Gewerbe anmelden in Meerbusch

Gewerbeanmeldung Meerbusch

Stand18. Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

Nordrhein-Westfalen, 56.947 Einwohner

Kosten
26 € (natürliche Person), 33 € (juristische Person)
Wo
Gewerbemeldestelle (Öffentliche Sicherheit und Ordnung), Wittenberger Straße 21, 40668 Meerbusch
Was mitbringen
Ausgefülltes Formular zur Gewerbeanmeldung; Personalausweis oder Reisepass (online auch elektronische Identifizierung) und 3 weitereAlle Unterlagen ansehen

Hinweis der Stadt: Die Gewerbemeldestelle hat montags, mittwochs und freitags von 8 bis 12 Uhr Servicezeiten.

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Meerbusch?

Gebühr für die Gewerbeanmeldung in Meerbusch:

Natürliche Person
26 €
Juristische Person
33 €

Meerbusch nennt für die Gewerbeanmeldung 26 Euro bei natürlichen Personen und Personengesellschaften und 33 Euro bei juristischen Personen, plus 13 Euro für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter. Die Abmeldung ist kostenfrei.

Quelle: Seite der Stadt Meerbusch, Stand 18. Oktober 2026

Landesrecht Nordrhein-Westfalen: landesweit fester Betrag (26 € (natürliche Person), 33 € (juristische Person)). Regel für Nordrhein-Westfalen

Gewerbe in Meerbusch online anmelden

Die Stadt nimmt die Gewerbeanmeldung online an, über Wirtschafts-Service-Portal.NRW.

Zur Online-Anmeldung

Quelle: Seite der Stadt Meerbusch

Gewerbeamt Meerbusch

Gewerbemeldestelle (Öffentliche Sicherheit und Ordnung)

Wittenberger Straße 21, 40668 Meerbusch

Telefon: 02150 916-170
E-Mail: gewerbe@meerbusch.de
Seite des Amts

Unterlagen für die Gewerbeanmeldung

Die Stadt Meerbusch nennt:

  • Ausgefülltes Formular zur Gewerbeanmeldung
  • Personalausweis oder Reisepass (online auch elektronische Identifizierung)
  • Bei juristischen Personen und Personengesellschaften: notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag oder Handelsregisterauszug sowie Zustimmungserklärung der Gesellschafter
  • Beiblatt für Vertretungsberechtigte
  • Bei Anmeldung durch eine andere Person: schriftliche Vollmacht

Nach der Anmeldung

  1. Empfangsbescheinigung

    Das Gewerbeamt bescheinigt den Empfang der Anzeige innerhalb von drei Tagen (§ 15 Abs. 1 GewO). Das ist der sogenannte Gewerbeschein.

  2. Finanzamt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

    Innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung per ELSTER an das Finanzamt (§ 138 Abs. 1b und 4 AO). Danach bekommen Sie Ihre Steuernummer.

  3. IHK oder Handwerkskammer

    Gewerbetreibende gehören kraft Gesetzes zur IHK (§ 2 IHKG), Handwerksbetriebe zur Handwerkskammer (§ 90 HwO). Das Gewerbeamt meldet Sie dort (§ 14 Abs. 8 GewO). Zuständig für Meerbusch: IHK Mittlerer Niederrhein bzw. Handwerkskammer Düsseldorf.

  4. Berufsgenossenschaft

    Binnen einer Woche ist der Unfallversicherungsträger zu informieren; eine rechtzeitige Gewerbeanzeige erfüllt das (§ 192 Abs. 1 SGB VII). Welche Berufsgenossenschaft zuständig ist, zeigt die DGUV.

  5. Später ändern oder beenden

    Umzug, neuer Tätigkeitsbereich oder Aufgabe müssen Sie ebenfalls anzeigen (§ 14 Abs. 1 GewO): Ummeldung in Meerbusch, Abmeldung in Meerbusch.

Gewerbesteuer in Meerbusch

450 % Hebesatz für 2026

Quelle: Haushaltssatzung der Stadt Meerbusch für das Haushaltsjahr 2026 (Rat 26.02.2026, § 6, Haushaltsplan 2026), Stand 18. Oktober 2026

Die Gewerbesteuer ergibt sich aus Gewerbeertrag, Steuermesszahl von 3,5 % und dem Hebesatz der Gemeinde (§§ 11, 16 GewStG). Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 €.

Gewerbesteuer in Meerbusch schätzen

Rechtsform
Gewinn, abgerundet auf volle 100 €
50.000 €
abzüglich Freibetrag
24.500 €
Steuermessbetrag (3,5 %)
892,50 €
Gewerbesteuer im Jahr
4.016,25 €

Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften können die Gewerbesteuer zum großen Teil mit ihrer Einkommensteuer verrechnen: Nach § 35 EStG mindert sich die Einkommensteuer um das Vierfache des Messbetrags, höchstens um die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer und nur soweit Einkommensteuer auf die gewerblichen Einkünfte entfällt.

Vereinfachte Schätzung nach § 11 GewStG: Gewinn gleich Gewerbeertrag, ohne Hinzurechnungen und Kürzungen (§§ 8, 9 GewStG). Freibetrag 24.500 € nur für natürliche Personen und Personengesellschaften. Keine Steuerberatung; den Bescheid erlassen Finanzamt und Gemeinde.

Alle Hebesätze im Vergleich

Städte in der Nähe

StadtEntfernungHebesatz
Neuss 7 km 455 %
Krefeld 12 km 475 %
Ratingen 12 km 410 %
Duisburg 19 km 495 %
Mönchengladbach 20 km 490 %

Häufige Fragen zur Gewerbeanmeldung in Meerbusch

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Meerbusch?

26 € (natürliche Person), 33 € (juristische Person). Meerbusch nennt für die Gewerbeanmeldung 26 Euro bei natürlichen Personen und Personengesellschaften und 33 Euro bei juristischen Personen, plus 13 Euro für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter. Die Abmeldung ist kostenfrei.

Kann ich mein Gewerbe in Meerbusch online anmelden?

Ja. Ja, über Wirtschafts-Service-Portal.NRW.

Wo melde ich in Meerbusch ein Gewerbe an?

Gewerbemeldestelle (Öffentliche Sicherheit und Ordnung), Wittenberger Straße 21, 40668 Meerbusch.

Welche Unterlagen brauche ich in Meerbusch?

Die Stadt nennt: Ausgefülltes Formular zur Gewerbeanmeldung; Personalausweis oder Reisepass (online auch elektronische Identifizierung); Bei juristischen Personen und Personengesellschaften: notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag oder Handelsregisterauszug sowie Zustimmungserklärung der Gesellschafter; Beiblatt für Vertretungsberechtigte; Bei Anmeldung durch eine andere Person: schriftliche Vollmacht.

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Meerbusch?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Meerbusch beträgt 450 % (für 2026, Quelle: Haushaltssatzung der Stadt Meerbusch für das Haushaltsjahr 2026 (Rat 26.02.2026, § 6, Haushaltsplan 2026)).

Was muss ich nach der Gewerbeanmeldung erledigen?

Innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER an das Finanzamt senden (§ 138 Abs. 1b und Abs. 4 AO). Das Gewerbeamt übermittelt Daten aus der Anzeige an IHK oder Handwerkskammer und über die DGUV an die Berufsgenossenschaft (§ 14 Abs. 8 GewO); eine rechtzeitige Gewerbeanzeige gilt auch als Meldung an die Berufsgenossenschaft (§ 192 Abs. 1 SGB VII).

Quelle und Stand

Hauptquelle: Gewerbeanmeldung | Kommunalportal Stadt Meerbusch, geprüft am 18. Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist die Auskunft der Stadt. Fehler melden