Gewerbe anmelden in Viersen

Gewerbeanmeldung Viersen

Stand5. Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

Nordrhein-Westfalen, 78.227 Einwohner

Kosten
26 € (natürliche Person), 33 € (juristische Person) nach Landesrecht in NRW; die Stadt nennt keinen eigenen BetragGrundlage: Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW), Allgemeiner Gebührentarif, Tarifstelle 10.1.1.1.3.1 bis 10.1.1.1.3.3
Wo
Gewerbemeldestelle (Gaststätten- und Gewerbeangelegenheiten), Altes Rathaus Dülken, Am Alten Rathaus 1, 41751 Viersen
Was mitbringen
Ausgefülltes Formular Gewerbe-Anmeldung (GewA 1); Bei Anmeldung durch Vertreter: schriftliche Vollmacht

Hinweis der Stadt: Viersen verweist neben dem eigenen Online-Antrag auch auf das Wirtschafts-Service-Portal.NRW; dafür ist eine einmalige Registrierung nötig.

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Viersen?

Die Stadt Viersen nennt auf ihrer Seite keinen konkreten Betrag. Sie schreibt:

Die Stadt Viersen nennt auf ihrer Seite zur Gewerbeanmeldung keinen Gebührenbetrag.

Quelle: Seite der Stadt Viersen, Stand 5. Oktober 2026

Was das Landesrecht in Nordrhein-Westfalen vorgibt

26 € (natürliche Person), 33 € (juristische Person) landesweit fester Betrag

In Nordrhein-Westfalen gilt landesweit eine feste Gebühr: Die Gewerbeanmeldung kostet 26 Euro für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind, und 33 Euro für juristische Personen wie GmbH oder UG. Für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter einer juristischen Person kommen 13 Euro hinzu.

Rechtsgrundlage: Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW), Allgemeiner Gebührentarif, Tarifstelle 10.1.1.1.3.1 bis 10.1.1.1.3.3, Fassung 25. April 2026, Stand 5. Oktober 2026

Gewerbe in Viersen online anmelden

Die Stadt nimmt die Gewerbeanmeldung online an, über Serviceportal der Stadt Viersen (Gewerbeanzeige).

Zur Online-Anmeldung

Bei Meldung über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW gilt die Einreichungsbestätigung ohne Unterschrift und Siegel als Empfangsbescheinigung, eine Vorsprache ist dann in der Regel nicht nötig.

Quelle: Seite der Stadt Viersen

Gewerbeamt Viersen

Gewerbemeldestelle (Gaststätten- und Gewerbeangelegenheiten)

Altes Rathaus Dülken, Am Alten Rathaus 1, 41751 Viersen

E-Mail: gewerbe@viersen.de
Seite des Amts

Unterlagen für die Gewerbeanmeldung

Die Stadt Viersen nennt:

  • Ausgefülltes Formular Gewerbe-Anmeldung (GewA 1)
  • Bei Anmeldung durch Vertreter: schriftliche Vollmacht

Nach der Anmeldung

  1. Empfangsbescheinigung

    Das Gewerbeamt bescheinigt den Empfang der Anzeige innerhalb von drei Tagen (§ 15 Abs. 1 GewO). Das ist der sogenannte Gewerbeschein.

  2. Finanzamt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

    Innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung per ELSTER an das Finanzamt (§ 138 Abs. 1b und 4 AO). Danach bekommen Sie Ihre Steuernummer.

  3. IHK oder Handwerkskammer

    Gewerbetreibende gehören kraft Gesetzes zur IHK (§ 2 IHKG), Handwerksbetriebe zur Handwerkskammer (§ 90 HwO). Das Gewerbeamt meldet Sie dort (§ 14 Abs. 8 GewO). Zuständig für Viersen: IHK Mittlerer Niederrhein bzw. Handwerkskammer Düsseldorf.

  4. Berufsgenossenschaft

    Binnen einer Woche ist der Unfallversicherungsträger zu informieren; eine rechtzeitige Gewerbeanzeige erfüllt das (§ 192 Abs. 1 SGB VII). Welche Berufsgenossenschaft zuständig ist, zeigt die DGUV.

  5. Später ändern oder beenden

    Umzug, neuer Tätigkeitsbereich oder Aufgabe müssen Sie ebenfalls anzeigen (§ 14 Abs. 1 GewO): Ummeldung in Viersen, Abmeldung in Viersen.

Gewerbesteuer in Viersen

460 % Hebesatz für 2026

Quelle: Haushaltssatzung der Stadt Viersen für das Haushaltsjahr 2026 (§ 6 Steuersätze), Stand 5. Oktober 2026

Die Gewerbesteuer ergibt sich aus Gewerbeertrag, Steuermesszahl von 3,5 % und dem Hebesatz der Gemeinde (§§ 11, 16 GewStG). Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 €.

Gewerbesteuer in Viersen schätzen

Rechtsform
Gewinn, abgerundet auf volle 100 €
50.000 €
abzüglich Freibetrag
24.500 €
Steuermessbetrag (3,5 %)
892,50 €
Gewerbesteuer im Jahr
4.105,50 €

Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften können die Gewerbesteuer zum großen Teil mit ihrer Einkommensteuer verrechnen: Nach § 35 EStG mindert sich die Einkommensteuer um das Vierfache des Messbetrags, höchstens um die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer und nur soweit Einkommensteuer auf die gewerblichen Einkünfte entfällt.

Vereinfachte Schätzung nach § 11 GewStG: Gewinn gleich Gewerbeertrag, ohne Hinzurechnungen und Kürzungen (§§ 8, 9 GewStG). Freibetrag 24.500 € nur für natürliche Personen und Personengesellschaften. Keine Steuerberatung; den Bescheid erlassen Finanzamt und Gemeinde.

Alle Hebesätze im Vergleich

Städte in der Nähe

StadtEntfernungHebesatz
Mönchengladbach 8 km 490 %
Krefeld 15 km 475 %
Neuss 22 km 455 %
Moers 27 km 495 %
Ratingen 32 km 410 %

Häufige Fragen zur Gewerbeanmeldung in Viersen

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Viersen?

Die Stadt nennt keinen eigenen Betrag. Nach Landesrecht gilt: In Nordrhein-Westfalen gilt landesweit eine feste Gebühr: Die Gewerbeanmeldung kostet 26 Euro für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind, und 33 Euro für juristische Personen wie GmbH oder UG. Für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter einer juristischen Person kommen 13 Euro hinzu.

Kann ich mein Gewerbe in Viersen online anmelden?

Ja. Ja, über Serviceportal der Stadt Viersen (Gewerbeanzeige).

Wo melde ich in Viersen ein Gewerbe an?

Gewerbemeldestelle (Gaststätten- und Gewerbeangelegenheiten), Altes Rathaus Dülken, Am Alten Rathaus 1, 41751 Viersen.

Welche Unterlagen brauche ich in Viersen?

Die Stadt nennt: Ausgefülltes Formular Gewerbe-Anmeldung (GewA 1); Bei Anmeldung durch Vertreter: schriftliche Vollmacht.

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Viersen?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Viersen beträgt 460 % (für 2026, Quelle: Haushaltssatzung der Stadt Viersen für das Haushaltsjahr 2026 (§ 6 Steuersätze)).

Was muss ich nach der Gewerbeanmeldung erledigen?

Innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER an das Finanzamt senden (§ 138 Abs. 1b und Abs. 4 AO). Das Gewerbeamt übermittelt Daten aus der Anzeige an IHK oder Handwerkskammer und über die DGUV an die Berufsgenossenschaft (§ 14 Abs. 8 GewO); eine rechtzeitige Gewerbeanzeige gilt auch als Meldung an die Berufsgenossenschaft (§ 192 Abs. 1 SGB VII).

Quelle und Stand

Hauptquelle: Gewerbe anmelden | Stadt Viersen, geprüft am 5. Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist die Auskunft der Stadt. Fehler melden