Gewerbe anmelden in Rosenheim

Gewerbeanmeldung Rosenheim

Stand5. Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

Bayern, 65.808 Einwohner

Kosten
40 € (natürliche Person), 45 € (juristische Person)
Online möglich?
Ja, über Bürgerdienste online: Gewerbemeldung (Stadt Rosenheim) Anmeldung mit: BundID (Online-Ausweis, ELSTER-Zertifikat, EU-Identität oder Benutzername und Passwort)
Wo
Ordnungsamt, Gewerberecht (Ordnungs- und Gewerbewesen), Königstraße 15, 83022 Rosenheim, Termin nötig
Was mitbringen
Die Stadt listet keine Unterlagen; üblich sind Ausweis und das Anmeldeformular

Hinweis der Stadt: Das Online-Formular gilt nur für Betriebsstätten im Stadtgebiet (PLZ 83022, 83024, 83026). Für die BundID reicht bei Gewerbemeldungen die Option Benutzername und Passwort mit einer E-Mail-Adresse.

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Rosenheim?

Die Stadt Rosenheim nennt diese Gebühr:

Natürliche Person
40 €
Juristische Person
45 €

Die Gewerbeanmeldung kostet in Rosenheim mindestens 40 Euro, die Anmeldung einer Firma mit Handelsregistereintrag 45 Euro. Für die Ummeldung fallen mindestens 30 Euro an, für die Abmeldung mindestens 25 Euro.

Quelle: Seite der Stadt Rosenheim, Stand 5. Oktober 2026

Landesrecht Bayern: Rahmen des Landes, Betrag legt die Gemeinde fest (25 € bis 100 €). Regel für Bayern

Gewerbe in Rosenheim online anmelden

Die Stadt nimmt die Gewerbeanmeldung online an, über Bürgerdienste online: Gewerbemeldung (Stadt Rosenheim). Zum Anmelden: BundID (Online-Ausweis, ELSTER-Zertifikat, EU-Identität oder Benutzername und Passwort).

Zur Online-Anmeldung

Quelle: Seite der Stadt Rosenheim

Gewerbeamt Rosenheim

Ordnungsamt, Gewerberecht (Ordnungs- und Gewerbewesen)

Königstraße 15, 83022 Rosenheim

Termin nötig
Telefon: +49 8031 365-1352
E-Mail: gewerbe@rosenheim.de
Seite des Amts

Unterlagen für die Gewerbeanmeldung

Die Stadt listet keine Unterlagen auf. Üblich sind ein gültiger Ausweis und das ausgefüllte Formular; für erlaubnispflichtige Gewerbe kommt die Erlaubnis dazu. Fragen Sie im Zweifel beim Gewerbeamt nach.

Nach der Anmeldung

  1. Empfangsbescheinigung

    Das Gewerbeamt bescheinigt den Empfang der Anzeige innerhalb von drei Tagen (§ 15 Abs. 1 GewO). Das ist der sogenannte Gewerbeschein.

  2. Finanzamt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

    Innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung per ELSTER an das Finanzamt (§ 138 Abs. 1b und 4 AO). Danach bekommen Sie Ihre Steuernummer.

  3. IHK oder Handwerkskammer

    Gewerbetreibende gehören kraft Gesetzes zur IHK (§ 2 IHKG), Handwerksbetriebe zur Handwerkskammer (§ 90 HwO). Das Gewerbeamt meldet Sie dort (§ 14 Abs. 8 GewO). Zuständig für Rosenheim: IHK für München und Oberbayern bzw. Handwerkskammer für München und Oberbayern.

  4. Berufsgenossenschaft

    Binnen einer Woche ist der Unfallversicherungsträger zu informieren; eine rechtzeitige Gewerbeanzeige erfüllt das (§ 192 Abs. 1 SGB VII). Welche Berufsgenossenschaft zuständig ist, zeigt die DGUV.

  5. Später ändern oder beenden

    Umzug, neuer Tätigkeitsbereich oder Aufgabe müssen Sie ebenfalls anzeigen (§ 14 Abs. 1 GewO): Gewerbe ummelden, Gewerbe abmelden.

Gewerbesteuer in Rosenheim

400 % Hebesatz für 2026

Quelle: Haushaltssatzung der Stadt Rosenheim für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsplan 2026), Stand 5. Oktober 2026

Die Gewerbesteuer ergibt sich aus Gewerbeertrag, Steuermesszahl von 3,5 % und dem Hebesatz der Gemeinde (§§ 11, 16 GewStG). Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 €.

Gewerbesteuer in Rosenheim schätzen

Rechtsform
Gewinn, abgerundet auf volle 100 €
50.000 €
abzüglich Freibetrag
24.500 €
Steuermessbetrag (3,5 %)
892,50 €
Gewerbesteuer im Jahr
3.570 €

Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften können die Gewerbesteuer zum großen Teil mit ihrer Einkommensteuer verrechnen: Nach § 35 EStG mindert sich die Einkommensteuer um das Vierfache des Messbetrags, höchstens um die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer und nur soweit Einkommensteuer auf die gewerblichen Einkünfte entfällt.

Vereinfachte Schätzung nach § 11 GewStG: Gewinn gleich Gewerbeertrag, ohne Hinzurechnungen und Kürzungen (§§ 8, 9 GewStG). Freibetrag 24.500 € nur für natürliche Personen und Personengesellschaften. Keine Steuerberatung; den Bescheid erlassen Finanzamt und Gemeinde.

Alle Hebesätze im Vergleich

Städte in der Nähe

StadtEntfernungHebesatz
Landshut 76 km 420 %
Augsburg 108 km 470 %
Ingolstadt 114 km 400 %
Regensburg 129 km 425 %
Kempten (Allgäu) 136 km 387 %

Häufige Fragen zur Gewerbeanmeldung in Rosenheim

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Rosenheim?

40 € (natürliche Person), 45 € (juristische Person). Die Gewerbeanmeldung kostet in Rosenheim mindestens 40 Euro, die Anmeldung einer Firma mit Handelsregistereintrag 45 Euro. Für die Ummeldung fallen mindestens 30 Euro an, für die Abmeldung mindestens 25 Euro.

Kann ich mein Gewerbe in Rosenheim online anmelden?

Ja. Ja, über Bürgerdienste online: Gewerbemeldung (Stadt Rosenheim). Anmeldung: BundID (Online-Ausweis, ELSTER-Zertifikat, EU-Identität oder Benutzername und Passwort).

Wo melde ich in Rosenheim ein Gewerbe an?

Ordnungsamt, Gewerberecht (Ordnungs- und Gewerbewesen), Königstraße 15, 83022 Rosenheim, Termin nötig.

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Rosenheim?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Rosenheim beträgt 400 % (für 2026, Quelle: Haushaltssatzung der Stadt Rosenheim für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsplan 2026)).

Was muss ich nach der Gewerbeanmeldung erledigen?

Innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER an das Finanzamt senden (§ 138 Abs. 1b und Abs. 4 AO). Das Gewerbeamt übermittelt Daten aus der Anzeige an IHK oder Handwerkskammer und über die DGUV an die Berufsgenossenschaft (§ 14 Abs. 8 GewO); eine rechtzeitige Gewerbeanzeige gilt auch als Meldung an die Berufsgenossenschaft (§ 192 Abs. 1 SGB VII).

Quelle und Stand

Hauptquelle: Stadt Rosenheim: Gewerbemeldungen, geprüft am 5. Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist die Auskunft der Stadt. Fehler melden