Gewerbe anmelden in Bottrop

Gewerbeanmeldung Bottrop

Stand5. Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

Nordrhein-Westfalen, 118.482 Einwohner

Kosten
26 € (natürliche Person), 33 € (juristische Person)
Wo
Fachbereich Recht und Ordnung, Allgemeine Gewerbeangelegenheiten (Gewerbemeldestelle), Verwaltungsgebäude Hansastraße 15, 46236 Bottrop
Was mitbringen
Gültiges Ausweisdokument (beide Seiten), möglichst als PDF; Gegebenenfalls schriftliche Vollmacht und 4 weitereAlle Unterlagen ansehen

Hinweis der Stadt: Bottrop nimmt Gewerbeanzeigen schriftlich per Post oder E-Mail (mit Ausweiskopie) oder online an. Bei einer Verlegung in eine andere Gemeinde reicht die Anmeldung am neuen Ort.

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Bottrop?

Die Stadt Bottrop nennt diese Gebühr:

Natürliche Person
26 €
Juristische Person
33 €

An- und Ummeldung kosten 26 Euro für natürliche Personen und 33 Euro für juristische Personen, jeder weitere gesetzliche Vertreter 13 Euro. Die Gebühr kommt per Gebührenbescheid, im Wirtschafts-Service-Portal.NRW zahlen Sie mit PayPal oder Kreditkarte.

Quelle: Seite der Stadt Bottrop, Stand 5. Oktober 2026

Landesrecht Nordrhein-Westfalen: landesweit fester Betrag (26 € (natürliche Person), 33 € (juristische Person)). Regel für Nordrhein-Westfalen

Gewerbe in Bottrop online anmelden

Die Stadt nimmt die Gewerbeanmeldung online an, über Wirtschafts-Service-Portal.NRW.

Zur Online-Anmeldung

Über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW gibt es nur eine elektronische Bestätigung, die ohne Unterschrift gültig ist.

Quelle: Seite der Stadt Bottrop

Gewerbeamt Bottrop

Fachbereich Recht und Ordnung, Allgemeine Gewerbeangelegenheiten (Gewerbemeldestelle)

Verwaltungsgebäude Hansastraße 15, 46236 Bottrop

E-Mail: gewerbeanzeigen@bottrop.de
Seite des Amts

Unterlagen für die Gewerbeanmeldung

Die Stadt Bottrop nennt:

  • Gültiges Ausweisdokument (beide Seiten), möglichst als PDF
  • Gegebenenfalls schriftliche Vollmacht
  • Bei überwachungsbedürftigen Tätigkeiten oder Waren über 400 Euro Einzelwert: Nachweis über Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug
  • Erlaubnis oder Handwerkskarte bei erlaubnispflichtigem Gewerbe oder Handwerk
  • Personen- und Kapitalgesellschaften: Handelsregisterauszug
  • Ausländische Staatsangehörige: Aufenthaltstitel

Nach der Anmeldung

  1. Empfangsbescheinigung

    Das Gewerbeamt bescheinigt den Empfang der Anzeige innerhalb von drei Tagen (§ 15 Abs. 1 GewO). Das ist der sogenannte Gewerbeschein.

  2. Finanzamt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

    Innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung per ELSTER an das Finanzamt (§ 138 Abs. 1b und 4 AO). Danach bekommen Sie Ihre Steuernummer.

  3. IHK oder Handwerkskammer

    Gewerbetreibende gehören kraft Gesetzes zur IHK (§ 2 IHKG), Handwerksbetriebe zur Handwerkskammer (§ 90 HwO). Das Gewerbeamt meldet Sie dort (§ 14 Abs. 8 GewO). Zuständig für Bottrop: IHK Nord Westfalen bzw. Handwerkskammer Münster.

  4. Berufsgenossenschaft

    Binnen einer Woche ist der Unfallversicherungsträger zu informieren; eine rechtzeitige Gewerbeanzeige erfüllt das (§ 192 Abs. 1 SGB VII). Welche Berufsgenossenschaft zuständig ist, zeigt die DGUV.

  5. Später ändern oder beenden

    Umzug, neuer Tätigkeitsbereich oder Aufgabe müssen Sie ebenfalls anzeigen (§ 14 Abs. 1 GewO): Gewerbe ummelden, Gewerbe abmelden.

Gewerbesteuer in Bottrop

490 % Hebesatz für 2026

Quelle: Gewerbesteuer Hebesatz-Satzung der Stadt Bottrop, Stand 5. Oktober 2026

Die Gewerbesteuer ergibt sich aus Gewerbeertrag, Steuermesszahl von 3,5 % und dem Hebesatz der Gemeinde (§§ 11, 16 GewStG). Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 €.

Gewerbesteuer in Bottrop schätzen

Rechtsform
Gewinn, abgerundet auf volle 100 €
50.000 €
abzüglich Freibetrag
24.500 €
Steuermessbetrag (3,5 %)
892,50 €
Gewerbesteuer im Jahr
4.373,25 €

Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften können die Gewerbesteuer zum großen Teil mit ihrer Einkommensteuer verrechnen: Nach § 35 EStG mindert sich die Einkommensteuer um das Vierfache des Messbetrags, höchstens um die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer und nur soweit Einkommensteuer auf die gewerblichen Einkünfte entfällt.

Vereinfachte Schätzung nach § 11 GewStG: Gewinn gleich Gewerbeertrag, ohne Hinzurechnungen und Kürzungen (§§ 8, 9 GewStG). Freibetrag 24.500 € nur für natürliche Personen und Personengesellschaften. Keine Steuerberatung; den Bescheid erlassen Finanzamt und Gemeinde.

Alle Hebesätze im Vergleich

Städte in der Nähe

StadtEntfernungHebesatz
Gladbeck 7 km 495 %
Oberhausen 8 km 580 %
Mülheim an der Ruhr 11 km 580 %
Gelsenkirchen 12 km 480 %
Dinslaken 14 km 499 %

Häufige Fragen zur Gewerbeanmeldung in Bottrop

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Bottrop?

26 € (natürliche Person), 33 € (juristische Person). An- und Ummeldung kosten 26 Euro für natürliche Personen und 33 Euro für juristische Personen, jeder weitere gesetzliche Vertreter 13 Euro. Die Gebühr kommt per Gebührenbescheid, im Wirtschafts-Service-Portal.NRW zahlen Sie mit PayPal oder Kreditkarte.

Kann ich mein Gewerbe in Bottrop online anmelden?

Ja. Ja, über Wirtschafts-Service-Portal.NRW.

Wo melde ich in Bottrop ein Gewerbe an?

Fachbereich Recht und Ordnung, Allgemeine Gewerbeangelegenheiten (Gewerbemeldestelle), Verwaltungsgebäude Hansastraße 15, 46236 Bottrop.

Welche Unterlagen brauche ich in Bottrop?

Die Stadt nennt: Gültiges Ausweisdokument (beide Seiten), möglichst als PDF; Gegebenenfalls schriftliche Vollmacht; Bei überwachungsbedürftigen Tätigkeiten oder Waren über 400 Euro Einzelwert: Nachweis über Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug; Erlaubnis oder Handwerkskarte bei erlaubnispflichtigem Gewerbe oder Handwerk; Personen- und Kapitalgesellschaften: Handelsregisterauszug; Ausländische Staatsangehörige: Aufenthaltstitel.

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Bottrop?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Bottrop beträgt 490 % (für 2026, Quelle: Gewerbesteuer Hebesatz-Satzung der Stadt Bottrop).

Was muss ich nach der Gewerbeanmeldung erledigen?

Innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER an das Finanzamt senden (§ 138 Abs. 1b und Abs. 4 AO). Das Gewerbeamt übermittelt Daten aus der Anzeige an IHK oder Handwerkskammer und über die DGUV an die Berufsgenossenschaft (§ 14 Abs. 8 GewO); eine rechtzeitige Gewerbeanzeige gilt auch als Meldung an die Berufsgenossenschaft (§ 192 Abs. 1 SGB VII).

Quelle und Stand

Hauptquelle: Gewerbeanzeige | Stadt Bottrop, geprüft am 5. Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist die Auskunft der Stadt. Fehler melden