Gewerbe anmelden in Kassel

Gewerbeanmeldung Kassel

Stand5. Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

Hessen, 196.799 Einwohner

Kosten
36 €
Online möglich?
Die Stadt nennt keinen Online-Weg; landesweit gibt es Dienstleistungsplattform des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen Anmeldung mit: Nutzerkonto Bund (BundID) oder ELSTER-Unternehmenskonto
Wo
Gewerbemeldung, Gewerbeauskünfte (Kämmerei und Steuern, Abteilung Steuern), Victoria-Haus, Obere Königsstraße 3, 34117 Kassel, ohne Termin
Was mitbringen
Gültiger Personalausweis oder Reisepass (bei Reisepass zusätzlich eine Meldebescheinigung, nicht älter als 6 Monate); Formular zur Gewerbeanmeldung (nicht nötig bei persönlicher Vorsprache) und 4 weitereAlle Unterlagen ansehen

Hinweis der Stadt: In Kassel ist die Gewerbeanmeldung bei der Abteilung Steuern angesiedelt. Vorsprache ohne Termin während der offenen Sprechzeiten (Mo, Mi, Do vormittags, Mi auch nachmittags). Anmeldung frühestens 4 Wochen vor Gewerbebeginn.

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Kassel?

Die Stadt Kassel nennt diese Gebühr:

Natürliche Person
36 €
Juristische Person
36 €

Für die Gewerbeanmeldung verlangt die Stadt Kassel 28 Euro. Eine schriftliche Bescheinigung über den Gewerbebetrieb kostet zusätzlich 8 Euro.

Quelle: Seite der Stadt Kassel, Stand 5. Oktober 2026

Landesrecht Hessen: landesweit fester Betrag (36 €). Regel für Hessen

Gewerbe in Kassel online anmelden

Die Stadt nennt auf ihrer Seite keinen Online-Weg. Landesweit gibt es Dienstleistungsplattform des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen (Anmeldung: Nutzerkonto Bund (BundID) oder ELSTER-Unternehmenskonto); ob Kassel dort angeschlossen ist, steht dort bei der Ortsauswahl.

Quelle: Seite der Stadt Kassel

Gewerbeamt Kassel

Gewerbemeldung, Gewerbeauskünfte (Kämmerei und Steuern, Abteilung Steuern)

Victoria-Haus, Obere Königsstraße 3, 34117 Kassel

ohne Termin
E-Mail: steuern@kassel.de
Seite des Amts

Unterlagen für die Gewerbeanmeldung

Die Stadt Kassel nennt:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass (bei Reisepass zusätzlich eine Meldebescheinigung, nicht älter als 6 Monate)
  • Formular zur Gewerbeanmeldung (nicht nötig bei persönlicher Vorsprache)
  • Je nach Rechtsform: Handelsregister- oder Vereinsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag
  • Bei ausländischen Firmen: Übersetzung des Handelsregisterauszugs
  • Bei zulassungspflichtigem Handwerk: Nachweis der Eintragung bei der Handwerkskammer
  • Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht und Ausweiskopie

Nach der Anmeldung

  1. Empfangsbescheinigung

    Das Gewerbeamt bescheinigt den Empfang der Anzeige innerhalb von drei Tagen (§ 15 Abs. 1 GewO). Das ist der sogenannte Gewerbeschein.

  2. Finanzamt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

    Innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung per ELSTER an das Finanzamt (§ 138 Abs. 1b und 4 AO). Danach bekommen Sie Ihre Steuernummer.

  3. IHK oder Handwerkskammer

    Gewerbetreibende gehören kraft Gesetzes zur IHK (§ 2 IHKG), Handwerksbetriebe zur Handwerkskammer (§ 90 HwO). Das Gewerbeamt meldet Sie dort (§ 14 Abs. 8 GewO). Zuständig für Kassel: IHK Kassel-Marburg bzw. Handwerkskammer Kassel.

  4. Berufsgenossenschaft

    Binnen einer Woche ist der Unfallversicherungsträger zu informieren; eine rechtzeitige Gewerbeanzeige erfüllt das (§ 192 Abs. 1 SGB VII). Welche Berufsgenossenschaft zuständig ist, zeigt die DGUV.

  5. Später ändern oder beenden

    Umzug, neuer Tätigkeitsbereich oder Aufgabe müssen Sie ebenfalls anzeigen (§ 14 Abs. 1 GewO): Ummeldung in Kassel, Abmeldung in Kassel.

Gewerbesteuer in Kassel

440 % Hebesatz für 2026

Quelle: Haushaltssatzung der Stadt Kassel für die Jahre 2025 und 2026 (beschlossen am 05.05.2025), Stand 5. Oktober 2026

Die Gewerbesteuer ergibt sich aus Gewerbeertrag, Steuermesszahl von 3,5 % und dem Hebesatz der Gemeinde (§§ 11, 16 GewStG). Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 €.

Gewerbesteuer in Kassel schätzen

Rechtsform
Gewinn, abgerundet auf volle 100 €
50.000 €
abzüglich Freibetrag
24.500 €
Steuermessbetrag (3,5 %)
892,50 €
Gewerbesteuer im Jahr
3.927 €

Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften können die Gewerbesteuer zum großen Teil mit ihrer Einkommensteuer verrechnen: Nach § 35 EStG mindert sich die Einkommensteuer um das Vierfache des Messbetrags, höchstens um die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer und nur soweit Einkommensteuer auf die gewerblichen Einkünfte entfällt.

Vereinfachte Schätzung nach § 11 GewStG: Gewinn gleich Gewerbeertrag, ohne Hinzurechnungen und Kürzungen (§§ 8, 9 GewStG). Freibetrag 24.500 € nur für natürliche Personen und Personengesellschaften. Keine Steuerberatung; den Bescheid erlassen Finanzamt und Gemeinde.

Alle Hebesätze im Vergleich

Städte in der Nähe

StadtEntfernungHebesatz
Göttingen 39 km 430 %
Paderborn 68 km 418 %
Marburg 76 km 420 %
Detmold 81 km 468 %
Lippstadt 89 km 450 %

Häufige Fragen zur Gewerbeanmeldung in Kassel

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Kassel?

36 €. Für die Gewerbeanmeldung verlangt die Stadt Kassel 28 Euro. Eine schriftliche Bescheinigung über den Gewerbebetrieb kostet zusätzlich 8 Euro.

Wo melde ich in Kassel ein Gewerbe an?

Gewerbemeldung, Gewerbeauskünfte (Kämmerei und Steuern, Abteilung Steuern), Victoria-Haus, Obere Königsstraße 3, 34117 Kassel, ohne Termin.

Welche Unterlagen brauche ich in Kassel?

Die Stadt nennt: Gültiger Personalausweis oder Reisepass (bei Reisepass zusätzlich eine Meldebescheinigung, nicht älter als 6 Monate); Formular zur Gewerbeanmeldung (nicht nötig bei persönlicher Vorsprache); Je nach Rechtsform: Handelsregister- oder Vereinsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag; Bei ausländischen Firmen: Übersetzung des Handelsregisterauszugs; Bei zulassungspflichtigem Handwerk: Nachweis der Eintragung bei der Handwerkskammer; Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht und Ausweiskopie.

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Kassel?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Kassel beträgt 440 % (für 2026, Quelle: Haushaltssatzung der Stadt Kassel für die Jahre 2025 und 2026 (beschlossen am 05.05.2025)).

Was muss ich nach der Gewerbeanmeldung erledigen?

Innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER an das Finanzamt senden (§ 138 Abs. 1b und Abs. 4 AO). Das Gewerbeamt übermittelt Daten aus der Anzeige an IHK oder Handwerkskammer und über die DGUV an die Berufsgenossenschaft (§ 14 Abs. 8 GewO); eine rechtzeitige Gewerbeanzeige gilt auch als Meldung an die Berufsgenossenschaft (§ 192 Abs. 1 SGB VII).

Quelle und Stand

Hauptquelle: Gewerbeanmeldung | Stadt Kassel, geprüft am 5. Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist die Auskunft der Stadt. Fehler melden