Gewerbe anmelden in Duisburg

Gewerbeanmeldung Duisburg

Stand5. Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

Nordrhein-Westfalen, 500.810 Einwohner

Kosten
26 € (natürliche Person), 33 € (juristische Person)
Wo
Zentrale Gewerbemeldestelle (Allgemeine Gewerbeangelegenheiten), Friedrich-Wilhelm-Str. 12-14, 47051 Duisburg, Termin nötig
Was mitbringen
Ausgefülltes Formular zur Gewerbeanmeldung; Personalausweis oder Reisepass (online auch eID oder andere elektronische Identifizierung) und 2 weitereAlle Unterlagen ansehen

Hinweis der Stadt: Für jede persönliche Vorsprache ist ein Termin nötig. Per E-Mail nimmt die Gewerbemeldestelle keine Meldungen mehr an, per Post oder online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW geht es weiterhin. Seit 1. April 2026 werden Gebühren vor Ort nur noch per Karte bezahlt.

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Duisburg?

Die Stadt Duisburg nennt diese Gebühr:

Natürliche Person
26 €
Juristische Person
33 €

Die Gewerbeanmeldung kostet 26 Euro für natürliche Personen und 33 Euro für juristische Personen. Jede weitere vertretungsberechtigte Person einer juristischen Person kostet 13 Euro, eine Zweitschrift 15 Euro.

Quelle: Seite der Stadt Duisburg, Stand 5. Oktober 2026

Landesrecht Nordrhein-Westfalen: landesweit fester Betrag (26 € (natürliche Person), 33 € (juristische Person)). Regel für Nordrhein-Westfalen

Gewerbe in Duisburg online anmelden

Die Stadt nimmt die Gewerbeanmeldung online an, über Wirtschafts-Service-Portal.NRW.

Zur Online-Anmeldung

Quelle: Seite der Stadt Duisburg

Gewerbeamt Duisburg

Zentrale Gewerbemeldestelle (Allgemeine Gewerbeangelegenheiten)

Friedrich-Wilhelm-Str. 12-14, 47051 Duisburg

Termin nötig
Telefon: 0203 94000
E-Mail: onlinegewerbemeldung@stadt-duisburg.de
Seite des Amts

Unterlagen für die Gewerbeanmeldung

Die Stadt Duisburg nennt:

  • Ausgefülltes Formular zur Gewerbeanmeldung
  • Personalausweis oder Reisepass (online auch eID oder andere elektronische Identifizierung)
  • Bei juristischen Personen und Personengesellschaften: Gesellschaftsvertrag oder Handelsregisterauszug sowie Zustimmung der Gesellschafter
  • Beiblatt für Vertretungsberechtigte

Nach der Anmeldung

  1. Empfangsbescheinigung

    Das Gewerbeamt bescheinigt den Empfang der Anzeige innerhalb von drei Tagen (§ 15 Abs. 1 GewO). Das ist der sogenannte Gewerbeschein.

  2. Finanzamt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

    Innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung per ELSTER an das Finanzamt (§ 138 Abs. 1b und 4 AO). Danach bekommen Sie Ihre Steuernummer.

  3. IHK oder Handwerkskammer

    Gewerbetreibende gehören kraft Gesetzes zur IHK (§ 2 IHKG), Handwerksbetriebe zur Handwerkskammer (§ 90 HwO). Das Gewerbeamt meldet Sie dort (§ 14 Abs. 8 GewO). Zuständig für Duisburg: Niederrheinische IHK Duisburg-Wesel-Kleve bzw. Handwerkskammer Düsseldorf.

  4. Berufsgenossenschaft

    Binnen einer Woche ist der Unfallversicherungsträger zu informieren; eine rechtzeitige Gewerbeanzeige erfüllt das (§ 192 Abs. 1 SGB VII). Welche Berufsgenossenschaft zuständig ist, zeigt die DGUV.

  5. Später ändern oder beenden

    Umzug, neuer Tätigkeitsbereich oder Aufgabe müssen Sie ebenfalls anzeigen (§ 14 Abs. 1 GewO): Ummeldung in Duisburg, Abmeldung in Duisburg.

Gewerbesteuer in Duisburg

495 % Hebesatz für 2026

Quelle: Haushaltssatzung der Stadt Duisburg für die Haushaltsjahre 2025/2026 (§ 6), Stand 5. Oktober 2026

Die Gewerbesteuer ergibt sich aus Gewerbeertrag, Steuermesszahl von 3,5 % und dem Hebesatz der Gemeinde (§§ 11, 16 GewStG). Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 €.

Gewerbesteuer in Duisburg schätzen

Rechtsform
Gewinn, abgerundet auf volle 100 €
50.000 €
abzüglich Freibetrag
24.500 €
Steuermessbetrag (3,5 %)
892,50 €
Gewerbesteuer im Jahr
4.417,88 €

Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften können die Gewerbesteuer zum großen Teil mit ihrer Einkommensteuer verrechnen: Nach § 35 EStG mindert sich die Einkommensteuer um das Vierfache des Messbetrags, höchstens um die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer und nur soweit Einkommensteuer auf die gewerblichen Einkünfte entfällt.

Vereinfachte Schätzung nach § 11 GewStG: Gewinn gleich Gewerbeertrag, ohne Hinzurechnungen und Kürzungen (§§ 8, 9 GewStG). Freibetrag 24.500 € nur für natürliche Personen und Personengesellschaften. Keine Steuerberatung; den Bescheid erlassen Finanzamt und Gemeinde.

Alle Hebesätze im Vergleich

Städte in der Nähe

StadtEntfernungHebesatz
Oberhausen 7 km 580 %
Mülheim an der Ruhr 8 km 580 %
Moers 10 km 495 %
Dinslaken 14 km 499 %
Bottrop 15 km 490 %

Häufige Fragen zur Gewerbeanmeldung in Duisburg

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Duisburg?

26 € (natürliche Person), 33 € (juristische Person). Die Gewerbeanmeldung kostet 26 Euro für natürliche Personen und 33 Euro für juristische Personen. Jede weitere vertretungsberechtigte Person einer juristischen Person kostet 13 Euro, eine Zweitschrift 15 Euro.

Kann ich mein Gewerbe in Duisburg online anmelden?

Ja. Ja, über Wirtschafts-Service-Portal.NRW.

Wo melde ich in Duisburg ein Gewerbe an?

Zentrale Gewerbemeldestelle (Allgemeine Gewerbeangelegenheiten), Friedrich-Wilhelm-Str. 12-14, 47051 Duisburg, Termin nötig.

Welche Unterlagen brauche ich in Duisburg?

Die Stadt nennt: Ausgefülltes Formular zur Gewerbeanmeldung; Personalausweis oder Reisepass (online auch eID oder andere elektronische Identifizierung); Bei juristischen Personen und Personengesellschaften: Gesellschaftsvertrag oder Handelsregisterauszug sowie Zustimmung der Gesellschafter; Beiblatt für Vertretungsberechtigte.

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Duisburg?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Duisburg beträgt 495 % (für 2026, Quelle: Haushaltssatzung der Stadt Duisburg für die Haushaltsjahre 2025/2026 (§ 6)).

Was muss ich nach der Gewerbeanmeldung erledigen?

Innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER an das Finanzamt senden (§ 138 Abs. 1b und Abs. 4 AO). Das Gewerbeamt übermittelt Daten aus der Anzeige an IHK oder Handwerkskammer und über die DGUV an die Berufsgenossenschaft (§ 14 Abs. 8 GewO); eine rechtzeitige Gewerbeanzeige gilt auch als Meldung an die Berufsgenossenschaft (§ 192 Abs. 1 SGB VII).

Quelle und Stand

Hauptquelle: Gewerbeanmeldung | Stadtportal Duisburg, geprüft am 5. Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist die Auskunft der Stadt. Fehler melden