Gewerbe anmelden in Regensburg

Gewerbeanmeldung Regensburg

Stand5. Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

Bayern, 151.517 Einwohner

Kosten
45 € (natürliche Person), 55 € (juristische Person)
Wo
Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr, Abteilung öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie Gewerbewesen, Johann-Hösl-Straße 11, 93053 Regensburg, Termin empfohlen
Was mitbringen
Personalausweis oder Reisepass; Bei Firmen zusätzlich: Handelsregisterauszug und 1 weitereAlle Unterlagen ansehen

Hinweis der Stadt: In Regensburg ist die Online-Anmeldung samt Bezahlung derzeit nur für Einzelunternehmen, e.K., OHG, GbR, UG und GmbH möglich. Andere Rechtsformen melden per Formular (Post oder E-Mail) oder persönlich mit Termin an.

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Regensburg?

Die Stadt Regensburg nennt diese Gebühr:

Natürliche Person
45 €
Juristische Person
55 €

Die Stadt Regensburg verlangt für die Gewerbeanmeldung 45 Euro bei natürlichen Personen und 55 Euro bei juristischen Personen. Für das Einreichen online oder per Post fallen keine zusätzlichen Gebühren an, die Kostenrechnung kommt mit der Bestätigung per Post.

Quelle: Seite der Stadt Regensburg, Stand 5. Oktober 2026

Landesrecht Bayern: Rahmen des Landes, Betrag legt die Gemeinde fest (25 € bis 100 €). Regel für Bayern

Gewerbe in Regensburg online anmelden

Die Stadt nimmt die Gewerbeanmeldung online an, über Online-Service Gewerbeanzeige (BayernPortal).

Zur Online-Anmeldung

Nach der Bearbeitung kommen Bestätigung und Kostenrechnung per Post.

Quelle: Seite der Stadt Regensburg

Gewerbeamt Regensburg

Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr, Abteilung öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie Gewerbewesen

Johann-Hösl-Straße 11, 93053 Regensburg

Termin empfohlen
Telefon: 0941 507-1328
E-Mail: gewerberecht@regensburg.de
Seite des Amts

Unterlagen für die Gewerbeanmeldung

Die Stadt Regensburg nennt:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bei Firmen zusätzlich: Handelsregisterauszug
  • Bei ausländischen Staatsangehörigen zusätzlich: Aufenthaltstitel

Nach der Anmeldung

  1. Empfangsbescheinigung

    Das Gewerbeamt bescheinigt den Empfang der Anzeige innerhalb von drei Tagen (§ 15 Abs. 1 GewO). Das ist der sogenannte Gewerbeschein.

  2. Finanzamt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

    Innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung per ELSTER an das Finanzamt (§ 138 Abs. 1b und 4 AO). Danach bekommen Sie Ihre Steuernummer.

  3. IHK oder Handwerkskammer

    Gewerbetreibende gehören kraft Gesetzes zur IHK (§ 2 IHKG), Handwerksbetriebe zur Handwerkskammer (§ 90 HwO). Das Gewerbeamt meldet Sie dort (§ 14 Abs. 8 GewO). Zuständig für Regensburg: IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim bzw. Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz.

  4. Berufsgenossenschaft

    Binnen einer Woche ist der Unfallversicherungsträger zu informieren; eine rechtzeitige Gewerbeanzeige erfüllt das (§ 192 Abs. 1 SGB VII). Welche Berufsgenossenschaft zuständig ist, zeigt die DGUV.

  5. Später ändern oder beenden

    Umzug, neuer Tätigkeitsbereich oder Aufgabe müssen Sie ebenfalls anzeigen (§ 14 Abs. 1 GewO): Gewerbe ummelden, Gewerbe abmelden.

Gewerbesteuer in Regensburg

425 % Hebesatz für 2026

Quelle: Haushaltssatzung 2026 der Stadt Regensburg (Amtsblatt 11a/2026), Stand 5. Oktober 2026

Die Gewerbesteuer ergibt sich aus Gewerbeertrag, Steuermesszahl von 3,5 % und dem Hebesatz der Gemeinde (§§ 11, 16 GewStG). Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 €.

Gewerbesteuer in Regensburg schätzen

Rechtsform
Gewinn, abgerundet auf volle 100 €
50.000 €
abzüglich Freibetrag
24.500 €
Steuermessbetrag (3,5 %)
892,50 €
Gewerbesteuer im Jahr
3.793,13 €

Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften können die Gewerbesteuer zum großen Teil mit ihrer Einkommensteuer verrechnen: Nach § 35 EStG mindert sich die Einkommensteuer um das Vierfache des Messbetrags, höchstens um die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer und nur soweit Einkommensteuer auf die gewerblichen Einkünfte entfällt.

Vereinfachte Schätzung nach § 11 GewStG: Gewinn gleich Gewerbeertrag, ohne Hinzurechnungen und Kürzungen (§§ 8, 9 GewStG). Freibetrag 24.500 € nur für natürliche Personen und Personengesellschaften. Keine Steuerberatung; den Bescheid erlassen Finanzamt und Gemeinde.

Alle Hebesätze im Vergleich

Städte in der Nähe

StadtEntfernungHebesatz
Landshut 53 km 420 %
Ingolstadt 57 km 400 %
Fürth 96 km 440 %
Erlangen 102 km 440 %
Bayreuth 110 km 390 %

Häufige Fragen zur Gewerbeanmeldung in Regensburg

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Regensburg?

45 € (natürliche Person), 55 € (juristische Person). Die Stadt Regensburg verlangt für die Gewerbeanmeldung 45 Euro bei natürlichen Personen und 55 Euro bei juristischen Personen. Für das Einreichen online oder per Post fallen keine zusätzlichen Gebühren an, die Kostenrechnung kommt mit der Bestätigung per Post.

Kann ich mein Gewerbe in Regensburg online anmelden?

Ja. Ja, über Online-Service Gewerbeanzeige (BayernPortal).

Wo melde ich in Regensburg ein Gewerbe an?

Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr, Abteilung öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie Gewerbewesen, Johann-Hösl-Straße 11, 93053 Regensburg, Termin empfohlen.

Welche Unterlagen brauche ich in Regensburg?

Die Stadt nennt: Personalausweis oder Reisepass; Bei Firmen zusätzlich: Handelsregisterauszug; Bei ausländischen Staatsangehörigen zusätzlich: Aufenthaltstitel.

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Regensburg?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Regensburg beträgt 425 % (für 2026, Quelle: Haushaltssatzung 2026 der Stadt Regensburg (Amtsblatt 11a/2026)).

Was muss ich nach der Gewerbeanmeldung erledigen?

Innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER an das Finanzamt senden (§ 138 Abs. 1b und Abs. 4 AO). Das Gewerbeamt übermittelt Daten aus der Anzeige an IHK oder Handwerkskammer und über die DGUV an die Berufsgenossenschaft (§ 14 Abs. 8 GewO); eine rechtzeitige Gewerbeanzeige gilt auch als Meldung an die Berufsgenossenschaft (§ 192 Abs. 1 SGB VII).

Quelle und Stand

Hauptquelle: Gewerbeanmeldung | Stadt Regensburg, geprüft am 5. Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist die Auskunft der Stadt. Fehler melden