Gewerbe anmelden in Neu-Ulm

Gewerbeanmeldung Neu-Ulm

Stand18. Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

Bayern, 62.843 Einwohner

Kosten
80 € (natürliche Person), 100 € (juristische Person)
Online möglich?
Nein, laut Stadt nur schriftlich oder vor Ort
Wo
Abteilung Sicherheit und Ordnung, Stadt Neu-Ulm, Ludwigstraße 17 (2. Obergeschoss), 89231 Neu-Ulm
Was mitbringen
Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite) oder Pass mit letzter Meldebescheinigung; Bei Gewerbetreibenden aus Nicht-EU-Staaten: Aufenthaltstitel, der die Tätigkeit erlaubt und 3 weitereAlle Unterlagen ansehen

Hinweis der Stadt: Die Online-Formulare zur Gewerbemeldung sind in Neu-Ulm wegen einer Umstellung derzeit nicht verfügbar, die Stadt verweist auf das PDF-Formular. Freitags und dienstags sowie mittwochs nachmittags geht es nur mit Termin.

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Neu-Ulm?

Gebühr für die Gewerbeanmeldung in Neu-Ulm:

Natürliche Person
80 €
Juristische Person
100 €

Seit 1. Dezember 2025 kostet die Gewerbeanmeldung in Neu-Ulm 80 Euro für Einzelpersonen und 100 Euro für Gesellschaften. Ummeldung und Abmeldung kosten je 60 Euro.

Quelle: Seite der Stadt Neu-Ulm, Stand 18. Oktober 2026

Landesrecht Bayern: Rahmen des Landes, Betrag legt die Gemeinde fest (25 € bis 100 €). Regel für Bayern

Gewerbe in Neu-Ulm online anmelden

Laut Stadt ist die Anmeldung nicht online möglich, sondern schriftlich oder vor Ort. Bei persönlicher Vorsprache können Sie die Gewerbemeldung in der Regel sofort mitnehmen. Eine Anmeldung nur per E-Mail ist nicht zulässig: Sie müssen dann innerhalb von 14 Tagen vorbeikommen und unterschreiben.

Quelle: Seite der Stadt Neu-Ulm

Gewerbeamt Neu-Ulm

Abteilung Sicherheit und Ordnung, Stadt Neu-Ulm

Ludwigstraße 17 (2. Obergeschoss), 89231 Neu-Ulm

Telefon: 0731 7050-7101
E-Mail: gewerbe@neu-ulm.de
Seite des Amts

Unterlagen für die Gewerbeanmeldung

Die Stadt Neu-Ulm nennt:

  • Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite) oder Pass mit letzter Meldebescheinigung
  • Bei Gewerbetreibenden aus Nicht-EU-Staaten: Aufenthaltstitel, der die Tätigkeit erlaubt
  • Bei juristischen Personen: chronologischer Handelsregisterauszug oder, in Gründung, beglaubigter Gesellschaftsvertrag
  • Bei Handwerk oder handwerksähnlichem Gewerbe: Eintragungsbestätigung der Handwerkskammer
  • Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe: Kopie der Erlaubnis

Nach der Anmeldung

  1. Empfangsbescheinigung

    Das Gewerbeamt bescheinigt den Empfang der Anzeige innerhalb von drei Tagen (§ 15 Abs. 1 GewO). Das ist der sogenannte Gewerbeschein.

  2. Finanzamt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

    Innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung per ELSTER an das Finanzamt (§ 138 Abs. 1b und 4 AO). Danach bekommen Sie Ihre Steuernummer.

  3. IHK oder Handwerkskammer

    Gewerbetreibende gehören kraft Gesetzes zur IHK (§ 2 IHKG), Handwerksbetriebe zur Handwerkskammer (§ 90 HwO). Das Gewerbeamt meldet Sie dort (§ 14 Abs. 8 GewO). Zuständig für Neu-Ulm: IHK Schwaben bzw. Handwerkskammer für Schwaben.

  4. Berufsgenossenschaft

    Binnen einer Woche ist der Unfallversicherungsträger zu informieren; eine rechtzeitige Gewerbeanzeige erfüllt das (§ 192 Abs. 1 SGB VII). Welche Berufsgenossenschaft zuständig ist, zeigt die DGUV.

  5. Später ändern oder beenden

    Umzug, neuer Tätigkeitsbereich oder Aufgabe müssen Sie ebenfalls anzeigen (§ 14 Abs. 1 GewO): Gewerbe ummelden, Gewerbe abmelden.

Gewerbesteuer in Neu-Ulm

360 % Hebesatz für 2026

Quelle: Haushaltsplan 2026 der Stadt Neu-Ulm, Vorbericht (Satzungsbeschluss Stadtrat 18.12.2025), Stand 18. Oktober 2026

Die Gewerbesteuer ergibt sich aus Gewerbeertrag, Steuermesszahl von 3,5 % und dem Hebesatz der Gemeinde (§§ 11, 16 GewStG). Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 €.

Gewerbesteuer in Neu-Ulm schätzen

Rechtsform
Gewinn, abgerundet auf volle 100 €
50.000 €
abzüglich Freibetrag
24.500 €
Steuermessbetrag (3,5 %)
892,50 €
Gewerbesteuer im Jahr
3.213 €

Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften können die Gewerbesteuer zum großen Teil mit ihrer Einkommensteuer verrechnen: Nach § 35 EStG mindert sich die Einkommensteuer um das Vierfache des Messbetrags, höchstens um die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer und nur soweit Einkommensteuer auf die gewerblichen Einkünfte entfällt.

Vereinfachte Schätzung nach § 11 GewStG: Gewinn gleich Gewerbeertrag, ohne Hinzurechnungen und Kürzungen (§§ 8, 9 GewStG). Freibetrag 24.500 € nur für natürliche Personen und Personengesellschaften. Keine Steuerberatung; den Bescheid erlassen Finanzamt und Gemeinde.

Alle Hebesätze im Vergleich

Städte in der Nähe

StadtEntfernungHebesatz
Ulm 1 km 360 %
Heidenheim an der Brenz 34 km 400 %
Göppingen 43 km 365 %
Schwäbisch Gmünd 48 km 420 %
Aalen 50 km 395 %

Häufige Fragen zur Gewerbeanmeldung in Neu-Ulm

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Neu-Ulm?

80 € (natürliche Person), 100 € (juristische Person). Seit 1. Dezember 2025 kostet die Gewerbeanmeldung in Neu-Ulm 80 Euro für Einzelpersonen und 100 Euro für Gesellschaften. Ummeldung und Abmeldung kosten je 60 Euro.

Kann ich mein Gewerbe in Neu-Ulm online anmelden?

Nein. Laut Stadt geht die Anmeldung nur schriftlich oder vor Ort.

Wo melde ich in Neu-Ulm ein Gewerbe an?

Abteilung Sicherheit und Ordnung, Stadt Neu-Ulm, Ludwigstraße 17 (2. Obergeschoss), 89231 Neu-Ulm.

Welche Unterlagen brauche ich in Neu-Ulm?

Die Stadt nennt: Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite) oder Pass mit letzter Meldebescheinigung; Bei Gewerbetreibenden aus Nicht-EU-Staaten: Aufenthaltstitel, der die Tätigkeit erlaubt; Bei juristischen Personen: chronologischer Handelsregisterauszug oder, in Gründung, beglaubigter Gesellschaftsvertrag; Bei Handwerk oder handwerksähnlichem Gewerbe: Eintragungsbestätigung der Handwerkskammer; Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe: Kopie der Erlaubnis.

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Neu-Ulm?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Neu-Ulm beträgt 360 % (für 2026, Quelle: Haushaltsplan 2026 der Stadt Neu-Ulm, Vorbericht (Satzungsbeschluss Stadtrat 18.12.2025)).

Was muss ich nach der Gewerbeanmeldung erledigen?

Innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER an das Finanzamt senden (§ 138 Abs. 1b und Abs. 4 AO). Das Gewerbeamt übermittelt Daten aus der Anzeige an IHK oder Handwerkskammer und über die DGUV an die Berufsgenossenschaft (§ 14 Abs. 8 GewO); eine rechtzeitige Gewerbeanzeige gilt auch als Meldung an die Berufsgenossenschaft (§ 192 Abs. 1 SGB VII).

Quelle und Stand

Hauptquelle: Gewerbe Anmeldung & Abmeldung | Stadt Neu-Ulm, geprüft am 18. Oktober 2026. Angaben ohne Gewähr; verbindlich ist die Auskunft der Stadt. Fehler melden