Gewerbe anmelden in Gelsenkirchen

Gewerbeanmeldung Gelsenkirchen

Stand5. Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

Nordrhein-Westfalen, 266.199 Einwohner

Kosten
26 € (natürliche Person), 33 € (juristische Person)
Wo
Gewerbemeldestelle, Dienstgebäude Bochumer Straße 12-16, 45879 Gelsenkirchen, Termin nötig
Was mitbringen
Personalausweis oder Pass; Nicht-EU-Staatsangehörige: Pass mit Aufenthaltstitel, der die selbständige Tätigkeit erlaubt und 3 weitereAlle Unterlagen ansehen

Hinweis der Stadt: Gelsenkirchen möchte Gewerbeanzeigen schriftlich: per E-Mail oder Post mit den Formularen der Stadt oder online über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW. Persönliche Vorsprachen gibt es nur mit Termin.

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Gelsenkirchen?

Die Stadt Gelsenkirchen nennt diese Gebühr:

Natürliche Person
26 €
Juristische Person
33 €

An- und Ummeldung kosten 26 Euro für natürliche Personen und 33 Euro für juristische Personen, jeder weitere gesetzliche Vertreter 13 Euro. Die Abmeldung ist gebührenfrei.

Quelle: Seite der Stadt Gelsenkirchen, Stand 5. Oktober 2026

Landesrecht Nordrhein-Westfalen: landesweit fester Betrag (26 € (natürliche Person), 33 € (juristische Person)). Regel für Nordrhein-Westfalen

Gewerbe in Gelsenkirchen online anmelden

Die Stadt nimmt die Gewerbeanmeldung online an, über Wirtschafts-Service-Portal.NRW.

Zur Online-Anmeldung

Quelle: Seite der Stadt Gelsenkirchen

Gewerbeamt Gelsenkirchen

Gewerbemeldestelle

Dienstgebäude Bochumer Straße 12-16, 45879 Gelsenkirchen

Termin nötig
E-Mail: gewerbemeldestelle@gelsenkirchen.de
Seite des Amts

Unterlagen für die Gewerbeanmeldung

Die Stadt Gelsenkirchen nennt:

  • Personalausweis oder Pass
  • Nicht-EU-Staatsangehörige: Pass mit Aufenthaltstitel, der die selbständige Tätigkeit erlaubt
  • Meldebescheinigung, wenn Sie nicht in Gelsenkirchen wohnen
  • Juristische Personen und Personengesellschaften: Handelsregisterauszug, vor der Eintragung notarieller Gesellschaftsvertrag
  • Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe oder zulassungspflichtigem Handwerk: Erlaubnis oder Handwerkskarte

Nach der Anmeldung

  1. Empfangsbescheinigung

    Das Gewerbeamt bescheinigt den Empfang der Anzeige innerhalb von drei Tagen (§ 15 Abs. 1 GewO). Das ist der sogenannte Gewerbeschein.

  2. Finanzamt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

    Innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung per ELSTER an das Finanzamt (§ 138 Abs. 1b und 4 AO). Danach bekommen Sie Ihre Steuernummer.

  3. IHK oder Handwerkskammer

    Gewerbetreibende gehören kraft Gesetzes zur IHK (§ 2 IHKG), Handwerksbetriebe zur Handwerkskammer (§ 90 HwO). Das Gewerbeamt meldet Sie dort (§ 14 Abs. 8 GewO). Zuständig für Gelsenkirchen: IHK Nord Westfalen bzw. Handwerkskammer Münster.

  4. Berufsgenossenschaft

    Binnen einer Woche ist der Unfallversicherungsträger zu informieren; eine rechtzeitige Gewerbeanzeige erfüllt das (§ 192 Abs. 1 SGB VII). Welche Berufsgenossenschaft zuständig ist, zeigt die DGUV.

  5. Später ändern oder beenden

    Umzug, neuer Tätigkeitsbereich oder Aufgabe müssen Sie ebenfalls anzeigen (§ 14 Abs. 1 GewO): Gewerbe ummelden, Gewerbe abmelden.

Gewerbesteuer in Gelsenkirchen

480 % Hebesatz für 2026

Quelle: Gewerbesteuer | gelsenkirchen.de (Hebesatzsatzung, derzeit 480 Prozent), Stand 5. Oktober 2026

Die Gewerbesteuer ergibt sich aus Gewerbeertrag, Steuermesszahl von 3,5 % und dem Hebesatz der Gemeinde (§§ 11, 16 GewStG). Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 €.

Gewerbesteuer in Gelsenkirchen schätzen

Rechtsform
Gewinn, abgerundet auf volle 100 €
50.000 €
abzüglich Freibetrag
24.500 €
Steuermessbetrag (3,5 %)
892,50 €
Gewerbesteuer im Jahr
4.284 €

Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften können die Gewerbesteuer zum großen Teil mit ihrer Einkommensteuer verrechnen: Nach § 35 EStG mindert sich die Einkommensteuer um das Vierfache des Messbetrags, höchstens um die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer und nur soweit Einkommensteuer auf die gewerblichen Einkünfte entfällt.

Vereinfachte Schätzung nach § 11 GewStG: Gewinn gleich Gewerbeertrag, ohne Hinzurechnungen und Kürzungen (§§ 8, 9 GewStG). Freibetrag 24.500 € nur für natürliche Personen und Personengesellschaften. Keine Steuerberatung; den Bescheid erlassen Finanzamt und Gemeinde.

Alle Hebesätze im Vergleich

Städte in der Nähe

StadtEntfernungHebesatz
Bochum 9 km 495 %
Herne 9 km 500 %
Gladbeck 10 km 495 %
Bottrop 12 km 490 %
Recklinghausen 13 km 520 %

Häufige Fragen zur Gewerbeanmeldung in Gelsenkirchen

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Gelsenkirchen?

26 € (natürliche Person), 33 € (juristische Person). An- und Ummeldung kosten 26 Euro für natürliche Personen und 33 Euro für juristische Personen, jeder weitere gesetzliche Vertreter 13 Euro. Die Abmeldung ist gebührenfrei.

Kann ich mein Gewerbe in Gelsenkirchen online anmelden?

Ja. Ja, über Wirtschafts-Service-Portal.NRW.

Wo melde ich in Gelsenkirchen ein Gewerbe an?

Gewerbemeldestelle, Dienstgebäude Bochumer Straße 12-16, 45879 Gelsenkirchen, Termin nötig.

Welche Unterlagen brauche ich in Gelsenkirchen?

Die Stadt nennt: Personalausweis oder Pass; Nicht-EU-Staatsangehörige: Pass mit Aufenthaltstitel, der die selbständige Tätigkeit erlaubt; Meldebescheinigung, wenn Sie nicht in Gelsenkirchen wohnen; Juristische Personen und Personengesellschaften: Handelsregisterauszug, vor der Eintragung notarieller Gesellschaftsvertrag; Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe oder zulassungspflichtigem Handwerk: Erlaubnis oder Handwerkskarte.

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Gelsenkirchen?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Gelsenkirchen beträgt 480 % (für 2026, Quelle: Gewerbesteuer | gelsenkirchen.de (Hebesatzsatzung, derzeit 480 Prozent)).

Was muss ich nach der Gewerbeanmeldung erledigen?

Innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER an das Finanzamt senden (§ 138 Abs. 1b und Abs. 4 AO). Das Gewerbeamt übermittelt Daten aus der Anzeige an IHK oder Handwerkskammer und über die DGUV an die Berufsgenossenschaft (§ 14 Abs. 8 GewO); eine rechtzeitige Gewerbeanzeige gilt auch als Meldung an die Berufsgenossenschaft (§ 192 Abs. 1 SGB VII).

Quelle und Stand

Hauptquelle: Gewerbeanmeldung (auch: Gewerbeabmeldung, Gewerbeummeldung) | gelsenkirchen.de, geprüft am 5. Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist die Auskunft der Stadt. Fehler melden