Gewerbe anmelden in Stolberg (Rhld.)

Gewerbeanmeldung Stolberg (Rhld.)

Stand18. Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

Nordrhein-Westfalen, 57.678 Einwohner

Kosten
26 € (natürliche Person), 33 € (juristische Person) nach Landesrecht in NRW; die Stadt nennt keinen eigenen BetragGrundlage: Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW), Allgemeiner Gebührentarif, Tarifstelle 10.1.1.1.3.1 bis 10.1.1.1.3.3
Wo
Gewerbemeldung (Amt für Öffentliche Sicherheit und Ordnung), Bernhard-Kuckelkorn-Platz 8, 52223 Stolberg
Was mitbringen
Die Stadt listet keine Unterlagen; üblich sind Ausweis und das Anmeldeformular

Hinweis der Stadt: Neben dem Online-Weg über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW können Sie die Formulare herunterladen, ausfüllen und per Post oder E-Mail an die Stadt Stolberg schicken.

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Stolberg (Rhld.)?

Die Stadt Stolberg (Rhld.) nennt auf ihrer Seite keinen konkreten Betrag.

Quelle: Seite der Stadt Stolberg (Rhld.), Stand 18. Oktober 2026

Was das Landesrecht in Nordrhein-Westfalen vorgibt

26 € (natürliche Person), 33 € (juristische Person) landesweit fester Betrag

In Nordrhein-Westfalen gilt landesweit eine feste Gebühr: Die Gewerbeanmeldung kostet 26 Euro für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind, und 33 Euro für juristische Personen wie GmbH oder UG. Für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter einer juristischen Person kommen 13 Euro hinzu.

Rechtsgrundlage: Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW), Allgemeiner Gebührentarif, Tarifstelle 10.1.1.1.3.1 bis 10.1.1.1.3.3, Fassung 25. April 2026, Stand 18. Oktober 2026

Gewerbe in Stolberg (Rhld.) online anmelden

Die Stadt nimmt die Gewerbeanmeldung online an, über Wirtschafts-Service-Portal.NRW.

Zur Online-Anmeldung

Quelle: Seite der Stadt Stolberg (Rhld.)

Gewerbeamt Stolberg (Rhld.)

Gewerbemeldung (Amt für Öffentliche Sicherheit und Ordnung)

Bernhard-Kuckelkorn-Platz 8, 52223 Stolberg

Seite des Amts

Unterlagen für die Gewerbeanmeldung

Die Stadt listet keine Unterlagen auf. Üblich sind ein gültiger Ausweis und das ausgefüllte Formular; für erlaubnispflichtige Gewerbe kommt die Erlaubnis dazu. Fragen Sie im Zweifel beim Gewerbeamt nach.

Nach der Anmeldung

  1. Empfangsbescheinigung

    Das Gewerbeamt bescheinigt den Empfang der Anzeige innerhalb von drei Tagen (§ 15 Abs. 1 GewO). Das ist der sogenannte Gewerbeschein.

  2. Finanzamt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

    Innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung per ELSTER an das Finanzamt (§ 138 Abs. 1b und 4 AO). Danach bekommen Sie Ihre Steuernummer.

  3. IHK oder Handwerkskammer

    Gewerbetreibende gehören kraft Gesetzes zur IHK (§ 2 IHKG), Handwerksbetriebe zur Handwerkskammer (§ 90 HwO). Das Gewerbeamt meldet Sie dort (§ 14 Abs. 8 GewO). Zuständig für Stolberg (Rhld.): IHK Aachen bzw. Handwerkskammer Aachen.

  4. Berufsgenossenschaft

    Binnen einer Woche ist der Unfallversicherungsträger zu informieren; eine rechtzeitige Gewerbeanzeige erfüllt das (§ 192 Abs. 1 SGB VII). Welche Berufsgenossenschaft zuständig ist, zeigt die DGUV.

  5. Später ändern oder beenden

    Umzug, neuer Tätigkeitsbereich oder Aufgabe müssen Sie ebenfalls anzeigen (§ 14 Abs. 1 GewO): Gewerbe ummelden, Gewerbe abmelden.

Gewerbesteuer in Stolberg (Rhld.)

495 % Hebesatz für 2026

Quelle: Haushaltssatzung der Kupferstadt Stolberg für das Haushaltsjahr 2026 (Rat 28.04.2026, § 6), Stand 18. Oktober 2026

Die Gewerbesteuer ergibt sich aus Gewerbeertrag, Steuermesszahl von 3,5 % und dem Hebesatz der Gemeinde (§§ 11, 16 GewStG). Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 €.

Gewerbesteuer in Stolberg (Rhld.) schätzen

Rechtsform
Gewinn, abgerundet auf volle 100 €
50.000 €
abzüglich Freibetrag
24.500 €
Steuermessbetrag (3,5 %)
892,50 €
Gewerbesteuer im Jahr
4.417,88 €

Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften können die Gewerbesteuer zum großen Teil mit ihrer Einkommensteuer verrechnen: Nach § 35 EStG mindert sich die Einkommensteuer um das Vierfache des Messbetrags, höchstens um die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer und nur soweit Einkommensteuer auf die gewerblichen Einkünfte entfällt.

Vereinfachte Schätzung nach § 11 GewStG: Gewinn gleich Gewerbeertrag, ohne Hinzurechnungen und Kürzungen (§§ 8, 9 GewStG). Freibetrag 24.500 € nur für natürliche Personen und Personengesellschaften. Keine Steuerberatung; den Bescheid erlassen Finanzamt und Gemeinde.

Alle Hebesätze im Vergleich

Städte in der Nähe

StadtEntfernungHebesatz
Eschweiler 5 km 495 %
Aachen 10 km 475 %
Düren 18 km 450 %
Kerpen 35 km 550 %
Bergheim 35 km 500 %

Häufige Fragen zur Gewerbeanmeldung in Stolberg (Rhld.)

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Stolberg (Rhld.)?

Die Stadt nennt keinen eigenen Betrag. Nach Landesrecht gilt: In Nordrhein-Westfalen gilt landesweit eine feste Gebühr: Die Gewerbeanmeldung kostet 26 Euro für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind, und 33 Euro für juristische Personen wie GmbH oder UG. Für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter einer juristischen Person kommen 13 Euro hinzu.

Kann ich mein Gewerbe in Stolberg (Rhld.) online anmelden?

Ja. Ja, über Wirtschafts-Service-Portal.NRW.

Wo melde ich in Stolberg (Rhld.) ein Gewerbe an?

Gewerbemeldung (Amt für Öffentliche Sicherheit und Ordnung), Bernhard-Kuckelkorn-Platz 8, 52223 Stolberg.

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Stolberg (Rhld.)?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Stolberg (Rhld.) beträgt 495 % (für 2026, Quelle: Haushaltssatzung der Kupferstadt Stolberg für das Haushaltsjahr 2026 (Rat 28.04.2026, § 6)).

Was muss ich nach der Gewerbeanmeldung erledigen?

Innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER an das Finanzamt senden (§ 138 Abs. 1b und Abs. 4 AO). Das Gewerbeamt übermittelt Daten aus der Anzeige an IHK oder Handwerkskammer und über die DGUV an die Berufsgenossenschaft (§ 14 Abs. 8 GewO); eine rechtzeitige Gewerbeanzeige gilt auch als Meldung an die Berufsgenossenschaft (§ 192 Abs. 1 SGB VII).

Quelle und Stand

Hauptquelle: Gewerbemeldung | Kupferstadt Stolberg, geprüft am 18. Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist die Auskunft der Stadt. Fehler melden