Gewerbeanmeldung in Hessen kostet ab 19. Oktober 2026 40 Euro
Veröffentlicht am , aktualisiert am
Hessen erhöht die landesweite Gebühr für die Gewerbeanmeldung: Ab dem 19. Oktober 2026 kostet die Gewerbeanzeige 31 Euro statt 28 Euro und die Empfangsbescheinigung 9 Euro statt 8 Euro, zusammen 40 Euro. Grundlage ist eine Änderungsverordnung vom 2. Oktober 2026.
Was sich ändert
Die Gebühr für die Gewerbeanmeldung ist in Hessen landesweit festgelegt, im Verwaltungskostenverzeichnis des Wirtschaftsministeriums. Ab dem 19. Oktober 2026 gelten dort neue Beträge:
- Entgegennahme einer Gewerbeanzeige (Nr. 2131): 31 Euro statt 28 Euro
- Empfangsbescheinigung, der sogenannte Gewerbeschein (Nr. 2132): 9 Euro statt 8 Euro
Zusammen kostet eine Gewerbeanmeldung mit Bescheinigung damit 40 Euro statt bisher 36 Euro. Nr. 2131 gilt für Anzeigen nach § 14 Abs. 1 bis 3 GewO, also auch für Ummeldung und Abmeldung. Einige Städte, etwa Hanau, schreiben, dass ohne Bescheinigung nur die Gebühr für die Anzeige anfällt.
Die Rechtsgrundlage
Die Landesregierung hat die Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am 2. Oktober 2026 beschlossen. Sie steht im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen 2026 Nr. 66 vom 8. Oktober 2026 und tritt am 19. Oktober 2026 in Kraft. Die Verordnung erhöht auch zahlreiche andere Gebühren aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums.
Was das für Gründer bedeutet
Wer ab dem 19. Oktober ein Gewerbe in Hessen anmeldet, zahlt den neuen Betrag. Viele Städte nennen auf ihren Seiten noch die alten Beträge von 28 und 8 Euro. Auf unseren Seiten steht für alle zehn hessischen Städte bereits der neue Betrag:
- Wiesbaden, Kassel, Darmstadt, Offenbach am Main, Hanau
- Gießen, Marburg, Fulda, Rüsselsheim am Main, Bad Homburg vor der Höhe
Die Regel für ganz Hessen mit Landesportal und allen Städten steht auf der Seite Gewerbeanmeldung in Hessen. Die Gebühr ist eine einmalige Verwaltungsgebühr; laufende Kosten wie die Gewerbesteuer hängen vom Hebesatz der Stadt ab, siehe Gewerbesteuer-Rechner.
Quellen
- Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen 2026 Nr. 66: Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Verwaltungskostenordnung (MWVW), Stand 8. Oktober 2026
Verbindlich ist allein die Satzung der Stadt. Einen Fehler gefunden? Schreiben Sie an kontakt@gewerbeanmeldung-staedte.de.