Gewerbe anmelden in Mainz

Gewerbeanmeldung Mainz

Stand5. Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

Rheinland-Pfalz, 223.888 Einwohner

Kosten
40 €
Wo
Gewerbemeldestelle (Sachgebiet Gaststätten und Gewerbeangelegenheiten, Standes-, Rechts- und Ordnungsamt), Stadthaus Kaiserstraße, Kaiserstraße 3, 55116 Mainz
Was mitbringen
Ausgefüllter und ausgedruckter Vordruck der Gewerbemeldung; Kopie von Personalausweis oder Aufenthaltstitel (Vorder- und Rückseite) oder Kopie des Reisepasses mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate) und 4 weitereAlle Unterlagen ansehen

Hinweis der Stadt: Die Gewerbemeldestelle hat Montag und Dienstag von 9 bis 12 Uhr sowie Donnerstag von 13.30 bis 16 Uhr geöffnet, Mittwoch und Freitag ist sie geschlossen.

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Mainz?

Die Stadt Mainz nennt diese Gebühr:

Natürliche Person
40 €
Juristische Person
40 €

Die Stadt Mainz berechnet für die Gewerbeanmeldung 40 Euro. Die Gebühr wird nach Erhalt eines Gebührenbescheids per Überweisung bezahlt.

Quelle: Seite der Stadt Mainz, Stand 5. Oktober 2026

Landesrecht Rheinland-Pfalz: landesweit fester Betrag (40 €). Regel für Rheinland-Pfalz

Gewerbe in Mainz online anmelden

Die Stadt nimmt die Gewerbeanmeldung online an, über Gewerbemeldung Online-Antrag (Serviceportal Rheinland-Pfalz).

Zur Online-Anmeldung

Bei persönlicher Vorsprache gibt es die Empfangsbescheinigung sofort, bei schriftlicher oder Online-Anmeldung innerhalb von 3 Tagen. Ein Meldedatum und eine Rechnungsadresse für den Gebührenbescheid müssen angegeben werden.

Quelle: Seite der Stadt Mainz

Gewerbeamt Mainz

Gewerbemeldestelle (Sachgebiet Gaststätten und Gewerbeangelegenheiten, Standes-, Rechts- und Ordnungsamt)

Stadthaus Kaiserstraße, Kaiserstraße 3, 55116 Mainz

Telefon: 06131 12-2752
E-Mail: gewerbemeldestelle@stadt.mainz.de
Seite des Amts

Unterlagen für die Gewerbeanmeldung

Die Stadt Mainz nennt:

  • Ausgefüllter und ausgedruckter Vordruck der Gewerbemeldung
  • Kopie von Personalausweis oder Aufenthaltstitel (Vorder- und Rückseite) oder Kopie des Reisepasses mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
  • Bei Handwerk: Nachweis der Eintragung in die Handwerksrolle
  • Bei Firmen im Handelsregister: Kopie der Handelsregistereintragung und Kopien der Ausweise der Geschäftsführung
  • Bei unselbstständiger Zweigniederlassung zusätzlich: Gewerbeanmeldung und Handelsregistereintragung der Hauptniederlassung
  • Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht sowie Ausweise von Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem (Original und Kopie)

Nach der Anmeldung

  1. Empfangsbescheinigung

    Das Gewerbeamt bescheinigt den Empfang der Anzeige innerhalb von drei Tagen (§ 15 Abs. 1 GewO). Das ist der sogenannte Gewerbeschein.

  2. Finanzamt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

    Innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung per ELSTER an das Finanzamt (§ 138 Abs. 1b und 4 AO). Danach bekommen Sie Ihre Steuernummer.

  3. IHK oder Handwerkskammer

    Gewerbetreibende gehören kraft Gesetzes zur IHK (§ 2 IHKG), Handwerksbetriebe zur Handwerkskammer (§ 90 HwO). Das Gewerbeamt meldet Sie dort (§ 14 Abs. 8 GewO). Zuständig für Mainz: IHK für Rheinhessen bzw. Handwerkskammer Rheinhessen.

  4. Berufsgenossenschaft

    Binnen einer Woche ist der Unfallversicherungsträger zu informieren; eine rechtzeitige Gewerbeanzeige erfüllt das (§ 192 Abs. 1 SGB VII). Welche Berufsgenossenschaft zuständig ist, zeigt die DGUV.

  5. Später ändern oder beenden

    Umzug, neuer Tätigkeitsbereich oder Aufgabe müssen Sie ebenfalls anzeigen (§ 14 Abs. 1 GewO): Ummeldung in Mainz, Abmeldung in Mainz.

Gewerbesteuer in Mainz

460 % Hebesatz für 2026

Quelle: Haushalt 2027: Defizit wird trotz Konsolidierungspaket wachsen (Pressemeldung Stadt Mainz, 02.09.2026), Stand 5. Oktober 2026

geplant, noch nicht beschlossen

Geplant, noch nicht beschlossen: Nach einem Entwurf soll der Hebesatz in Mainz ab 1. Januar 2027 auf 470 % steigen. Das ist noch keine geltende Regel.

Der Verwaltungsentwurf für den Haushalt 2027 sieht vor, den Gewerbesteuer-Hebesatz von 460 auf 470 Prozent anzuheben. Der Stadtrat hat darüber noch nicht entschieden.

Quelle: Entwurf

Die Gewerbesteuer ergibt sich aus Gewerbeertrag, Steuermesszahl von 3,5 % und dem Hebesatz der Gemeinde (§§ 11, 16 GewStG). Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 €.

Gewerbesteuer in Mainz schätzen

Rechtsform
Gewinn, abgerundet auf volle 100 €
50.000 €
abzüglich Freibetrag
24.500 €
Steuermessbetrag (3,5 %)
892,50 €
Gewerbesteuer im Jahr
4.105,50 €

Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften können die Gewerbesteuer zum großen Teil mit ihrer Einkommensteuer verrechnen: Nach § 35 EStG mindert sich die Einkommensteuer um das Vierfache des Messbetrags, höchstens um die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer und nur soweit Einkommensteuer auf die gewerblichen Einkünfte entfällt.

Vereinfachte Schätzung nach § 11 GewStG: Gewinn gleich Gewerbeertrag, ohne Hinzurechnungen und Kürzungen (§§ 8, 9 GewStG). Freibetrag 24.500 € nur für natürliche Personen und Personengesellschaften. Keine Steuerberatung; den Bescheid erlassen Finanzamt und Gemeinde.

Alle Hebesätze im Vergleich

Städte in der Nähe

StadtEntfernungHebesatz
Wiesbaden 9 km 460 %
Rüsselsheim am Main 10 km 420 %
Darmstadt 31 km 459 %
Offenbach am Main 37 km 440 %
Worms 42 km 420 %

Häufige Fragen zur Gewerbeanmeldung in Mainz

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Mainz?

40 €. Die Stadt Mainz berechnet für die Gewerbeanmeldung 40 Euro. Die Gebühr wird nach Erhalt eines Gebührenbescheids per Überweisung bezahlt.

Kann ich mein Gewerbe in Mainz online anmelden?

Ja. Ja, über Gewerbemeldung Online-Antrag (Serviceportal Rheinland-Pfalz).

Wo melde ich in Mainz ein Gewerbe an?

Gewerbemeldestelle (Sachgebiet Gaststätten und Gewerbeangelegenheiten, Standes-, Rechts- und Ordnungsamt), Stadthaus Kaiserstraße, Kaiserstraße 3, 55116 Mainz.

Welche Unterlagen brauche ich in Mainz?

Die Stadt nennt: Ausgefüllter und ausgedruckter Vordruck der Gewerbemeldung; Kopie von Personalausweis oder Aufenthaltstitel (Vorder- und Rückseite) oder Kopie des Reisepasses mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate); Bei Handwerk: Nachweis der Eintragung in die Handwerksrolle; Bei Firmen im Handelsregister: Kopie der Handelsregistereintragung und Kopien der Ausweise der Geschäftsführung; Bei unselbstständiger Zweigniederlassung zusätzlich: Gewerbeanmeldung und Handelsregistereintragung der Hauptniederlassung; Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht sowie Ausweise von Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem (Original und Kopie).

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Mainz?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Mainz beträgt 460 % (für 2026, Quelle: Haushalt 2027: Defizit wird trotz Konsolidierungspaket wachsen (Pressemeldung Stadt Mainz, 02.09.2026)). Geplant, noch nicht beschlossen: Nach einem Entwurf soll der Hebesatz in Mainz ab 1. Januar 2027 auf 470 % steigen. Das ist noch keine geltende Regel.

Was muss ich nach der Gewerbeanmeldung erledigen?

Innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER an das Finanzamt senden (§ 138 Abs. 1b und Abs. 4 AO). Das Gewerbeamt übermittelt Daten aus der Anzeige an IHK oder Handwerkskammer und über die DGUV an die Berufsgenossenschaft (§ 14 Abs. 8 GewO); eine rechtzeitige Gewerbeanzeige gilt auch als Meldung an die Berufsgenossenschaft (§ 192 Abs. 1 SGB VII).

Quelle und Stand

Hauptquelle: Gewerbe anmelden | Landeshauptstadt Mainz, geprüft am 5. Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist die Auskunft der Stadt. Fehler melden