§§ 8, 9 GewStG). Freibetrag 24.500 € nur für natürliche Personen und Personengesellschaften. Keine Steuerberatung; den Bescheid erlassen Finanzamt und Gemeinde.

Alle Hebesätze im Vergleich

Städte in der Nähe

StadtEntfernungHebesatz
Mainz 34 km 460 %
Wiesbaden 38 km 460 %
Rüsselsheim am Main 43 km 420 %
Worms 43 km 420 %
Kaiserslautern 45 km 430 %

Häufige Fragen zur Gewerbeanmeldung in Bad Kreuznach

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Bad Kreuznach?

Die Stadt nennt keinen eigenen Betrag. Nach Landesrecht gilt: In Rheinland-Pfalz gilt landesweit eine feste Gebühr von 40 Euro für die Gewerbeanmeldung. Der Betrag ist im Besonderen Gebührenverzeichnis für die Wirtschaftsverwaltung festgelegt und gilt für Einzelpersonen und Gesellschaften gleichermaßen; auch Ummeldung und Abmeldung kosten jeweils 40 Euro.

Wo melde ich in Bad Kreuznach ein Gewerbe an?

Abteilung Gaststätten und Gewerbe (Amt für Wirtschaft und Liegenschaften), Stadtverwaltung, Kornmarkt 5, 55543 Bad Kreuznach.

Welche Unterlagen brauche ich in Bad Kreuznach?

Die Stadt nennt: Formular Gewerbe-Anmeldung (GewA 1); Nachweis der Identität, zum Beispiel Kopie von Personalausweis oder Reisepass, Meldebescheinigung; Wenn die Firma im Handelsregister steht: notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag oder Kopie des Handelsregisterauszugs; Bei Genossenschaften: Auszug aus dem Genossenschaftsregister.

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Bad Kreuznach?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Bad Kreuznach beträgt 420 % (für 2026, Quelle: Haushaltssatzung der Stadt Bad Kreuznach für das Jahr 2026 vom 03.02.2026 (Haushaltsplan 2026)).

Was muss ich nach der Gewerbeanmeldung erledigen?

Innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER an das Finanzamt senden (§ 138 Abs. 1b und Abs. 4 AO). Das Gewerbeamt übermittelt Daten aus der Anzeige an IHK oder Handwerkskammer und über die DGUV an die Berufsgenossenschaft (§ 14 Abs. 8 GewO); eine rechtzeitige Gewerbeanzeige gilt auch als Meldung an die Berufsgenossenschaft (§ 192 Abs. 1 SGB VII).

Quelle und Stand

Hauptquelle: Gewerbe anmelden | Bad Kreuznach, geprüft am 18. Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist die Auskunft der Stadt. Fehler melden