Gewerbe anmelden in Oberhausen

Gewerbeanmeldung Oberhausen

Stand5. Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

Nordrhein-Westfalen, 213.178 Einwohner

Kosten
26 € (natürliche Person), 33 € (juristische Person)
Wo
Gewerbemeldestelle (Gewerbeangelegenheiten), Bahnhofstraße 66, 46145 Oberhausen, ohne Termin
Was mitbringen
Personalausweis oder Reisepass (bei Wohnsitz außerhalb Oberhausens mit aktueller Meldebescheinigung); Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht und Ausweise beider Personen und 3 weitereAlle Unterlagen ansehen

Hinweis der Stadt: Gewerbemeldungen gehen in Oberhausen auch ohne persönliche Vorsprache: ausgefülltes Formular mit Unterlagen per Post, E-Mail oder Fax schicken. Die Gebühr wird per Vorkasse erhoben.

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Oberhausen?

Die Stadt Oberhausen nennt diese Gebühr:

Natürliche Person
26 €
Juristische Person
33 €

An- und Ummeldung kosten 26 Euro für natürliche Personen und 33 Euro für juristische Personen, jeder weitere gesetzliche Vertreter 13 Euro. Die Abmeldung ist gebührenfrei, eine Ersatzbescheinigung kostet 15 Euro.

Quelle: Seite der Stadt Oberhausen, Stand 5. Oktober 2026

Landesrecht Nordrhein-Westfalen: landesweit fester Betrag (26 € (natürliche Person), 33 € (juristische Person)). Regel für Nordrhein-Westfalen

Gewerbe in Oberhausen online anmelden

Die Stadt nimmt die Gewerbeanmeldung online an, über Wirtschafts-Service-Portal.NRW.

Zur Online-Anmeldung

Quelle: Seite der Stadt Oberhausen

Gewerbeamt Oberhausen

Gewerbemeldestelle (Gewerbeangelegenheiten)

Bahnhofstraße 66, 46145 Oberhausen

ohne Termin
Seite des Amts

Unterlagen für die Gewerbeanmeldung

Die Stadt Oberhausen nennt:

  • Personalausweis oder Reisepass (bei Wohnsitz außerhalb Oberhausens mit aktueller Meldebescheinigung)
  • Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht und Ausweise beider Personen
  • Eingetragene Firmen: aktueller Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregisterauszug
  • GmbH in Gründung: notarieller Gründungsvertrag und Vollmacht der Gründer
  • Gegebenenfalls Erlaubnisse, Meisterbrief oder Mietvertrag

Nach der Anmeldung

  1. Empfangsbescheinigung

    Das Gewerbeamt bescheinigt den Empfang der Anzeige innerhalb von drei Tagen (§ 15 Abs. 1 GewO). Das ist der sogenannte Gewerbeschein.

  2. Finanzamt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

    Innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung per ELSTER an das Finanzamt (§ 138 Abs. 1b und 4 AO). Danach bekommen Sie Ihre Steuernummer.

  3. IHK oder Handwerkskammer

    Gewerbetreibende gehören kraft Gesetzes zur IHK (§ 2 IHKG), Handwerksbetriebe zur Handwerkskammer (§ 90 HwO). Das Gewerbeamt meldet Sie dort (§ 14 Abs. 8 GewO). Zuständig für Oberhausen: IHK für Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen zu Essen bzw. Handwerkskammer Düsseldorf.

  4. Berufsgenossenschaft

    Binnen einer Woche ist der Unfallversicherungsträger zu informieren; eine rechtzeitige Gewerbeanzeige erfüllt das (§ 192 Abs. 1 SGB VII). Welche Berufsgenossenschaft zuständig ist, zeigt die DGUV.

  5. Später ändern oder beenden

    Umzug, neuer Tätigkeitsbereich oder Aufgabe müssen Sie ebenfalls anzeigen (§ 14 Abs. 1 GewO): Gewerbe ummelden, Gewerbe abmelden.

Gewerbesteuer in Oberhausen

580 % Hebesatz für 2026

Quelle: Hebesatz-Satzung der Stadt Oberhausen vom 21.05.2026, Stand 5. Oktober 2026

Die Gewerbesteuer ergibt sich aus Gewerbeertrag, Steuermesszahl von 3,5 % und dem Hebesatz der Gemeinde (§§ 11, 16 GewStG). Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 €.

Gewerbesteuer in Oberhausen schätzen

Rechtsform
Gewinn, abgerundet auf volle 100 €
50.000 €
abzüglich Freibetrag
24.500 €
Steuermessbetrag (3,5 %)
892,50 €
Gewerbesteuer im Jahr
5.176,50 €

Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften können die Gewerbesteuer zum großen Teil mit ihrer Einkommensteuer verrechnen: Nach § 35 EStG mindert sich die Einkommensteuer um das Vierfache des Messbetrags, höchstens um die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer und nur soweit Einkommensteuer auf die gewerblichen Einkünfte entfällt.

Vereinfachte Schätzung nach § 11 GewStG: Gewinn gleich Gewerbeertrag, ohne Hinzurechnungen und Kürzungen (§§ 8, 9 GewStG). Freibetrag 24.500 € nur für natürliche Personen und Personengesellschaften. Keine Steuerberatung; den Bescheid erlassen Finanzamt und Gemeinde.

Alle Hebesätze im Vergleich

Städte in der Nähe

StadtEntfernungHebesatz
Mülheim an der Ruhr 5 km 580 %
Duisburg 7 km 495 %
Bottrop 8 km 490 %
Dinslaken 13 km 499 %
Gladbeck 15 km 495 %

Häufige Fragen zur Gewerbeanmeldung in Oberhausen

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Oberhausen?

26 € (natürliche Person), 33 € (juristische Person). An- und Ummeldung kosten 26 Euro für natürliche Personen und 33 Euro für juristische Personen, jeder weitere gesetzliche Vertreter 13 Euro. Die Abmeldung ist gebührenfrei, eine Ersatzbescheinigung kostet 15 Euro.

Kann ich mein Gewerbe in Oberhausen online anmelden?

Ja. Ja, über Wirtschafts-Service-Portal.NRW.

Wo melde ich in Oberhausen ein Gewerbe an?

Gewerbemeldestelle (Gewerbeangelegenheiten), Bahnhofstraße 66, 46145 Oberhausen, ohne Termin.

Welche Unterlagen brauche ich in Oberhausen?

Die Stadt nennt: Personalausweis oder Reisepass (bei Wohnsitz außerhalb Oberhausens mit aktueller Meldebescheinigung); Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht und Ausweise beider Personen; Eingetragene Firmen: aktueller Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregisterauszug; GmbH in Gründung: notarieller Gründungsvertrag und Vollmacht der Gründer; Gegebenenfalls Erlaubnisse, Meisterbrief oder Mietvertrag.

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Oberhausen?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Oberhausen beträgt 580 % (für 2026, Quelle: Hebesatz-Satzung der Stadt Oberhausen vom 21.05.2026).

Was muss ich nach der Gewerbeanmeldung erledigen?

Innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER an das Finanzamt senden (§ 138 Abs. 1b und Abs. 4 AO). Das Gewerbeamt übermittelt Daten aus der Anzeige an IHK oder Handwerkskammer und über die DGUV an die Berufsgenossenschaft (§ 14 Abs. 8 GewO); eine rechtzeitige Gewerbeanzeige gilt auch als Meldung an die Berufsgenossenschaft (§ 192 Abs. 1 SGB VII).

Quelle und Stand

Hauptquelle: Gewerbemeldestelle | Stadt Oberhausen, geprüft am 5. Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist die Auskunft der Stadt. Fehler melden