Gewerbe anmelden in Paderborn

Gewerbeanmeldung Paderborn

Stand5. Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

Nordrhein-Westfalen, 155.906 Einwohner

Kosten
26 € (natürliche Person), 33 € (juristische Person)
Online möglich?
Ja, über Wirtschafts-Service-Portal.NRW Anmeldung mit: BundID oder Mein Unternehmenskonto
Wo
Amt für öffentliche Ordnung, Gewerbeangelegenheiten, Marienplatz 11a, 33098 Paderborn
Was mitbringen
Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formular mit Ausweiskopie; Gegebenenfalls Handelsregisterauszug oder Gesellschaftsvertrag und Vollmachten aller Gesellschafter und 3 weitereAlle Unterlagen ansehen

Hinweis der Stadt: Paderborn nimmt Gewerbeanzeigen online, per Post, Fax oder E-Mail an (Formular mit Ausweiskopie). Bei einer Verlegung aus einer anderen Gemeinde gilt die Anmeldung in Paderborn zugleich als Abmeldung am alten Ort.

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Paderborn?

Die Stadt Paderborn nennt diese Gebühr:

Natürliche Person
26 €
Juristische Person
33 €

Die Anmeldung kostet 26 Euro für natürliche Personen und Gesellschafter von GbR oder OHG, 33 Euro für juristische Personen und 13 Euro für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter. Online wird per Kreditkarte oder PayPal bezahlt, schriftlich nach Gebührenbescheid.

Quelle: Seite der Stadt Paderborn, Stand 5. Oktober 2026

Landesrecht Nordrhein-Westfalen: landesweit fester Betrag (26 € (natürliche Person), 33 € (juristische Person)). Regel für Nordrhein-Westfalen

Gewerbe in Paderborn online anmelden

Die Stadt nimmt die Gewerbeanmeldung online an, über Wirtschafts-Service-Portal.NRW. Zum Anmelden: BundID oder Mein Unternehmenskonto.

Zur Online-Anmeldung

Wegen Personalengpässen ist eine umgehende Bearbeitung derzeit nicht gewährleistet. Online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW geht es schneller, die Bestätigung kommt nach Zahlung der Gebühr.

Quelle: Seite der Stadt Paderborn

Gewerbeamt Paderborn

Amt für öffentliche Ordnung, Gewerbeangelegenheiten

Marienplatz 11a, 33098 Paderborn

E-Mail: gewerbe@paderborn.de
Seite des Amts

Unterlagen für die Gewerbeanmeldung

Die Stadt Paderborn nennt:

  • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formular mit Ausweiskopie
  • Gegebenenfalls Handelsregisterauszug oder Gesellschaftsvertrag und Vollmachten aller Gesellschafter
  • Erlaubnisbescheid bei erlaubnispflichtiger Tätigkeit
  • Handwerkskarte bei Eintragung in die Handwerksrolle
  • Aufenthaltstitel (bei Nicht-EU-Staatsangehörigen)

Nach der Anmeldung

  1. Empfangsbescheinigung

    Das Gewerbeamt bescheinigt den Empfang der Anzeige innerhalb von drei Tagen (§ 15 Abs. 1 GewO). Das ist der sogenannte Gewerbeschein.

  2. Finanzamt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

    Innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung per ELSTER an das Finanzamt (§ 138 Abs. 1b und 4 AO). Danach bekommen Sie Ihre Steuernummer.

  3. IHK oder Handwerkskammer

    Gewerbetreibende gehören kraft Gesetzes zur IHK (§ 2 IHKG), Handwerksbetriebe zur Handwerkskammer (§ 90 HwO). Das Gewerbeamt meldet Sie dort (§ 14 Abs. 8 GewO). Zuständig für Paderborn: IHK Ostwestfalen zu Bielefeld bzw. Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld.

  4. Berufsgenossenschaft

    Binnen einer Woche ist der Unfallversicherungsträger zu informieren; eine rechtzeitige Gewerbeanzeige erfüllt das (§ 192 Abs. 1 SGB VII). Welche Berufsgenossenschaft zuständig ist, zeigt die DGUV.

  5. Später ändern oder beenden

    Umzug, neuer Tätigkeitsbereich oder Aufgabe müssen Sie ebenfalls anzeigen (§ 14 Abs. 1 GewO): Ummeldung in Paderborn, Gewerbe abmelden.

Gewerbesteuer in Paderborn

418 % Hebesatz für 2026

Quelle: Hebesatzsatzung der Stadt Paderborn (3. Änderungssatzung, ab 01.01.2025), Stand 5. Oktober 2026

Die Gewerbesteuer ergibt sich aus Gewerbeertrag, Steuermesszahl von 3,5 % und dem Hebesatz der Gemeinde (§§ 11, 16 GewStG). Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 €.

Gewerbesteuer in Paderborn schätzen

Rechtsform
Gewinn, abgerundet auf volle 100 €
50.000 €
abzüglich Freibetrag
24.500 €
Steuermessbetrag (3,5 %)
892,50 €
Gewerbesteuer im Jahr
3.730,65 €

Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften können die Gewerbesteuer zum großen Teil mit ihrer Einkommensteuer verrechnen: Nach § 35 EStG mindert sich die Einkommensteuer um das Vierfache des Messbetrags, höchstens um die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer und nur soweit Einkommensteuer auf die gewerblichen Einkünfte entfällt.

Vereinfachte Schätzung nach § 11 GewStG: Gewinn gleich Gewerbeertrag, ohne Hinzurechnungen und Kürzungen (§§ 8, 9 GewStG). Freibetrag 24.500 € nur für natürliche Personen und Personengesellschaften. Keine Steuerberatung; den Bescheid erlassen Finanzamt und Gemeinde.

Alle Hebesätze im Vergleich

Städte in der Nähe

StadtEntfernungHebesatz
Detmold 25 km 468 %
Lippstadt 29 km 450 %
Gütersloh 34 km 463 %
Bielefeld 37 km 480 %
Herford 44 km 443 %

Häufige Fragen zur Gewerbeanmeldung in Paderborn

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Paderborn?

26 € (natürliche Person), 33 € (juristische Person). Die Anmeldung kostet 26 Euro für natürliche Personen und Gesellschafter von GbR oder OHG, 33 Euro für juristische Personen und 13 Euro für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter. Online wird per Kreditkarte oder PayPal bezahlt, schriftlich nach Gebührenbescheid.

Kann ich mein Gewerbe in Paderborn online anmelden?

Ja. Ja, über Wirtschafts-Service-Portal.NRW. Anmeldung: BundID oder Mein Unternehmenskonto.

Wo melde ich in Paderborn ein Gewerbe an?

Amt für öffentliche Ordnung, Gewerbeangelegenheiten, Marienplatz 11a, 33098 Paderborn.

Welche Unterlagen brauche ich in Paderborn?

Die Stadt nennt: Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formular mit Ausweiskopie; Gegebenenfalls Handelsregisterauszug oder Gesellschaftsvertrag und Vollmachten aller Gesellschafter; Erlaubnisbescheid bei erlaubnispflichtiger Tätigkeit; Handwerkskarte bei Eintragung in die Handwerksrolle; Aufenthaltstitel (bei Nicht-EU-Staatsangehörigen).

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Paderborn?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Paderborn beträgt 418 % (für 2026, Quelle: Hebesatzsatzung der Stadt Paderborn (3. Änderungssatzung, ab 01.01.2025)).

Was muss ich nach der Gewerbeanmeldung erledigen?

Innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER an das Finanzamt senden (§ 138 Abs. 1b und Abs. 4 AO). Das Gewerbeamt übermittelt Daten aus der Anzeige an IHK oder Handwerkskammer und über die DGUV an die Berufsgenossenschaft (§ 14 Abs. 8 GewO); eine rechtzeitige Gewerbeanzeige gilt auch als Meldung an die Berufsgenossenschaft (§ 192 Abs. 1 SGB VII).

Quelle und Stand

Hauptquelle: Gewerbeanmeldung | Digitales Serviceportal Paderborn, geprüft am 5. Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist die Auskunft der Stadt. Fehler melden