Gewerbe anmelden in Augsburg

Gewerbeanmeldung Augsburg

Stand5. Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

Bayern, 301.786 Einwohner

Kosten
60 €
Online möglich?
Ja, über Formularservice der Stadt Augsburg / BayernPortal Anmeldung mit: Für die Variante über das BayernPortal ist laut Stadt eine einmalige Registrierung nötig
Wo
Ordnungsamt der Stadt Augsburg (Gewerberecht), Grottenau 1, 86150 Augsburg, Termin nötig
Was mitbringen
Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Antragstellern Aufenthaltstitel; Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht und Ausweis von Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem und 2 weitereAlle Unterlagen ansehen

Hinweis der Stadt: In Augsburg ist ein Besuch im Amt nicht nötig: An-, Um- und Abmeldung gehen per Post oder online. Eine persönliche Abgabe der Unterlagen ist nur mit gebuchtem Termin möglich.

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Augsburg?

Die Stadt Augsburg nennt diese Gebühr:

Natürliche Person
60 €
Juristische Person
60 €

Die Stadt Augsburg berechnet für die Gewerbeanmeldung 60 Euro, gleich ob natürliche oder juristische Person. Ummeldung und Abmeldung kosten jeweils 40 Euro, eine Zweitschrift der Gewerbemeldung 15 Euro.

Quelle: Seite der Stadt Augsburg, Stand 5. Oktober 2026

Landesrecht Bayern: Rahmen des Landes, Betrag legt die Gemeinde fest (25 € bis 100 €). Regel für Bayern

Gewerbe in Augsburg online anmelden

Die Stadt nimmt die Gewerbeanmeldung online an, über Formularservice der Stadt Augsburg / BayernPortal. Zum Anmelden: Für die Variante über das BayernPortal ist laut Stadt eine einmalige Registrierung nötig.

Zur Online-Anmeldung

Anmeldungen laufen per Post oder online. Wer die Unterlagen persönlich abgibt (nur mit Termin), erhält keine sofortige Bearbeitung.

Quelle: Seite der Stadt Augsburg

Gewerbeamt Augsburg

Ordnungsamt der Stadt Augsburg (Gewerberecht)

Grottenau 1, 86150 Augsburg

Termin nötig
Telefon: 0821 324-4234
E-Mail: gewerberecht@augsburg.de
Seite des Amts

Unterlagen für die Gewerbeanmeldung

Die Stadt Augsburg nennt:

  • Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Antragstellern Aufenthaltstitel
  • Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht und Ausweis von Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem
  • Bei eingetragenen Gesellschaften: Auszug aus Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister
  • Amtlicher Vordruck für An-, Um- oder Abmeldung

Nach der Anmeldung

  1. Empfangsbescheinigung

    Das Gewerbeamt bescheinigt den Empfang der Anzeige innerhalb von drei Tagen (§ 15 Abs. 1 GewO). Das ist der sogenannte Gewerbeschein.

  2. Finanzamt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

    Innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung per ELSTER an das Finanzamt (§ 138 Abs. 1b und 4 AO). Danach bekommen Sie Ihre Steuernummer.

  3. IHK oder Handwerkskammer

    Gewerbetreibende gehören kraft Gesetzes zur IHK (§ 2 IHKG), Handwerksbetriebe zur Handwerkskammer (§ 90 HwO). Das Gewerbeamt meldet Sie dort (§ 14 Abs. 8 GewO). Zuständig für Augsburg: IHK Schwaben bzw. Handwerkskammer für Schwaben.

  4. Berufsgenossenschaft

    Binnen einer Woche ist der Unfallversicherungsträger zu informieren; eine rechtzeitige Gewerbeanzeige erfüllt das (§ 192 Abs. 1 SGB VII). Welche Berufsgenossenschaft zuständig ist, zeigt die DGUV.

  5. Später ändern oder beenden

    Umzug, neuer Tätigkeitsbereich oder Aufgabe müssen Sie ebenfalls anzeigen (§ 14 Abs. 1 GewO): Ummeldung in Augsburg, Abmeldung in Augsburg.

Gewerbesteuer in Augsburg

470 % Hebesatz für 2026

Quelle: Hebesatzsatzung der Stadt Augsburg vom 04.11.2024, Stand 5. Oktober 2026

Die Gewerbesteuer ergibt sich aus Gewerbeertrag, Steuermesszahl von 3,5 % und dem Hebesatz der Gemeinde (§§ 11, 16 GewStG). Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 €.

Gewerbesteuer in Augsburg schätzen

Rechtsform
Gewinn, abgerundet auf volle 100 €
50.000 €
abzüglich Freibetrag
24.500 €
Steuermessbetrag (3,5 %)
892,50 €
Gewerbesteuer im Jahr
4.194,75 €

Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften können die Gewerbesteuer zum großen Teil mit ihrer Einkommensteuer verrechnen: Nach § 35 EStG mindert sich die Einkommensteuer um das Vierfache des Messbetrags, höchstens um die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer und nur soweit Einkommensteuer auf die gewerblichen Einkünfte entfällt.

Vereinfachte Schätzung nach § 11 GewStG: Gewinn gleich Gewerbeertrag, ohne Hinzurechnungen und Kürzungen (§§ 8, 9 GewStG). Freibetrag 24.500 € nur für natürliche Personen und Personengesellschaften. Keine Steuerberatung; den Bescheid erlassen Finanzamt und Gemeinde.

Alle Hebesätze im Vergleich

Städte in der Nähe

StadtEntfernungHebesatz
Ingolstadt 59 km 400 %
Ulm 67 km 360 %
Aalen 79 km 395 %
Kempten (Allgäu) 84 km 387 %
Landshut 94 km 420 %

Häufige Fragen zur Gewerbeanmeldung in Augsburg

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Augsburg?

60 €. Die Stadt Augsburg berechnet für die Gewerbeanmeldung 60 Euro, gleich ob natürliche oder juristische Person. Ummeldung und Abmeldung kosten jeweils 40 Euro, eine Zweitschrift der Gewerbemeldung 15 Euro.

Kann ich mein Gewerbe in Augsburg online anmelden?

Ja. Ja, über Formularservice der Stadt Augsburg / BayernPortal. Anmeldung: Für die Variante über das BayernPortal ist laut Stadt eine einmalige Registrierung nötig.

Wo melde ich in Augsburg ein Gewerbe an?

Ordnungsamt der Stadt Augsburg (Gewerberecht), Grottenau 1, 86150 Augsburg, Termin nötig.

Welche Unterlagen brauche ich in Augsburg?

Die Stadt nennt: Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Antragstellern Aufenthaltstitel; Bei Vertretung: schriftliche Vollmacht und Ausweis von Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem; Bei eingetragenen Gesellschaften: Auszug aus Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister; Amtlicher Vordruck für An-, Um- oder Abmeldung.

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Augsburg?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Augsburg beträgt 470 % (für 2026, Quelle: Hebesatzsatzung der Stadt Augsburg vom 04.11.2024).

Was muss ich nach der Gewerbeanmeldung erledigen?

Innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER an das Finanzamt senden (§ 138 Abs. 1b und Abs. 4 AO). Das Gewerbeamt übermittelt Daten aus der Anzeige an IHK oder Handwerkskammer und über die DGUV an die Berufsgenossenschaft (§ 14 Abs. 8 GewO); eine rechtzeitige Gewerbeanzeige gilt auch als Meldung an die Berufsgenossenschaft (§ 192 Abs. 1 SGB VII).

Quelle und Stand

Hauptquelle: Gewerbebetriebe (An-, Um-, Abmeldungen) | Stadt Augsburg, geprüft am 5. Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist die Auskunft der Stadt. Fehler melden