Gewerbe anmelden in Mönchengladbach

Gewerbeanmeldung Mönchengladbach

Stand5. Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

Nordrhein-Westfalen, 267.176 Einwohner

Kosten
26 € (natürliche Person), 33 € (juristische Person)
Online möglich?
Ja, über Wirtschafts-Service-Portal.NRW Anmeldung mit: BundID mit Online-Ausweisfunktion (eID)
Wo
Gewerbemeldestelle (Ordnungsamt), Hauptstraße 162-168, 41236 Mönchengladbach
Was mitbringen
Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Staatsangehörigen zusätzlich die Aufenthaltserlaubnis; Aktueller Handelsregisterauszug bei eingetragenen Firmen und 3 weitereAlle Unterlagen ansehen

Hinweis der Stadt: Mönchengladbach bietet An-, Um- und Abmeldung online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW an, dafür sind Online-Ausweis und BundID nötig.

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Mönchengladbach?

Die Stadt Mönchengladbach nennt diese Gebühr:

Natürliche Person
26 €
Juristische Person
33 €

An- und Ummeldung kosten 26 Euro für natürliche Personen und 33 Euro für juristische Personen, jeder weitere gesetzliche Vertreter 13 Euro. Die Abmeldung ist gebührenfrei, eine Ersatzbescheinigung kostet 15 Euro.

Quelle: Seite der Stadt Mönchengladbach, Stand 5. Oktober 2026

Landesrecht Nordrhein-Westfalen: landesweit fester Betrag (26 € (natürliche Person), 33 € (juristische Person)). Regel für Nordrhein-Westfalen

Gewerbe in Mönchengladbach online anmelden

Die Stadt nimmt die Gewerbeanmeldung online an, über Wirtschafts-Service-Portal.NRW. Zum Anmelden: BundID mit Online-Ausweisfunktion (eID).

Zur Online-Anmeldung

Quelle: Seite der Stadt Mönchengladbach

Gewerbeamt Mönchengladbach

Gewerbemeldestelle (Ordnungsamt)

Hauptstraße 162-168, 41236 Mönchengladbach

E-Mail: gewerbeangelegenheiten@moenchengladbach.de
Seite des Amts

Unterlagen für die Gewerbeanmeldung

Die Stadt Mönchengladbach nennt:

  • Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Staatsangehörigen zusätzlich die Aufenthaltserlaubnis
  • Aktueller Handelsregisterauszug bei eingetragenen Firmen
  • Bei Gesellschaften in Gründung: notarieller Gründungsvertrag und Anmeldung zum Handelsregister
  • Erlaubnisurkunde oder Eintragung in die Handwerksrolle, falls nötig
  • Bei Vertretung: Vollmacht und Ausweise beider Personen

Nach der Anmeldung

  1. Empfangsbescheinigung

    Das Gewerbeamt bescheinigt den Empfang der Anzeige innerhalb von drei Tagen (§ 15 Abs. 1 GewO). Das ist der sogenannte Gewerbeschein.

  2. Finanzamt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

    Innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung per ELSTER an das Finanzamt (§ 138 Abs. 1b und 4 AO). Danach bekommen Sie Ihre Steuernummer.

  3. IHK oder Handwerkskammer

    Gewerbetreibende gehören kraft Gesetzes zur IHK (§ 2 IHKG), Handwerksbetriebe zur Handwerkskammer (§ 90 HwO). Das Gewerbeamt meldet Sie dort (§ 14 Abs. 8 GewO). Zuständig für Mönchengladbach: IHK Mittlerer Niederrhein bzw. Handwerkskammer Düsseldorf.

  4. Berufsgenossenschaft

    Binnen einer Woche ist der Unfallversicherungsträger zu informieren; eine rechtzeitige Gewerbeanzeige erfüllt das (§ 192 Abs. 1 SGB VII). Welche Berufsgenossenschaft zuständig ist, zeigt die DGUV.

  5. Später ändern oder beenden

    Umzug, neuer Tätigkeitsbereich oder Aufgabe müssen Sie ebenfalls anzeigen (§ 14 Abs. 1 GewO): Gewerbe ummelden, Gewerbe abmelden.

Gewerbesteuer in Mönchengladbach

490 % Hebesatz für 2026

Quelle: Gewerbesteuer | Serviceportal Mönchengladbach, Stand 5. Oktober 2026

Die Gewerbesteuer ergibt sich aus Gewerbeertrag, Steuermesszahl von 3,5 % und dem Hebesatz der Gemeinde (§§ 11, 16 GewStG). Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 €.

Gewerbesteuer in Mönchengladbach schätzen

Rechtsform
Gewinn, abgerundet auf volle 100 €
50.000 €
abzüglich Freibetrag
24.500 €
Steuermessbetrag (3,5 %)
892,50 €
Gewerbesteuer im Jahr
4.373,25 €

Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften können die Gewerbesteuer zum großen Teil mit ihrer Einkommensteuer verrechnen: Nach § 35 EStG mindert sich die Einkommensteuer um das Vierfache des Messbetrags, höchstens um die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer und nur soweit Einkommensteuer auf die gewerblichen Einkünfte entfällt.

Vereinfachte Schätzung nach § 11 GewStG: Gewinn gleich Gewerbeertrag, ohne Hinzurechnungen und Kürzungen (§§ 8, 9 GewStG). Freibetrag 24.500 € nur für natürliche Personen und Personengesellschaften. Keine Steuerberatung; den Bescheid erlassen Finanzamt und Gemeinde.

Alle Hebesätze im Vergleich

Städte in der Nähe

StadtEntfernungHebesatz
Viersen 8 km 460 %
Krefeld 18 km 475 %
Neuss 18 km 455 %
Ratingen 31 km 410 %
Moers 32 km 495 %

Häufige Fragen zur Gewerbeanmeldung in Mönchengladbach

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Mönchengladbach?

26 € (natürliche Person), 33 € (juristische Person). An- und Ummeldung kosten 26 Euro für natürliche Personen und 33 Euro für juristische Personen, jeder weitere gesetzliche Vertreter 13 Euro. Die Abmeldung ist gebührenfrei, eine Ersatzbescheinigung kostet 15 Euro.

Kann ich mein Gewerbe in Mönchengladbach online anmelden?

Ja. Ja, über Wirtschafts-Service-Portal.NRW. Anmeldung: BundID mit Online-Ausweisfunktion (eID).

Wo melde ich in Mönchengladbach ein Gewerbe an?

Gewerbemeldestelle (Ordnungsamt), Hauptstraße 162-168, 41236 Mönchengladbach.

Welche Unterlagen brauche ich in Mönchengladbach?

Die Stadt nennt: Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Staatsangehörigen zusätzlich die Aufenthaltserlaubnis; Aktueller Handelsregisterauszug bei eingetragenen Firmen; Bei Gesellschaften in Gründung: notarieller Gründungsvertrag und Anmeldung zum Handelsregister; Erlaubnisurkunde oder Eintragung in die Handwerksrolle, falls nötig; Bei Vertretung: Vollmacht und Ausweise beider Personen.

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Mönchengladbach?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Mönchengladbach beträgt 490 % (für 2026, Quelle: Gewerbesteuer | Serviceportal Mönchengladbach).

Was muss ich nach der Gewerbeanmeldung erledigen?

Innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER an das Finanzamt senden (§ 138 Abs. 1b und Abs. 4 AO). Das Gewerbeamt übermittelt Daten aus der Anzeige an IHK oder Handwerkskammer und über die DGUV an die Berufsgenossenschaft (§ 14 Abs. 8 GewO); eine rechtzeitige Gewerbeanzeige gilt auch als Meldung an die Berufsgenossenschaft (§ 192 Abs. 1 SGB VII).

Quelle und Stand

Hauptquelle: Gewerbeanzeige | Serviceportal Mönchengladbach, geprüft am 5. Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist die Auskunft der Stadt. Fehler melden